Beiträge von bananalars01

    Schulden interessieren nicht die Bohne.


    Ich würde aber trotzdem lieber arbeiten. Man kann auch aus ner Leihbude irgendwann rauskommen und in einer richtigen Firma arbeiten und dann ist ja das Gehalt höher als in der Zeitarbeitsfirma. Von ALG2 dafür bewerben ist immer schwerer als aus einer aktuellen Stelle.


    Irgendwann sind ja wohl auch die Schulden weg, oder ? Und dann wird es eh besser.


    Wie will Dein Bekannter die Schulden zurückbezahlen, mit ALG geht das ja wohl nicht oder ?


    Und Privatinsolvenz, da würde ich nie dran denken.


    Lieber 1.050 Euro verdienen, dabei Schulden zurückzahlen und dann geht es aufwärts.


    Aber freilwillig in ALG2 gehen KANN es doch nicht sein.

    :mad:hallo leute,stimmt es dass es im ermessen des sachbearbeiters liegt wie er einen behandelt?das heisst doch dass jeder anders behandelt werden kann,ich dachte immer wir leben in einer demokratie wo jeder das gleiche recht hat!kann mir jemand sagen ob das wirklich sein kann,MfG



    Die Frage ist berechtigt. Es gibt bei ALG1 und ALG2 viele KANN Entscheidungen.
    Beispiel: der eine SB genehmigt Dir keinen Bildungsgutschein, dann wechselt der SB und der neue genehmigt ihn Dir,
    Da kannst Du nichts machen. Okay man kann meistens Widersrpruch gegen Verwaltungsakte machen aber das verbessert nicht unbedingt die Zusammenarbeit mit dem SB. Man muß versuchen so gut wie möglich mit jenem auszukommen auch wenn es manchmal schwerfällt.

    Gibt wohl keine Selbstständigen hier ?


    wie auch immer: ich habe sie über einen Provider selbst erstellt, ist ganz einfach.Kostet 7 Euro im Monat, im ersten Jahr nur 0,01 Euro im Monat.


    Es gibt auch welche komplett umsonst, aber da kommt immer Werbung, also allenfalls nur privat zu empfehlen.

    Also mich wundert so ein Verhalten eines Maßnahmeträgers schon, man unterschreibt doch nicht gleich etwas.


    Ob Du verlierst entscheiden Juristen.


    Du warst da und bereit zur Maßnahme und etwas zu unterschreiben ohne Prüfung, das ist normales Verhalten würde ich sagen. Du hast ja nur um etwas Zeit gebeten.


    Warte es ab, bei Juristen gilt: Kommen drei Juristen zusammen gibt es vier Meinungen.

    Hallo, wie ist es hier weitergegangen ?


    Wenn Du eine gute Ausbildung hast dann bringt so ein Kursus rein gar nichts.


    Ich fürchte nur Du hast keine Wahl, zumal die Sachbearbeiterin ja nicht mit sich reden lässt wie Du sagst.


    Steuergelder könnten sinnvoller ausgegeben werden, es gibt soviele Weiterbildungsmöglichkeiten als Alternative.


    Vielleicht ist es auch eine Budgetfrage, das Budget muß weg.

    Guten Morgen,


    ich würde Dir bildungsmäßig eine Ausbildung nach dem dualen System empfehlen.
    Das heißt Du bist Azubi und Studentin zugleich.


    Meine Nichte macht das auch und ist sehr zufrieden. Auch das Azubigehalt ist gut.


    Ansonsten würde ich empfehlen Mal zu schauen ob Du als Azubi Wohngeld bekommst ?

    Habs verstanden.


    Die Eigentumswohnung ist geschützt da sie mit 46m2 unter der Grenze der 80m2 liegt, sie ist also für eine Person angemessen.


    § 12 Abs. 3 Ziffer 4 SGBII)


    Die Begründung von Jones ist einleuchtend.


    Im Prinzip muß ich nur vor Antragstellung einziehen und behördlich gemeldet sein.

    Hallo Ernie,


    das beruhigt ungemein. Tausend Dank.


