Ich habe meinen Partner anfangs des Monats per Email an das Jobcenter vom ALG II abgemeldet, da er einen Job gefunden hat. Das Jobcenter verlangt nun den Arbeitsvertrag von ihm. Ich fragte nach, warum.
Antwort des Jobcenters:
solange er im Leistungsbezug des JobCenter ist und somit Geld bekommt hat er die gesetzliche Verpflichtung den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnungen vorzulegen!
Falls der Lohn ausreichend ist (das entscheidet die Leistungsabteilung) wird er aus dem Bezug abgemeldet und es heißt: „Ade JobCenter!“ So ist das Verfahren!
Diese Antwort erstaunt mich. Ich dachte, es reicht, wenn er sich einfach abmeldet.
Ist die Antwort des Jobcenters korrekt, dass sie entscheiden, ob er abgemeldet werden kann?