Beiträge von o0Julia0o

    hallo,


    was ist wenn man als Referendar besteht & erst 3 Wochen später zum Jobcenter geht?


    "Bei Nichtbestehen bleibt der Referendar ein solcher, wird also nicht arbeitslos. Besteht er, endet sein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, und die Arbeitslosigkeit beginnt. Erscheint er dann nicht spätestens am dritten Tag seiner Arbeitslosigkeit beim Amt, gilt die Meldung als verspätet, und eine einwöchige Sperrzeit tritt ein."
    Quelle: http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/arbeitslosengeld-nach-dem-zweiten-staatsexamen


    Erhält man dann einer Sperrzeit von 3 Wochen oder von ebenfalls nur 1ner Woche, als wenn man nach 4 Tagen zum Jobcenter geht?


    Hintergrund ist, ob Wohngeld evlt. reicht. Dann möchte ich ja nicht beides parallel beantragen. Wenn ich jetzt erst einmal mit Wohngeld auskomme, dann ist es ja o.k., doch wenn ich dann also nach 2 Monaten erst Hart4 beantrage, habe ich dann 2 Monate Sperrzeit? Oder nur eine Woche Sperrzeit(man muss ich ja 3 Monate vor Arbeitslosigkeit melden)?


    Aber Mai habe ich nru ein paar Stunden, doch kann nicht berechnen wieviel das genau sein wird & was mich der Arbeitsweg, Essen und so kosten wird. Das heisst ich müsste jetzt Hartz4 beantragen. Aber ich möchte gucken ob Wohngeld reicht. Wenn ich dann nach einem Monat merke, es reicht hinten und vorne nicht(zur Not faste ich halt mal 2 Wochen, ist ja nicht das Ding), dann möchte ich auf Hartz4 umschwenken. Geht das so einfach?


    danke

    hi, ich habe einen Hartz4 Rechner entdeckt: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html


    Doch was ist mit Miete genau gemeint? Also dor steht:
    "Kaltmiete + Nebenkosten (mtl.)
    Zusätzlich zum Regelsatz werden auch die Kosten für die angemessene Unterkunft nach § 22 SGB II übernommen. Bitte beachten Sie‚ dass der Rechner nicht in der Lage ist‚ die Angemessenheit der Kaltmiete zu überprüfen!"


    1. Kaltmiete netto oder brutto ist damit gemeint?
    2. Was sind Nebenkosten?


    danke!

    Vielleicht mal kurz ein Feuer gelöscht, also ganz kurz informiert. Aber jetzt steht bald wirklich Hartz4 an - höchstwahrscheinlich jedenfalls. Ich kann es nicht mehr finden. Es ging da irgendwie um die Berechnungsgrundlage für Hartz4. Diese wurde falsch gewählt & wird trotzdem so angewendet. Die Empfehlung war gegen jeden Bewilligungsbescheid Klage einzureichen oder so etwas.

    Dankeschön! Wir diskutieren jetzt schon mal im Freundeskreis über das ein oder andere. Und da bleibt manche Frage offen oder kommt auf - auch wenn sie nichts mit einem von uns zu tun hat. Und auch wenn ich jetzt mich gerade einlese in die Thematik, da höre stolpere ich dann über so manches. Es gibt ja z.B. auch Gesetzte die gar nicht so von Seiten des Amtes eingehalten werden & trotzdem so weiter laufen im Alltag. Oder andere, wo man nur auf eine Klage "wartet" oder eine kam & sich dadurch dann das Gesetz geändert hatte. Auch wegen Vergleichen zu anderen Bereichen in dem gleichem Gesetzbuch oder einem Gesetz welches grundlegend dafür ist.

    Danke Dir Turtle. Wenn mich eine Schule beschäftigt, sind dort ja Ferien. Da wäre ja dann eh arbeitsfrei. Nach Urlaub fragen wusste ich. Wenn der Antrag auf Urlaub vom JC genehmigt wird, dann erhalte ich für die Urlaubstage trotzdem Hart4 & Kranken+Pflegeversicherung. Aber das geht erst 2 Wochen vorher der Antrag. Aber die Buchung wäre ja jetzt schon. Und jetzt bin ich ja noch nicht einmal arbeitslos.


    Meine Frag ist eigentlich, muss ich den Urlaub stornieren & das Geld, was ich noch zurückbekomme für mich verwenden, bevor mir Hartz4 genehmigt wird. Ich kenne das von Autos oder Häusern oder Vermögen über Betrag X, Gemälden. Die Urlaubsbuchung wäre ja auch - wenn auch mit erheblichem Verlust - wieder zu Geld zu machen. Wobei die Stornierung den Hauptteil ja vernichten würde.


    Btw: sorry(habe sie korrigiert) - ich bin mit meinen Nerven ein wenig am Ende, liegen einige harte Jahre und Monate hinter mir... :´(

    achso o.k. - danke, ich dachte nur wegen des Bereichs wo der Thread hier steht: "Hartz IV / ALG II", das ist ja auch eine Sozialhilfe, nur nicht die, die der Threadstarter meinte. Dann ist meine Frage natürich mit "Nein" zu beantworten! Ich lese mich erst gerade in das Thema ein & dachte ich könnte vielleicht sogar helfen, weil ich die Information zu Hartz4 hatte. Das es noch eine extra so genannte Sozialhilfe gibt, wusste ich gar nicht.


    Den Thread sollte man mal in den richtigen Bereich verschieben: http://www.sozialleistungen.info/foren/f-sozialhilfe-30/

    hallo, was ist wenn man ein 2-Wochen-Urlaub bucht während des Referendariats. Doch man weiß, dass das Referendariat im April endet. Der Urlaub ist aber erst in den Oktoberferien.


    Jetzt bekommt man keinen Job & wird Hartz4-Empfänger. Hat man dann im Mai Anspruch auf Hartz4 oder muss man die Urlaubsbuchung wieder auflösen. Auch wenn man nur sehr wenig zurückbekommen würde?


    lieben Dank


    Julia :)

    hallo.. ich lese hier mit, weil ich demnächst auch von Hartz4 betroffen sein könnte & daher viel mit Freunden darüber rede im Internet lese momentan. Das folgende trifft jetzt zwar nicht auf mich zu, ist aber trotzdem interessant.


    Also: "Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich."
    Q: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen#comment-52


    Gilt damit 140m² & maximal 200.000€ oder 140m² oder 200.000€. Darf das Amt sich dann aussuchen welcher Wert zählt oder der Antragssteller? Und wer muss die Kosten für die Bewertung des Hauses tragen?

    ich lese gerade mit, weil mir auch hartz 4 droht. Aber diese 10€-Geschichte habe ich nicht kapiert. Was genau hätte man damit jetzt für Unfug treiben können?


    Ich sag mal so, wenn man 40 Mio € auf dem Konto hab & Hartz4 beatragen möchte, dann hebt man sich diese halt einen Tag vor Antragsstellung ab & legt sie sich unters Kopfkissen.


    Aber 10€?



    Und nochmal zur Hauptfrage. Sind es nicht z.B. für einen 20-Jährigen: 20*150=3000+750=3750€ ? Oder nur 3000 & wenn noch Jemand in der Bedarfsgemeinschaft wohnen würde dann 3750?
    -> http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen#comment-52

    hi, mein Ref werde ich vorraussichtilch am 30. April 2016 beenden.


    Danach (ab Mai) kann ich immerhin noch die 5 Stunden/Woche weiter unterrichten bis zu den Sommerferien, also den 08. Juli 2016. Das sollen Brutto so ca. 35€/Stunde sein. Also 5*35*4=700€


    Ist dann ganz schön knapp mit Miete(52m² brutto: 350€ kalt, brutto: 460€ warm, also inklusive Strom, Wärme, Wasser) und Essen & Internet/Telefon(50€). Habe ich eine Chance, dass mich das Arbeitsamt dann finanziell unterstützt?


    Darf ich in der Wohnung bleiben?
    -für die Wohnung habe ich einen Wohnberechtigungsschein
    -kann ich nicht einfch die 2m² aus eigener Tasche bezahlen & den normalen Hartz4-Satz erhalten?


    Wann muss ich mich grundsätzlich Arbeitslos melden? Ich habe dazu folgendes gefunden:
    "Entgegen weit verbreiteter Gerüchte ist es für Referendare nicht notwendig, sich drei Monate im Voraus als arbeitssuchend zu melden. Denn ob das Examen überhaupt bestanden ist, steht erst nach der mündlichen Prüfung sicher fest.


    Bei Nichtbestehen bleibt der Referendar ein solcher, wird also nicht arbeitslos. Besteht er, endet sein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, und die Arbeitslosigkeit beginnt. Erscheint er dann nicht spätestens am dritten Tag seiner Arbeitslosigkeit beim Amt, gilt die Meldung als verspätet, und eine einwöchige Sperrzeit tritt ein."
    Quelle: http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/arbeitslosengeld-nach-dem-zweiten-staatsexamen


    Doch in den Kommentaren zu dem Artikel sind die Arbeitsämter wohl häufig auch anderer Meinung. Das soll laut § 38 I SGB III so sein: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html


    Jeder Job muss angenommen werden?
    1. Kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich bei der Schule kündige, wenn ich dann z.B. als Bäckerin morgens(wo ja auch Schule hinfällt) länger arbeiten kann?


    2. Kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich einen Job bei einer Berufsschule annehme? Ich habe dann eine Wechselsperre von 5 Jahren, wenn ich wieder zurück an ein Gymnasium möchte & wäre mit der Berufsschule schlechter gestellt.


    3. Muss ich nur in meinem Bundesland(NRW) oder in ganz Deutschland Jobs annehmen(ich habe einen Führerschein aber keinen PKW)?


    lieben Dank!


    Julia :)

    o.k., das wird aber leider trotzdem so angewendet vom Jobcenter, habe ich jetzt gelesen. Also die 3 Monate nach dem Studienabschluss, ist man dann laut dem Jobcenter noch unterhaltsberechtigt. So ein Schreiben kommt dann von denen: "zur Bearbeitung Ihrer Leistungsangelegenheit benötigen wir folgende Unterlagen (...):
    - Begründung, warum Ihr Vater seine Unterhaltszahlungen eingestellt hat; Nachweis und Bestätigung auch durch Ihren Vater Herrn XY. Es gilt als zumutbar, dass Eltern ihre Kinder nach Beendigung des Studiums noch für die Zeit der Arbeitssuche und Bewerbungen unterstützen."

    @"Verbleibt der Kohle"
    Und wenn da nix drauf war? Aber dann würde ja trotzdem noch gelten - alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Obwohl ich schon gegenteiliges gelesen hatte, aber dachte mir schon fast, dass das nicht stimmen kann.


    schönes WE!