Beiträge von Blumengarten


    Abgebrochen wird nach dem 4. Semester. Sie hat 2011 ihr Abitur gemacht, dann ein Jahr lang in ihrer ersten eigenen Wohnung gewohnt (zunächst in einer Kindertagesstätte gearbeitet und dann in einem Fotostudio) und ist dann 2012 nochmals umgezogen (nach Leipzig) und lebt nun 600km entfernt von uns. 2012 hat sie das Studium aufgenommen, das sie jetzt abbrechen möchte.
    Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 530 € brutto!

    Hallo miteinander.


    Folgender Fall:
    Studentin S hat die vergangenen zwei Jahre Englisch studiert, allerdings offenbar als Bummelstudium. Sie hat Bafög kassiert und Unterhalt, aber jedes Semester nur ein einziges Modul belegt. Dieses jeweils zwar gut abgeschlossen, aber dennoch nicht zielgerichtet studiert.
    Sie möchte nun ihr Studium abbrechen und eine anerkannte betriebliche Ausbildung in einem anderen Fachbereich (Tierarzthelferin) beginnen. Mutter M der Studentin sieht es nicht ein, jetzt noch weiterhin Unterhalt zu zahlen, möchte aber natürlich dennoch die Ausbildung von S gesichert wissen.
    Hat S auch nach einem solchen Bummelstudium noch Unterhaltsanspruch?
    Hat S nach einem Bummelstudium Anspruch auf BAB?


    Das heißt: Kann M ihr den Unterhalt rechtswirkend verwehren und erhält S dann dennoch noch BAB, oder sagt das BAB dann auch "Nach einem Bummelstudium finanzieren wir keine Ausbildung"?


    Vielen Dank!
    Blumengarten