müßten einem Antrag auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt sein
Beigefügt aber nicht, es besteht ja nur eine Vorlagepflicht. Kopieren darf sich die Arge die Auszüge nicht: http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_10.08_R.htm
Wie ist es aber, wenn ich innerhalb der 3 Monate vorm Bewilligungszeitraum 1 Konto auflöse, muss ich dann trotzdem noch die Kontoauszüge bis zur Auflösung (innerhalb der 3 Monate) vorlegen? Beispiel:
Konto X: Januar vorhanden
Konto X: Februar aufgelöst
Konto X: März immer noch aufgelöst
Bewilligungszeitraum: ab April
...muss ich nun Kontoasuzüge für Januar vom Konto X noch vorlegen?