Hallo, was soll daran dubios sein einen Sparbrief privat zu verkaufen? Das ist gängige Praxis, da man diesen in Notsituationen nicht auslösen kann, und es gibt entsprechende Firmen die sich darauf spezialisiert haben. Nur, dass es bei mir privat ablief. Meine Umstände, warum ich dazu gezwungen war, mögen dir dubios erscheinen aber ich kann und möchte die genauen Gründe nun auch nicht gezielt aufschlüsseln. Geh einfach davon aus, dass das was ich schreibe stimmt. Also, dass meine Konten gesperrt waren und ich durch diese Notsituation gezwungen war Geld zu borgen und ich als Sicherheit dafür den Sparbrief verkauft habe. In Zusammenhang damit sind noch andere Summen bei mir gepfändet. Diese aber direkt durch die Staatsanwaltschaft und mit entsprechenden Pfändungsbriefen nachweisbar. Nur ist dieser eine übrige Sparbrief privat verkauft worden und läuft eben noch auf meinen Namen. Daher die Frage ob und inwiefern das berücksichtigt wird. Begünstigter ist auch kein Familienmitglied oder Verwandtschaft in irgendeiner Form. Die Erläuterung warum er verkauft wurde habe ich nur erklärend hinzugefügt. Die eigentliche Frage ist aber eben eher nur ob private Kreditverträge anerkannt werden oder eben nicht. Zumindest, dass der Gläubiger damals die Miete für mich bezahlt hat kann auch durch Aussagen meines Vermieters nachgewiesen werden, da ja normalerweise die Miete immer von meinem Konto abging und dieser mir mit Wohnungskündigung drohte, da das Geld nicht mehr abgebucht werden konnte und daher die andere Person dann einsprang und das Geld privat für mich bezahlt hat.
Die Situation ist eigentlich entfernt vergleichbar mit Zuwendungen innerhalb des Zeitraumes H4 Bezuges. Wenn man sich Geld borgt, weil zb die Waschmaschine kaputtgegangen ist, dann würde das ja normalerweise als Einkommen angerechnet werden. Es sei denn, dass man eben per Vertrag darauf hinweist, dass es nur geborgt ist. Dann wird dieses Geld was zufließt ja auch nicht als Einkommen gerechnet.
http://sozialrechtfreiburg.wordpress.com/2011/04/20/darlehen-von-verwandten-bei-alg-ii-bezug/