Beiträge von Goldberg

    Am besten den neuen SMS - Dienst zur Terminerinnerung ( 24 h im Voraus ) für neue Termine in Anspruch nehmen. Freiwillig und kostenlos. Anmeldung reicht. Dann klappts auch mit dem Jobcenter.



    Wer gibt dem JC denn freiwillig seine HHandynummer raus???!!!

    Ich habe ein Problem mit DIR!!! DU hast null Ahnung von der Praxis, bzw. kannst NICHT von deinen auf alle Sozialgerichte schließen. Jeder Sozialrichter macht, wie er es will!!!


    Verlasse dieses Forum!!!

    wolf: Ich habe mich nie direkt auf einen festen Zeitpunkt fixiert!!! Maximal 4 Wochen können auch gut 2 Wochen entsprechen.


    Was tangiert mich das? Dann ist das hier halt ne Hilfestellung für andere Betroffene, die in ähnlichen Situationen stecken!


    Du schiebst wohl mächtig Langeweile! Schreib hier sinnvolle Dinge oder halte dich gefälligst zurück!




    Turtle: Erstens: Ist es gut möglich, dass ich mehr ER-Verfahren als du habe/hatte. Zweitens: Wen zur Hölle tangiert das, wer von uns beiden mehr ER-Verfahren hat???!!! Jedes ist eins zuviel, da JEDE Sanktion eine zuviel ist. Das ganze SGB 2 dürfte es laut Artikel 19 GG gar nicht geben!!!


    Und was ist jetzt mit dem § 93 SGG ???


    Das die Klageschriften in doppelter Ausführung eingereicht werden sollen, stritt ich ja nicht ab! "Die Kosten für die Anfertigung KÖNNEN (!!!!!!!!!!!!) von dem Kläger eingezogen werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"


    Da der Kläger hier keinerlei Geldmittel zu verzeichnen hatte, hätte das SG von einer Kostenerstattung abgesehen!!!


    Von daher ist deine ( wahrscheinlich als für dich cool wirkende ) Antwort auf meine mit Verweis auf den § 93 SGG absoluter Müll und total unnötig!!!!!!

    [quote='Turtle1972','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=86022#post86022']Genau, mit einem ER-Verfahren. Heute ist - warte- der 13.6. Der Termin, wo der Barscheck ausgehändigt werden soll ist... ah ja... der 16.6.



    Der Leistungsbescheid ging am 31.05. beim Fragesteller ein! Seitdem keine Zahlung, ist gleich ER-Verfahren!!!





    Und selbst, wenn am 4.6. ein ER-Verfahren eingeleitet worden wäre: auch das läuft nicht innerhalb von 2 Tagen ab.



    Behauptet auch niemand. Länger als 2 Wochen würde es hier auch nicht in Anspruch nehmen!





    Da gehen gerne mal Schriftsätze hin und her usw. Da leckt sich auch kein Sozialrichter (der im Übrigen für die von dir aufgebrachten STRAFTATBESTÄNDE gar nicht zuständig wäre!) die Finger.



    Wer behauptet sowas???!!! Völlig sinnloser, nur auf Provokation zielender Kommentar!!!

    Turtle, du bist mit das inkompetenste und unsachlichste was mir je untergekommen ist!


    Nur wegen der zurecht von mir kritisierten Sache mit dem veralteten Pfändungsfreibetrag, versuchst du mich jetzt immer zu dissen!


    1.) Und wenn 3 Tage zwischen meiner Antwort und dem 16.06. sind - was spielt das für eine Rolle?! Ich kann dem Fragesteller dennoch mit einem ER-Verfahren helfen.


    2.) Zumal der Termin gar nicht statthaft, sprich rechtlich gar nicht zulässig ist. Der Fragesteller hat seinen Bescheid am 31.05. erhalten. Der Bescheid ist also vom 26.05. - 30.05. . Spätestens eine Woche danach hätte der Barscheck zugestellt werden müssen.


    Also ist ein ER-Antrag auf jedenfall ab spätestens 8.06. statthaft!


