Beiträge von Morticia

    Hast du die Aussage schriftlich? Wenn nicht, dann ist diese Schall und Rauch. In dem Moment, wo du den Antrag auf Umschulung stellst, weiß das JC nämlich von der mündlichen Aussage nix mehr und dann kommen sie damit, dass du jeden Job annehmen musst. Klaro kannst du eine WG aufmachen. Das JC zahlt dir das was als angemessen gilt. Den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen. Wie du das machst wird dir überlassen.


    Aber was gilt denn als angemessen? Sind es die qm wie für einen 1-Personen-Haushalt (bis zu 50 qm) oder die für eine Bedarfsgemeinschaft (60 qm für 2-Personen-Haushalt)?
    Würde ich ein Zimmer an den/die neue/n Mitbewohner/in zu etwa der Hälfte der Kosten untervermieten, dann wäre ich bei einer Bruttokaltmiete von 230,34€/p.P. Zulässig sind laut der Tabelle von der Seite Harald Thome's für eine Person bis zu 289,50€. Der Vermieter hätte gegen eine Untervermietung nichts und im Grunde würde das JC so einerseits meine Umzugskosten und andererseits auch noch Miete sparen, da ich für diesen Preis keine Wohnung hier finde.
    Alternativ würde auch mein Ex das Zimmer nehmen wollen. Dies natürlich wirklich ganz offiziell und nicht nur zum Schein, da er wahrscheinlich in Österreich arbeiten wird, seinen deutschen Wohnsitz aber behalten will. Allerdings befürchte ich, dass dies beim JC schwer zu beweisen ist, da wir ja bisher eine Bedarfsgemeinschaft waren und dies nun aber nicht mehr sind. Hat da jemand Erfahrungen oder hilft wirklich nur noch sein Auszug? Unter der Woche wohnt er schon seit Januar in der Stadt seiner Ausbildungsstätte, was auch mit Mietvertrag bewiesen werden kann. Hauptwohnsitz bzw. gemeldet war er jedoch die ganze Zeit hier.


    Um eine schriftliche Bestätigung der Aussage des Sachbearbeiters kümmere ich mich gerade. Leider hatte ich ja bis zur Bewilligung des Antrags noch keinen direkten Ansprechpartner, habe aber heute dort angerufen und versuche nun schnellstmöglich einen Termin bei ihm zu bekommen (seine Aussage war damals "ich melde mich bei Ihnen" was bisher nicht passiert ist). Parallel habe ich bereits zwei "Angebote" von Bildungsträgern für Umschulungen eingeholt, die ich ihm dann vorlegen möchte.

    Bei Hartz IV geht es nicht darum, dich beruflich weiter zu entwickeln. Da geht es um das nackte Überleben. Du bist in einem Alter, wo dich das JC nicht mehr in eine Ausbildung vermitteln muss. Zumal du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Du musst daher jeden Job annehmen, der die Hilfebedürftigkeit beendet oder wenigstens verringert. Dazu gehören auch die Zeitarbeitsfirmen.


    Das war doch überhaupt nicht die Frage, es ging um meine Wohnung. ;)


    Jetzt bitte keine Tipps, dass ich doch um jeden Preis eine Arbeit annehmen soll.


    Ich schrieb ja bereits, dass mir schon vor Bewilligung meines Antrags positiv bestätigt wurde, dass ich gute Chancen habe eine Umschulung zu bekommen, wenn ich nachweisen kann, dass alle Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vergeblich waren (kann ich durch zahlreiche Absagen belegen). Wieso sollte ich mir diese Möglichkeit verbauen?
    Nach deiner Logik dürfte ja niemandem eine Umschulung zustehen. Fragt sich nur, wer dann alles trotzdem eine bekommt. ;)

    Hallo liebe Sachkundige.


    Ich muss das jetzt erstmal alles irgendwie ordnen, da ich parallel mehrere Baustellen habe. Deswegen erstmal kurz zu mir: ich wurde im März zwangsexmatrikuliert, nachdem ich das dritte Mal durch eine Prüfung gefallen bin. Davor hatte ich bereits eine Ausbildung gemacht, aus dem Job bin ich jedoch seit 2007 raus und die Situation in Deutschland gibt dort hingehend auch kaum noch was auf dem Arbeitsmarkt her.