    Im übrigen ist es keine Plattenbauwohnung sondern sie ist aus 1996, 2 Zimmer mit Balkon, 46 m2.
    Außerdem kann man damit argumentieren das die Wohnung zur Altersvorsorge gekauft wurde, oder ?
    Gleich von Verschleierung zu reden finde ich nicht so gut.


    In Sachsen sind die Wohnungen nun einmal billig, genauso wie z.B im Oberharz.


    Ob ich mich nun von Dortmund bundesweit bewerbe oder aus Zwickau, wo ist der Unterschied ?


    Im übrigen will ich Hartz4 vermeiden und als Consultant selbstständig arbeiten.

    Nee, ist kein Plattenbau. Baujahr 1996, mit Balkon und zwei Zimmer. War die zweite Zwangsversteigerung, und dann wird es billig.
    Immobilien in Sachsen oder z.B auch im Harz sind einfach spottbillig.


    Ich versuche es jetzt mit Selbstständigkeit um ALG2 zu entgehen.

    Hier will ich mich über die Schritte zur Selbstständigkeit austauschen und gerne mit Euch darüber diskutieren.


    Ausgangssituation: im Momment bin ich NOCH in ALG1, aber Hartz4 droht in vier Monaten.


    Alternative: Selbständig machen als Interimsfachkraft im Rechnungswesen, bundesweit als Consultant arbeiten.
    Ein Leben im Hotel(wenn denn die Aufträge kommen) ist allemal besser als ALG2.


    Erster Schritt: ich habe eine Broschüre dazu beim Amt für Wirtschaftsförderung bestellt, ist kostenlos.
    Dort gibt es auch eine Beratung.


    Man muß vorher ein Formblatt runterladen und diverse Angaben machen: Vermögen, Schulden, Idee, Schufa-Auskauft usw.


    Als erstes hole ich mir jetzt die Schufaauskunft, einmal im Jahr ist das kostenlos laut deren Homepage. Man lädt ein Formular runter und muß eine Kopie des Personalausweises beilegen.


    Mal sehen wie diese aussieht.


    Dann geht es weiter mit der Gründungsberatung. Beim Arbeitsamt versuche ich auch Infos oder Unterstützung zu kriegen, ich fürchte nur das es da nichts gibt da mein Arbeitslosengeld nur noch 4 Monate läuft.
    Vielleicht unterstützt das AA ja zumindestens mit einem Seminar zur Selbstständigkeit bzw. Gründungsberatung.


    Ich berichte dann weiter und freue mich auch auf Gedankenaustausche.


    Gruß

    ich sehe da schon ein Problem, denn ein evt. Hartz4-Bezug war ein möglicher Hartz4-Bezug schon absehbar. Man kann also vom Versuch einer Verschleierung von Vermögen sprechen. Wenn überhaupt, kannst du die Immobilie selbst nutzen, andernfalls ist sie zu verwerten.
    Das das Jobcenter Miete sparen könnte, interessiert nicht. Nur was im Grundbuch steht. Dein Wohnort ist zudem derzeit Dortmund.
    Die Kontoauszüge werden in der Regel für 3 Monate vorgelegt. Unabhängig davon erfolgt bein Bundesamt für Finanzen eine Prüfung deiner Finanzgebaren der letzten 3 Jahre. Sollte sich herausstellen, dass du in der Zeit nennenswerte Zinserträge oder Dividenden, also Kapitalertrag, bezogen hast, ist die Sache ehedem für dich gelaufen. Spätestens dann bekommst du einen Anhörungsbogen.
    Ist schon interessant, dass du nach den Kontoauszügen fragst! Hast doch nichts zuverbergen, oder!?:confused:



    Ein Schelm, der Böses dabei denkt!;)


    Nee da ist nichts zu verbergen. Das war mein einziges Geld. Mit dem Kontoauszügen hatte ich nur gelesen.
    Es gibt also Null Zinserträge (okay 23,00 Zinserträge hatte ich auf dem Sparbuch).


    Ich will vor Hartz4 umziehen von Dortmund aus.