    Mal abgesehen davon das es null Gründe gibt, wenn eine ordentliche Bankverbindung existiert, das Geld als Barscheck zu versenden und die dafür entstehenden Kosten in Form von Verwaltungsaufwand eventuell noch dem Fragesteller in Rechnung zu stellen. Sprich vorher vom Alg 2 abzuziehen.


    Das auch ein ER-Verfahren einige Tage dauert, ist mir klar. Es dauert aber auch maximal 4 Wochen. Habe ich geschrieben das es nur 3 Tage sind?!


    Gerade wenn der Fragesteller gar kein Alg 2 erhält, aber offensichtlich Anspruch darauf hat ( was hier sogar schon amtlich beschieden worden ist ), ist das ER-Verfahren regelmäßig in kürzester Zeit erledigt.


    Ich habe nirgends geschrieben, das ein Sozialrichter für Strafsachen zuständig ist! Lediglich habe ich angemerkt, was für Straftatbestände seitens des Jobcenters in Betracht kämen und das man beim Sozialgericht ein ER-Verfahren anregen könnte!



    An den Fragesteller:


    Du bist natürlich im Recht. Du hast am 31.05. deinen Bescheid erhalten. Wenn du beim Alg 2 - Antrag eine gültige Bankverbindung angegeben hast, MUSS das Geld auf dein Konto überwiesen werden.


    Und darf nicht als Barscheck ( der immer mit Gebühren seitens des Jobcenters und vor allem der Banken, hier Deutsche Bank, meist Postbank, verbunden ist ) an dich versandt werden.


    Die Gebühren bekommst du wieder, wenn du eine Bankverbindung im Alg 2 Antrag angegeben hast.


    Und wie gemailt: Schon gar nicht darf dir der Barscheck erst nach einem Termin ausgehändigt werden. Denn deine Leistungen wurden ja bereits bewilligt. Und zwar schon vor über 2 Wochen. Glaub mir: Das Sozialgericht würde dir hier sehr schnell recht geben und klare Worte gegenüber dem kriminellen Sachbearbeiter sprechen.


    Die Schnellklage beim Sozialgericht ist definitiv kostenlos, sollte in deinem Fall maximal 2 Wochen dauern und ist ohne Anwaltszwang.


    Schreibe mir eine persönliche Nachricht. Wäre schön, wenn du mir dann in der privaten Nachricht deine E-Mail Anschrift nennen könntest. ich würde dir Widerspruch und ER-Antrag vorschreiben. Viel besser könnte es ein Anwalt auch nicht. Hatte selber auch schon mehrmals Erfolg mit ER-Anträgen.


    Bitte melde dich und schreib mich privat an.


    Für dich würden nur Kosten in Form von Porto anfallen. Kopien muss man beim Sozialgericht nicht zwingend fertigen, wie bei anderen Gerichten. Gerade wenn die deine Situation sehen. Du hast ja kein Geld.


    Wenn ein Gericht ( egal welches ) in deiner Nähe ist, kannst du den Brief auch gerne da abgeben. Die sind verpflichtet den Brief an das Sozialgericht weiter zu leiten.


    Turtle: Deine Grütze die du hier abziehst, wird noch Konsequenzen haben! Anstatt du dem Fragesteller hier hilfst und meine absolut richtige Antwort unterstützt, schreibst du nur provozierenden Mist zusammen!

    Warum bloß hat hier erst einer geantwortet? :eek:


    Selbstverständlich ist dieses Verhalten klar rechtswidrig.


    Einmal gewährtes Alg 2 muss ausgezahlt werden.


    Die Auszahlung kann nicht von der Wahrnehmung eines Termins abhängig gemacht werden.


    Was der "Sach"bearbeiter"" hier macht, ist meines Erachtens Nötigung und/oder Erpressung/vorsätzliche Körperverletzung. Jeder Sozialrichter würde sich die Finger lecken und diesen unlauteren Methoden des Jobcenter Mitarbeiters Einhalt gebieten!


    Schade, das ich die Frage erst jetzt gelesen habe. Würde dir gerne helfen. Zum Beispiel mit einem ER-Verfahren ( Schnell-Klage ) vor dem Sozialgericht. Was kostenlos und ohne Anwaltszwang ist. Und hier in deinem Fall nur wenige Tage dauern würde.


    Hoffe, du hast mittlerweile Geld bekommen?