Es ist nur kurzfristig. Und dann wollen wir gemeinsam eine wg in einer grösseren Wohnung aufmachen.die miete zahlt ja momentan auch nicht das Amt. Nur wenn das jetzt als bedarfsgemeinchaft angesehen wird, können wir das in der grösseren Wohnung nicht mehr oder ? hatte sie bei mir gemeldet um ihr zu helfen.
Beiträge von jonnyjiggy
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auf solche schlecht gemeinten und arrogant, ahnungslose beiträge kann ich an dieser stelle verzichten zumal sie nicht der wahrheit entsprechen.
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Hallo Liebe Forumsmitglieder,
ich beziehe seit einem monat arbeitslosengeld 2 und möchte nun mit einer Freundin zusammen leben. Also habe ich sie in meiner kleinen 1 Zimmerwohnung gemeldet. dannach wollten wir gemeinsam in eine grössere Wohnung umziehen und die Miete vorerst von der Arge bezahlen lassen bis ich eine stelle finde. jetzt habe ich in unwissenheit am telefon die frage ob wir eine bedarfsgemeinschaft bilden mit ja beantwortet und soll ihre meldebescheinigung vorbei bringen.
Nach jetzigem Stand weis ich aber das wir als bedarfsgemeinschaft keine WG gründen können. kann ich jetz einfach sagen das diese freundin einfach bei mir wohnt und wir keine bedarfsgemeinschaft bilden oder soll sie sich erstmal wieder abmelden bzw. woanders melden.
momentan bezahlen meinte eltern meine wohnung. aber wie es aussieht machen die das nicht mehr lange. hier könnte ich doch sagen, dass das nicht mehr der fall ist und ich deswegen in eine WG ziehen will mit eben dieser freundin oder ??
bitte gebt mir ein paar praktische handlungsanweisungen und ratschläge wie ich am besten vorgehe. ich bin hier nämlich total überfragt weil ich mit dem amt bis jetzt nie auch nur indirekt was zu tun hatte.
vielen dank im voraus