Ok...Also wie denke Sie wäre die beste Vorgehensweise?
Ich würde dann ab Montag alles in die Wege leiten.
Beiträge von Teekay91
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Hallo,
danke für deine Antwort.
Ok dann war es anscheinend doch keine Bedarfsgemeintschaft.
Aber ich kann nur dort Leistungen beantrage wo ich tatsächlich gemeldet bin und wohne oder nicht?
Und momentan habe ich ja keinen festen Wohnsitz.Gruß
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Hallo,
ich habe bis gestern bei meiner Tante gewohnt (Bedarfsgemeinschaft, Sie ist die alleinige Mieterin der Wohnung) aber diese hat mich raus geworfen weil ich Ihr kein Geld leihen wollte ( Sie ist Spielsüchtig )!
Nun bin ich bei einem Freund untergekommen (70km entfernt, bei dem ich aber nicht lange bleiben kann).
Ich bin 23 Jahre alt und habe durch die Härtefallregelung die Genehmigung (aber nicht schriftlich momentan) mir eine angemessene eigene Wohnung zu suchen (Dies war bevor ich rausgeworfen wurde der Stand der Dinge).
Ich würde mir gern hier eine Wohnung suchen, aber dies ist ein anderer Kommunaler Kreis also auch eine andere ARGE zuständig.Wie soll ich das nun nach diesem zwischenfall am besten angehen? Ich bin mit der Situation leider ein wenig überfordert. Die kam alles sehr überraschend.
Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Vielen Dank
Gruß