Beiträge von diggerjoe

    Keine Ahnung, würde ich mich auskennen, so würde ich hier nicht fragen.
    Mit genau dieser Begründung die von dir genannt wird, würde ich einem Ausländischen Arbeitnehmer das Kindergeld verwehren wenn seine Kinder im Ausland leben. Hier scheint jedoch das Kindergeld gezahlt zu werden, abzüglich dem Betrag der im Ausland gezahlt wird. Begründung Gleichstellung was jedoch umgekehrt wiederum bedeutet das dieses Kind den anderen Kindern in seinem Land gegenüber besser gestellt ist.
    Es muß sich ja auch nicht zwingend um finanzielle Hilfen handeln. Sollte es irgendwie möglich sein ihre Mutter nach Deutschland zu holen, so könnte sie weiter arbeiten und ich diese Zeit der Betreuung abdecken.

    Hallo,


    ich oder besser wir haben ein recht kompliziertes Problem.


    Meine Lebensgefährtin ist rumänische Staatsbürgerin, die seit 14 Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Sie war mit einem Deutschen, der einen tödlichen Unfall hatte verheiratet, daher hätte sie Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft und auf Witvenrente. Ihre einzige in Rumänien lebende Verwandschaft ist ihre Mutter. Diese ist 70 und der gesundheitliche Zustand ist so das sie nun Pflege benötigt. (Herzflimmern, Bluthochdruck und Demenz)


    Nach bisherigen Auskünften scheidet es scheinbar aus sie nach Deutschland zu holen, da die Krankenkasse eine Aufnahme verweigert. Somit bleibt scheinbar nur die Lösung das meine Lebensgefährtin bis zu dem Tod der Mutter nach Rumänien zurückkehrt. Das würde bedeuten das sie ihren Job hier aufgeben muß und somit für die Existenz nur die Witvenrente bleibt. Die Höhe der Witvenrente und die Rente der Mutter wären zusammen ca 550 €. Grundsätzlich wäre das in Rumänien zum leben ausreichend, wenn das Sozialsystem auch nur annähernd so wäre wie in Deutschland. Kurz ärztliche Behandlung nur gegen bares selbst bei bestehnder Krankenversichung.
    Meine eigene Situation ist so, daß ich Frührentner bin und mich selbst um meine Eltern kümmern muß. Das bedeutet wiederum das ich sie nicht begleiten kann und sie auch finanziell nicht unterstützen kann, da ich mein Geld hier selbst zum leben brauche.


    Ich hab mal irgendwo was von Gleichstellung gelesen. Dies war im Zusammenhang mit Kindergeld, welches hier für im Ausland lebende Kinder um den Fehlbetrag aufgestockt wird wenn der Ausländische Mitbürger in Deutschland arbeitet. Gibt es irgendwelche Hilfen die aufgrund von Gleichstellung in diesem Fall greifen?? Wie zb Pflegegeld oder ähnliches??


    Zum Schluß möchte ich betonen, es geht hier nicht um irgendeine Abzocke oder Schmarotzerei, wie es gern oft hingestellt wird. Sondern um ein Problem welches wir beim besten Willen nicht mit eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln lösen können und auch wenn es sich um einen Nichtdeutschen handelt so ist es kein Tier und darf daher auch nicht eingeschläfert werden. Sorry, an alle die es ernst und fair meinen für dieses Schlußwort, es kommt durch im Internet gemachte Erfahrungen.


    MfG, Achim

    Auch wenn der Medizinische Dienst eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bleibt man bei der Arge. Hier wird man jedoch aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen unter androhung von Sperre fals man dies nicht macht. Es gibt bevor die Rente bewilligt wird definitiv keine andere Leistung als Hartz4. Erst danach besteht kein Anspruch auf Hartz4 mehr und die Zuständigkeit würde dann auf das Sozialamt fallen.
    Die Rentengutachter arbeiten jedoch für die Rente und schmettern daher alles was irgendmöglich ist ab. Ohne einen Rechtsstreit wirst du nach den von mir gemachten Erfahrungen in der Situation bleiben. Einzige Auswege sind aus eigener Kraft einen Arbeitgeber zu finden oder den Weg der Rente zu gehen. Beides kommt jedoch nicht von selbst, sondern will erkämpft werden.
    Sollte deine Rente die allgemeinen Leistungssätze nicht überschreiten, so ändert sich bei bein Bezügen lediglich der Leistungsträger nicht aber die Höhe.

    Das Forum ist eigentlich nicht dazu da um Ratschläge zu erteilen wie man den Staat am besten betrügen kann und nichts anderes hast du greta809 vor.Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist verstehe ich nicht wieso du überhaupt ALG2 bekommst.Eigentlich wäre doch die Sozialhilfe für dich zuständig.Warum bekommst du keine Rente wenn eindeutig feststeht das du arbeitsunfähig bist.Wenn deine KInder alle in Spanien leben und sie dich bei sich haben wollen dann müssen sie eben dich versorgen.


    Kitty so ähnlich habe ich auch irgendwann gedacht. Dieses Vertrauen in Deutsche Sozialleistungen hab ich jedoch durch selbstgemachte Erfahrungen verloren.
    Der Amtsarzt des Arbeitsamtes hat mich aus Gesundheitlichen Gründen ausgemustert, daher sollte ich einen Rentenantrag stellen. Der Gutachter der Rente hat mir zwar die Krankheit bestätigt, jedoch die Prognose der Genesung jedesmal auf ein halbes Jahr gestellt. Auf diese Weise ist mit mir 3 Jahre lang Ping Pong gespielt worden. Die Sozialleistungen waren also erst ALGI und später ALGII.
    Nach 3 Jahren habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht und bin von einem Gerichtsgutachter ausgemustert worden und seitdem Frührentner. Das hat jedoch weitere 1,5 Jahre gedauert.


    Was ich damit sagen will ist, daß es zwar rein Theoretisch so ist wie du sagst, Theorie und Parxis leider aber 2 unterschiedliche Schuhe sind. Das Sozialversicherungsnetz ist halt auch eine Versicherung und Versicherungen zahlen nicht gern und wälzen es wenn sie eine Chance sehen auf einen anderen Träger ab.


    Als Rentner dürfte ich mich in Spanien aufhalten, als ALGII- Empfänger nicht. Daher ist es also die Frage wer hier betrogen wird der Staat oder der Betroffene?? In meinem Fall kann ich behaupten das mir nicht nur ein Teil meines erarbeitesten Vermögens auf diese Weise geraubt wurde, sondern ich auch um Leistungen und Freiheiten betrogen worden bin!!