    Aktuell teile ich mir eine Wohnung (84 qm) mit meinem Ex-Partner. Die Trennung ist noch sehr frisch und deswegen sind wir auch als Bedarfsgemeinschaft geführt. Als ich den Antrag vor zwei Monaten gestellt habe hat es zwar schon gekrieselt, aber den Schlussstrich haben wir vor etwa zwei Wochen gezogen. Die Gründe der Trennung würden zu weit führen und spielen eigentlich auch keine Rolle. Zwischenmenschlich verstehen wir uns noch gut weswegen er mich auch weiterhin bestmöglich unterstützen möchte.
    Finanziell stehen wir beide nicht so gut da. Er studiert (wird im Juni fertig), hat jedoch letztes Jahr geerbt und deswegen etwas mehr Geld zur Verfügung als ich.


    Nun habe ich jedoch mit dem Bewilligungsbescheid auch einen Brief über die Unangemessenheit unserer Mietkosten bekommen (knapp 150€ zuviel). Nach seinem Abschluss ist mein Ex zwangsläufig dazu gezwungen weiter weg zu ziehen und ich müsste mir etwas kleines suchen (laut JC bis Ende August). Nun war meine Idee jedoch, dass ich eines der drei Zimmer untervermiete und somit eine WG gründe um in meiner Wohnung bleiben zu können, in der ich schon über 7 Jahre wohne.


    Im Forum konnte ich zu meinem speziellen Problem leider nichts finden und suche deswegen hier euren Rat.
    Was muss ich jetzt also beim Jobcenter alles angeben? Kann ich die schon über die Trennung informieren, obwohl ja vor zwei Monaten laut Antrag noch alles in Ordnung war und wir auch weiterhin ein Bett/die Wohnung teilen? Ich habe dabei das schlechte Gefühl, dass man mir das nicht abkaufen würde und ich das nur angebe, weil wir im Antrag als Bedarfsgemeinschaft berechnet wurden. Wäre ich von ihm getrennt, dann stünde mir ja viel mehr zu, so muss ich mich finanziell etwas auf ihn verlassen. Er macht das zwar gerne, allerdings ist es mir echt unangenehm.
    Würde ich jemanden für das Zimmer finden, mit dem man sich in etwa die Kosten der Wohnung teilt, dann läge ich auf jeden Fall unter dem Richtwert für unsere Gegend (sowohl qm als auch Kaltmiete).


    Zur Zeit habe ich einfach das Gefühl, dass alles schief läuft. Auf Bewerbungen für Ausbildungen kriege ich kein positives Feedback. Jobangebote, auf die ich mich als Quereinsteiger bewerbe, sind wirklich kurios und zwielichtig. Die Bewerbung bei einem speziellen Programm für Studienabbrecher läuft noch. Aktuell ist für mich eine Umschulung am sinnvollsten, die mir von einem Sachbearbeiter zwar inoffiziell schon in Aussicht gestellt wurde, aber damals war mein Antrag noch nicht durch und er demnach auch noch nicht offiziell für mich zuständig. Natürlich würde ich das alles viel lieber alleine schaffen, aber so richtig Licht sehe ich gerade nicht und da tröstet mich zumindest in meinem gewohnten Umfeld bleiben zu können. :)
    Sollte es meinen Ex Richtung Süddeutschland ziehen, dann haben wir uns auch schon überlegt, dass wir eventuell gemeinsam umziehen, da die Chancen dort zumindest besser aussehen. Seine Bewerbungen laufen jedoch auch noch und ich will nicht alles auf diese Karte setzen, da ein Umzug kein Garant ist, dass ich dort etwas finde.


    Jetzt bitte keine Tipps, dass ich doch um jeden Preis eine Arbeit annehmen soll. Das möchte ich aus mehreren Gründen nicht. Ich käme über Zeitarbeit nur irgendwo in die Produktion im Drei-Schicht-System, was mir vielleicht aktuell etwas hilft, mich aber auf lange Sicht nicht weiterbringt. Mein BaföG und ein KfW-Kredit wollen in ein paar Jahren zurückbezahlt werden und ich möchte mich beruflich weiterentwickeln und nicht auf Lebenszeit Produktions-MA sein. Wenn dies dann in der letzten Instanz nur über die Umschulung geht, dann ist es halt so.
    Ich möchte definitiv in den kaufmännischen Bereich (Vorbildung durch Studium und Praktika vorhanden). Lieber wäre mir natürlich einen Job zu finden, sofort Geld zu verdienen und in ein paar Jahren die berufliche Nachqualifizierung zu machen, dies klappt aber leider nicht, da ich als Quereinsteiger keinen richtigen Fuß fassen kann (nicht mal über ZA). Ich sitze nicht faul rum, sondern habe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung, bei der ich mich stundenweise um ältere Menschen kümmere (Haushalt, Einkäufe, ...). