Hallo,
ja, das stimmt. Ein Zahnersatz ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Zwar gibt es den sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz seitens der Krankenkassen. Dieser deckt aber oftmals nicht die hohen Kosten. Viele Härtefall-Regelungen findet man im Sozialgesetzbuch V. Dieses regelt Leistungsansprüche unter anderem auch medizinische Sach- und Dienstleistungen wie Heilmittel, Arzneien und künstlichen Prothesen. Zu diesen gehört auch der Zahnersatz. Wenn Versicherte über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 994 Euro verfügen, spricht man von einem Zahnersatz-Härtefall. Dieser tritt auch ein, wenn die betroffene Person zusammen mit einem Angehörigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verfügung hat. Jeder weitere Angehörige zählt mit 248,50 Euro dazu. Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Dafür muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet.
Es gibt eine Übersicht mit den einzelnen Leistungen und Zuschüssen. Kannst dich auch hier mal informieren...Viel Glück!
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