Beiträge von Flora

    nein lacki, tut mir leid Dich enttäuschen zu müssen, aber da ist überhaupt nichts im busch. meine schwester wohnte bis anfang april bei ihrem freund, jetzt exfreund. da ihr einkommen aber bei weitem nicht für eine wohnung und kaution und einrichtung usw ausreicht, bot ich ihr an, dass sie erstmal bei mir einzieht, bis eben alles geregelt ist und sie wieder klar denken und handeln kann. und nein, ich bekomme kein hartz 4! außerdem erhält ihr ex selbst hartz 4 und meine schwester hat es jetzt aktuell erst beantragt, da ihre hifijobs nicht mehr ausreichen und sie vorallem seit über einem jahr nicht mehr krankenversichert ist.

    Hallo,


    ich habe da mal eine Frage. Kann meine Schwester vom ARGE dazu gezwungen werden, sich eine eigene Wohnung zu mieten?


    Folgender Fall liegt hier vor.
    Mein Schwester wohnt seit Mitte April bei mir in Untermiete und hat im April den Antrag auf Hartz IV gestellt. Dann erhielt sie ein Schreiben von der ARGE, dass Unterhaltsleistungen durch mich vermutet werden. Daraufhin haben wir beide die Unterhaltsvermutung widerlegt und dargelegt, dass wir getrennt wirtschaften und meine Schwester keinerlei Hilfestellung von mir erhält. Dies alles und den Untermietvertrag hat sie dort eingereicht. Ohne die Widerlegung und Erklärung gelesen zu haben, wurde meiner Schwester daraufhin mitgeteilt, dass es auf eine Ablehnung hinauslaufen wird. Meine Schwester erwähnte dann, dass sie dagegen Widerspruch einlegen werde. Ihr wurde daraufhin geraten, sich eine eigene Wohnung zu suchen und den Antrag danach erneut zu stellen. Ist das korrekt? Können die meine Schwester dazu zwingen bei mir auszuziehen? Was ist denn bei denen nur nicht in Ordnung? Die könnten doch dadurch die Hälfte Miete und Nebenkosten sparen. Verstehe ich nicht.


    Kann hier jemand weiterhelfen??


    Vielen Dank im Voraus


    Mit freundlichen Grüßen
    Flo

    Hallo,


    ich habe da mal eine Frage. Kann meine Schwester dazu gezwungen werden, sich eine eigene Wohnung zu mieten?


    Folgender Fall liegt hier vor.
    Mein Schwester wohnt seit Mitte April bei mir in Untermiete und hat im April den Antrag auf Hartz IV gestellt. Dann erhielt sie ein Schreiben von der ARGE, dass Unterhaltsleistungen durch mich vermutet werden. Daraufhin haben wir beide die Unterhaltsvermutung widerlegt und dargelegt, dass wir getrennt wirtschaften und meine Schwester keinerlei Hilfestellung von mir erhält. Dies alles und den Untermietvertrag hat sie dort eingereicht. Ohne die Widerlegung und Erklärung gelesen zu haben, wurde meiner Schwester daraufhin mitgeteilt, dass es auf eine Ablehnung hinauslaufen wird. Meine Schwester erwähnte dann, dass sie dagegen Widerspruch einlegen werde. Ihr wurde daraufhin geraten, sich eine eigene Wohnung zu suchen und den Antrag danach erneut zu stellen. Ist das korrekt? Können die meine Schwester dazu zwingen bei mir auszuziehen? Was ist denn bei denen nur nicht in Ordnung? Die könnten doch dadurch die Hälfte Miete und Nebenkosten sparen. Verstehe ich nicht.


    Kann hier jemand weiterhelfen??


    Vielen Dank im Voraus


    Mit freundlichen Grüßen
    Flo