Beiträge von miribelli

    Bitte nicht streiten... Unterhalt bekomme ich für die 8-jährigen. Deshalb auch Kindergeld-Überhang. Unsere gemeinsame Tochter ist 4 Jahre und wir leben seit über 7 Jahren zusammen. Auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung brauch ich da nicht zu klagen und ich möchte auch nichts, was mir nicht zusteht. Es ärgert mich einfach, dass wir in der blöden Lage sind und weniger haben, als Leute, die eben nichts machen wollen (ich betone, das ist keine Generalisierung auf alle Sozialleistungsempfänger). Ich habe, noch nicht abschließend, mit meinem Vater gesprochen. Sollten wir uns einig werden, kann ich dann darauf argumentieren, dass er mich unterhält? Ich mein, mal abgesehen davon, dass unsere Miete beim Finanzamt angegeben ist, kann es ja passieren, dass das Jobcenter, gerade weil es mein Vater ist, Mietnachweise sehen will. Wenn ich nun weniger überweise, kann ich dann sagen, dass diese Begünstigung dann nur ausschließlich mir gilt? Denn wenn wir 100€ weniger zahlen würden, dann würden auf die BG gerechnet ja auch weniger ALGII zustehen und dann stehen wir wieder am gleichen Punkt...

    Er hat Angst- und Panikattacken. Hat lange versucht, weiter zu arbeiten. Deshalb lief es bei uns auch vor dem ALG II nicht so besonders, weil er viel ausgefallen ist. Erst kein Autofahren, dann keine Geschäfte. Jetzt geht er nicht mehr aus dem Haus. Kein Tag kannst du vorher planen, deshalb ist es nicht möglich, ihn irgendwo einzustellen, da er nicht verlässlich ist. Und wenn es nicht klappt, dann kann er nicht mal einen Krankenschein holen. Ende April haben wir mit einer Therapie angefangen, aber das ist kein Zauberspiel. Ob es ganz weg geht, kann keiner sagen. Jedenfalls stecken solch Gründe wohl meist in der Kindheit, was die Ursachensuche schwierig gestaltet und den Weg sehr lang werden lässt... Ich kann mich ja nicht mal darauf verlassen, dass er Nachmittags die Kinder holt, sodass ich auf andere oder mein Auto angewiesen bin. Ist so kompliziert, um alles so genau zu erklären und wollt ja nicht mein Leid hier so klagen, gibt ja sicher schlimmeres...

    Danke, du hast ja recht und ich sag ja auch nichts dagegen. Sicher ist der Bedarf der Kinder gedeckt. Wenn ich aber absolut im Minus bin, dann sind es ja trotzdem "unsere finanziellen Mittel", an denen die ganze BG zu leiden hat. Es ist nur so, dass bereits in der Vergangenheit das Geld echt knapp war, weil der tatsächliche Bedarf viel höher war in Form der ganzen Spritkosten. Diese haben den Freibetrag bei weitem überschritten, von Bücherkosten, Projekten und Semesterbeitrag wollen wir mal garnicht reden... Wir haben es gerade so geschafft. Wenn jetzt 114€ jeden Monat zusätzlich fehlen, dann ist das so einfach nicht mehr möglich, sodass mir nichts anderes übrig bleibt, als mir eine kleine Ein-Raum-Wohnung zu mieten, damit ich wenigstens nicht mehr die Fahrkosten tragen muss. Wenn es Studiumbeginn wäre, dann hat es eben nicht sein sollen, wenn man es sich nicht leisten kann. Aber als ich anfing, waren die Voraussetzungen anders und so kurz vor Ende will ich nicht alles hin schmeißen müssen.


    Ich danke euch beiden trotzdem vielmals, denn so hab ich mir unnötige Wege erspart...

    Danke dir. Um deine Zeilen alle zu erklären würde den Zeitrahmen sprengen. Das ist alles nicht so einfch und es war echt viel los und unbedingt her her ziehen wollten wir auch nicht. Ich kann nur sagen, dass wohl nur der Umzug in Betracht kommt (was ich absolut albern finde, weil da das Amt ja, wenn ich es auf die Spitze treiben würde, viel mehr Leistungen zahlen müsste.)


    Versteh mich nicht falsch, es soll freilich keine Ausbildungsfinanzierung sein. Und auch kein ausruhen. Aber hier sind Kinder im Spiel, die Leistungsberechtigte sind. Und was bei mir auf dem Konto fehlt, das fehlt ihnen ja nunmal auch mit. Ich bin mir da schon im Klaren, deshalb fragte ich nach dem kompletten Mietanteil und nicht, ob man mir ein bißchen Regelsatz auch noch dazu steuert... Arbeiten war ich die letzten Semester auch schon, aber dieses Semester ist es einfach nicht möglich. Und die Prognose für das nächste ist auch nicht besser...

