Beiträge von Gerri

    Hallo liebe Gemeinde,


    ich wollte mich mal kurz bei euch melden und euch eine kurze Info geben.


    Am 14.07.2014 habe ich den Brief per Einschreiben ans Job Center geschickt ( Widerlegung der Vermutung nach SGBII § 9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ).


    Meine Mutter hat bis heute keine Zahlungen zwecks ihres Lebensunterhaltes vom JC erhalten. Die Miete wurde weiterhin zur Hälfe überwiesen. Mein ältester Bruder hat ihr etwas geliehen. Am Freitag kam dann auch der Bescheid von meiner Mum. Soweit wir das beurteilen können, müsste alles passen inkl. Rückzahlung vom letzten Monat.


    Folgender Aufforderung ging an mich !


    Aufforderung zur Mitwirkung


    Sehr geehrter Herr xxxxxx,


    sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.


    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.


    Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt:


    -Nachweis über die Beendigung der Ausbildung ( Bescheinigung des AG, Gehaltsabrechnung mit Austrittsvermerk oder Abmeldung zur Sozialversicherung )
    -Nachweis oder Erklärung, was Sie nach der Ausbildung machen
    -persönliche Vorsprache, falls Sie Leistungen beantragen möchten


    Bitte beachten Sie:
    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind uns Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( §60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch-SGB I)


    Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen ( §§60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.


    Tja und nun ? Wie soll ich weiter vorgehen ? Ich könnte denen ja meine Abmeldung und neue Anmeldung zur Sozialversicherung zukommen lassen !?


    Leistungen habe ich ebenso nicht erhalten wie beschrieben. Da ich mein Lebensunterhalt ja auch in meiner Ausbildung deckeln konnte. Auf dem letzten Bescheid von meiner Mutter wurde ich zwar aufgeführt aber jeweils mit der Summe 0,00€


    Bisher hat ja alles geklappt, bis auf die Tatsache, dass meine Mutter ewig auf ihr Geld warten musste.


    Was meint ihr ?

    Vielen lieben Dank für eure Informationen.


    Habe jetzt mal ein Schreiben vorbereitet. Diese werde ich morgen per Einschreiben an das JC schicken.


    Kann ich das so schreiben ?


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    Betreff: BG XXXXXXXXXXXXXXX



    Sehr geehrte Frau xxxxxxx,


    laut §7 SGBII gehöre ich jetzt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, da ich meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann.



    Widerlegung der Vermutung nach SGBII § 9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft.


    Hiermit bestätige ich Max Mustermann, Musterstraße 1 in 11111 Musterstadt, dass ich Frau Birgit Mustermann, Musterstraße 1 in 11111 Musterstadt keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lasse.


    Ich widerlege hiermit die Vermutung nach SGBII §9 (5).
    Aus diesem Grund werde ich auch keinerlei Angaben zu meinen Lohn und Vermögensleistungen machen.


    Ich werde lediglich die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernehmen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Max Mustermann

    Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Falls ich weiterhin zu Hause wohnen bleibe, von wem bekommt Sie dann ihren Lebensunterhalt ?


    Sorry was meinst Du mit KdU ( Kaltmiete vielleicht ? )


    Hatte außerdem vergessen zu erwähnen, dass das Jobcenter bis DATO immer an meinem Urlaubs und Weihnachtsgeld gegangen ist !!!

    Guten Abend Zusammen,


    könnt Ihr mir weiterhelfen ???
    Mein Name ist Gerri und ich bin 21 Jahre alt. Seit dem 01.07.2014 bin ich nun Facharbeiter als Chemikant bei der Bayer AG. Mein Nettoeinkommen liegt jetzt so ca. bei 1900 Euro. Ich wohne noch bei meiner Mutter im Haushalt. Sie bezieht schon seit längeren Hartz 4. Bisher war es so, dass ich während meiner Ausbildung die halbe Miete + weitere Kosten (s. unten) übernommen habe. Nach gestriger Rücksprache mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat sie gemeint, dass ich jetzt alle Kosten ( Miete, Nebenkosten, Lebensunterhalt ( für meine Mutter ) aufbringen muss, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Das Kindergeld wird jetzt auch nicht mehr gezahlt, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
    Bisher hat meine Mutter Anfang des Monats 262 Euro vom JC erhalten ( halbe Miete 240 Euro, der Rest Beihilfe zum Lebensunterhalt ) und 184 Euro Kindergeld die meiner Mutter aber angerechnet wurden und natürlich von mir wiederrum beglichen wurden ( halbe Miete von mir 240 Euro + 100 Kostgeld + 184 Kindergeld ).
    Außerdem geht meine Mum auf 400 Euro Basis putzen. Davon darf Sie als Freibetrag 100 Euro behalten.


    Könnt ihr mir sagen wofür ich jetzt alles aufkommen muss ? "Bedarfsgemeinschaft" obwohl ich mein Lebensunterhalt selber finanzieren kann !
    Die Dame vom JC hat gemeint, dass ich mir eine eigene Wohnung suchen sollte. Das möchte ich aber ungern, da ich sehr gerne mit meiner Mutter zusammen lebe.


    Besten Dank für eure Mithilfe

    Guten Abend Zusammen,


    könnt Ihr mir weiterhelfen ???
    Mein Name ist Gerri und ich bin 21 Jahre alt. Seit dem 01.07.2014 bin ich nun Facharbeiter als Chemikant bei der Bayer AG. Mein Nettoeinkommen liegt jetzt so ca. bei 1900 Euro. Ich wohne noch bei meiner Mutter im Haushalt. Sie bezieht schon seit längeren Hartz 4. Bisher war es so, dass ich während meiner Ausbildung die halbe Miete + weitere Kosten (s. unten) übernommen habe. Nach gestriger Rücksprache mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat sie gemeint, dass ich jetzt alle Kosten ( Miete, Nebenkosten, Lebensunterhalt ( für meine Mutter ) aufbringen muss, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Das Kindergeld wird jetzt auch nicht mehr gezahlt, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
    Bisher hat meine Mutter Anfang des Monats 262 Euro vom JC erhalten ( halbe Miete 240 Euro, der Rest Beihilfe zum Lebensunterhalt ) und 184 Euro Kindergeld die meiner Mutter aber angerechnet wurden und natürlich von mir wiederrum beglichen wurden ( halbe Miete von mir 240 Euro + 100 Kostgeld + 184 Kindergeld ).
    Außerdem geht meine Mum auf 400 Euro Basis putzen. Davon darf Sie als Freibetrag 100 Euro behalten.


    Könnt ihr mir sagen wofür ich jetzt alles aufkommen muss ? "Bedarfsgemeinschaft" obwohl ich mein Lebensunterhalt selber finanzieren kann !
    Die Dame vom JC hat gemeint, dass ich mir eine eigene Wohnung suchen sollte. Das möchte ich aber ungern, da ich sehr gerne mit meiner Mutter zusammen lebe.


    Besten Dank für eure Mithilfe