Beiträge von Lizan

    Der Tipp wäre vielleicht dann hilfreich gewesen, wenn ich nicht schon fünf Stunden Suchmaschinenedurchforstung hinter mir hätte, bevor ich überhaupt hier ins Forum geschrieben habe... Auch dieses und andere Foren habe ich bereits nach vergleichbaren Fällen durchsucht.


    Gerichtsurteile habe ich nur gefunden wo es um das Zuflussprinzip bei Lohnzahlungen oder bei vorherigen ALG I Bezug ging. Wie gesagt würde ich mich über jeden Link freuen, der mich zu Gerichtsurteilen, oder vielleicht auch zu Fällen wo schlicht erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde, weiterleiten könnte die wenigstens entfernt mit meinem Fall Ähnlichkeit haben.


    Mir ist schon klar, dass hier viele Fragen gleichzeitig gestellt werden, aber mit einem "ist halt so auch wenns ungerecht erscheint" will ich mich vorerst nicht zufrieden geben.

    Mein Gedanke war nur, dass mich vielleicht jemand auf eine Begründung verweisen kann, die diesbezüglich schon mal getätigt wurde. Oder mir aufzeigen kann wo ich etwas übersehe, wenn ich denn Eindruck der Willkür bei besagtem Zuflussprinzip habe. Wie gesagt, wenn ich versuche mir vorzustellen wie so eine Handhabung gerechtfertig sein könnte, komme ich zu keinem schlüssigen Ergebnis. Ich sehe darin eine deutliche Ungleichbehandlung und kann nicht verstehen, dass sowas einfach als "in Ordnung" angesehen wird, nur weil es von Gesetzwegen eben so ist.


    Wäre für mich auch die Frage, ob in ähnlichen Fällen schon mal geklagt wurde. Bestünde bei Gerichtsverfahren nicht immer die große Gefahr sich zu verschulden, würde ich wohl direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Ich versteh hierbei nicht, dass ja quasi mit zweierlei Maß gemessen wird. Hätte ich "Glück" gehabt, dann hätte ich die Zahlungen pünktlich bekommen, hätte keine Probleme gehabt den Nov. und Dez. mehr schlecht als recht zu überbrücken und ich hätte im März 200€ mehr zur Verfügung da mir nichts abgezogen wird.


    Jetzt hatte ich schon "Pech", indem ich zwei, bzw. drei Monate auf die mir zustehende Zahlung warten musste und bekomme, nachdem ich endlich das, was mir ohnehin zugestanden hätte, erstattet bekomme, dafür auch noch mal extra eins auf den Deckel.


    Ich erkenne hier den Sinn hinter dieser Gesetzgebung nicht... Warum muss man für das Fehlverhalten anderer büßen? :(

    Hallo zusammen,


    ich hatte bis Dezember 2013 Anspruch auf Wohngeld und erhalte seit Januar 2014 aufstockende Leistungen (für meinen 450€-Job) vom Jobcenter, womit das Wohngeld entsprechend entfällt. Nun hat sich die Bearbeitung meines Wohngeldantrages aber so lange hin gezogen, dass ich die Zahlungen für November und Dezember 2013 erst jetzt im Februar 2014 erhalten werde. Und das, obwohl ich immer schnellstmöglich alle geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht habe.


    Mein Problem ist nun, dass das Jobcenter mir diese Nachzahlung aufgrund des Zuflussprinzips als Einkommen anrechnet und ich dementsprechend für den nächsten Monat 200€ weniger an Leistungen bekommen soll. Hätte ich die Wohngeldzahlungen wie gewohnt im Voraus erhalten, dann wären sie mir als Vermögen erhalten geblieben, aber da sich die Bearbeitung (ohne mein Verschulden!) hingezogen hat, werde ich für die zwei Monate, in denen ich bereits auf Wohngeld verzichten und mir die Miete mühsam absparen musste, nun auch noch sozusagen "bestraft".


    Kann ich dagegen irgendetwas tun?