    Ja gehöre ich. § 27 sagt Leistungen für Wohnung. § 27 Abs. 3 verlangt Anwendung des §19. § 19 Abs. 3 sagt, erst muss Einkommen und Vermögen den Regelsatz decken, dann Mehrbedarfe, dann erst Wohnung und wenn dann immer noch was übrig ist, müssen damit die Bedarfe für BuT gedeckt werden. Da mein bereinigtes Einkommen von 334,93€ nicht mal reicht, um den Regelsatz von 353€ zu decken, stellt sich für mich die Frage, ob mein Zuschuss dann nicht 96,00€ betragen müsste, damit ich wenigstens annähernd meine Kosten decken kann. (Schon beim vollen Bafög haben Sprit + Material + Semesterbeitrag die 20% überschritten. Jetzt erst recht.) Wenn das also nicht der Fall ist und ich nicht anderweitig den finanziellen Verlust ausgleichen kann (wie z.B. Wohngeld), dann kann ich wohl jetzt gleich die Koffer packen - so ungefähr?

    Das weiß ich, beantwortet aber nicht meine Frage. § 19 SGB II beinhaltet eine Reihenfolge, nachdem das Einkommen auf den Bedarf berechnet wird. Zuerst Regelbedarf, den ich nicht mal decken kann. Erst an 4. Stelle kommen die Kosten für Unterkunft. Wenn ich also schon die erste Stelle nicht decken kann, müsste die ARGE dann nicht die kompletten 96€ für meinen Mietanteil übernehmen? Über eine Meinung zum Wohngeld würde ich mich auch freuen.

    Also meine genaue Frage wäre: Wenn die 422€ kein Bafög wären, sondern eine andere Art Einkommen und man würde es genau so rechnen, dann würden mir ja noch 114,07€ (inkl. Mietzuschuss) fehlen, um meinen Bedarf zu decken. Ich beziehe ja aber Bafög. Da mein Einkommen nicht mal meinen Bedarf ohne Miete deckt, stellt sich für mich die Frage, ob das Jobcenter nicht wenigstens die kompletten 96€ Mietanteil zahlen müssten statt den 47€?


    Würde ich besser fahren, wenn ich mit den 2 großen Kindern Wohngeld beantragen würde, sodass mein Partner mit unserer gemeinsamen Tochter nur eine BG bildet? Geht das überhaupt? Gibt es andere Möglichkeiten, außer dass ich mir eine zweite Wohnung in der Stadt suchen muss? So wird es nämlich am Ende sein, ich kann die Spritkosten so erst recht nicht mehr tragen.

    Hallo,


    ich brauche dringend Hilfe. Mein Partner bezieht seit einem halben Jahr aus gesundheitlichen Gründen ALG II (war vorher selbstständig). Mit zu der BG zählen 3 Kinder im Alter von 12, 8 und 4 Jahren, wobei nur die Jüngste das leibliche Kind meines Partners ist. Wir sind (mit Genehmigung) umgezogen in ein Eigentum meines Vaters. Miete gesamt 480,00€. Nun kam ja wie erwartet der neue Bafög-Bescheid und es wurde der Grundbetrag von 597,00€ auf 422€ gekürzt. Dem Jobcenter haben wir das weiter geleitet und ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass es durch das ALGII relativ ausgeglichen wird. Ist aber nicht der Fall. Die Tage kam Post, dass ich lediglich 47€ Kosten für Unterkunft erhalte, was rechnerisch vollkommen korrekt ist. Heute kam der neue Bescheid, dass uns lediglich knapp 25€ erhalten bleiben, die bisher von meinem Bafög als Einkommen meines Partners angerechnet wurde und jetzt weiß ich nicht, wie wir weiter alles bezahlen sollen. Das Geld hat vorher schon nur knapp gereicht, da die ARGE Spritkosten nicht anerkennt, ich aber selten den Zug nutzen kann, weil meine Kinder abgeholt werden müssen.


    Also die Berechnung ist wie folgt:


    422 Grundbetrag Bafög
    - 84,40 Freibetrag
    + 64 Kindergeld Einkommen von meinem Sohn
    + 47 Mietzuschuss
    -30 Pauschale
    - 36,68 Kfz-Versicherung
    = 381,92 Einkommen


    353 Bedarf
    + 96 Miete
    = 449,00


    449-381,92 = -67,08


    Das fehlt jeden Monat. Ist das richtig? (In der Realität fehlen uns ja eigentlich 103€. Also Mietzuschuss außerhalb der Eltern 224 - Miete bei Eltern 49 - Mietzuschuss Jobcenter 47 - 25 nicht mehr abgezogenes Einkommen = 103€)