Alles anzeigenHallo,
in welchem Semester wurde denn abgebrochen? Und wie sieht die Viter der Tochter überhaupt aus? Ab der Volljährigkeit.
BAB muss eh vorrangig zum Unterhalt beantragt werden. Wie hoch ist denn die Ausbildungsvergütung und wo wohnt die Tochter?
LG chico
Abgebrochen wird nach dem 4. Semester. Sie hat 2011 ihr Abitur gemacht, dann ein Jahr lang in ihrer ersten eigenen Wohnung gewohnt (zunächst in einer Kindertagesstätte gearbeitet und dann in einem Fotostudio) und ist dann 2012 nochmals umgezogen (nach Leipzig) und lebt nun 600km entfernt von uns. 2012 hat sie das Studium aufgenommen, das sie jetzt abbrechen möchte.
Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 530 € brutto!