    Im Moment informiere mich aber auch über die Möglichkeiten hinsichtlich Selbstständigkeit, das versuche ich lieber als dieses Hartz4 zu kriegen. Wenn das nicht klappt, gut okay dann bleibt ALG2. Aber mir nach der Selbstständigkeit eine Verschleierung vorzuwerfen, das ist grotesk. Aber beim Jobcenter scheint man nie zu wissen.


    Außerdem war ich zwischendurch zumindestens einen Monat sozialversicherungspflichtig beschäftigt und kann Hunderte von Bewerbungen(bundesweit) nachweisen. Das macht doch keiner der Sozialbetrug vorsätzlich plant.


    Noch ist die Chance ja da vorher eine neue Stelle zu kriegen, notfalls Sklavenarbeit(nee ich meine Zeitarbeit).


    Aber im Falle eines Falles: ich will umziehen.

    Ich klinke mich hier Mal ein, ich hoffe zunächst natürlich noch Arbeit zu finden, 4 Monate habe ich noch ALG1 Bezug aber danach wäre ich in ALG2, voraussichtlich jedenfalls.


    ich habe folgende Frage:


    Im Mai 2013 wurde ich unverschuldet arbeitslos. Da ich über 50 bin habe ich bisher keine neue Stelle, mehr als 700 Bewerbungen habe ich rausgehauen. Ich bin jedoch qualifiziert und bundesweit am suchen.


    Zum Sachverhalt:


    Arbeitslosigkeit begann am 01.06.2013,


    Ich hatte meinen Rechtsstreit gewonnen und eine Abfindung bekommen. Hierfür habe ich mir eine Eigentumswohnung in Ostdeutschland gekauft, sie ist abbezahlt und unvermietet. Eigentlich sollte sie nach gefundener neuer Stelle neu renoviert und dann vermietet werden, aber es kam ja anders. Immer noch keine Stelle.


    Im September 2013 habe ich die Wohnung dann per Zwangsversteigerung bekommen. Es ist nur eine kleine Wohnung, finanziert aus meiner Abfindung. Kosten waren auch nur 20.000 Euro. Die Abfindung war alles was ich an Geld hatte.


    Im Juli 2014 endet ALG1, dann kommt Hartz4, voraussichtlich.


    Plan: in die Eigentumswohnung von Dortmund nach Ostdeutschland vorher ziehen und erstmal von dort weiterbewerben.


    Gleichzeitig ALG2 beantragen.


    FRAGE: gibt es denn eine Frist für den Wohnungskauf hierbei ? Bis wann hätte die Wohnung gekauft werden müssen ?
    Hier steht nur was von 5 Jahren ??? Wie genau ist das zu verstehen ??? Ich hatte ja vor ALG1 stets Arbeit.


    Ich habe nur im Internet gefunden das die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgelegt werden müssen, hier steht was von drei ???


    Aber wie ist es mit dem Wohnungskauf ? Gibt es hier eine Frist die zu beachten ist ? Ich habe das Sozialgesetzbuch nicht und ob ich es verstehe sei dahingestellt. Hier steht was das es keine Frist gibt, das wäre schon Mal vorteilhaft.


    Natürlich möchte ich dort leben und sie nicht verkaufen, ich hatte ja keine längere Arbeitslosigkeit geplant ? Nicht das das Jobcenter sagt ich soll sie verkaufen ? Nie im Leben habe ich sowas wie Sozialbetrug geplant, ich wollte einfach mein Geld gut anlegen und bin von meiner längeren Arbeitslosigkeit überrascht wurden.


    Freue mich auf Antworten, ich werde vier Monate vor Hartz4 sehr nervös und möchte keinen Fehler machen.


    Meinungen: wie seht Ihr meinen Fall ? Angenommen ich ziehe von Dortmund in die Wohnung in Ostdeutschland, was könnte das Jobcenter dazu sagen ? erst Mal die Wohnung verkaufen oder besteht Hoffnung zumindestens dort wohnen zu können bis ich hoffentlich wieder Arbeit habe ? Umzug kostet ja auch was. und das Jobcenter könnte die Miete sparen.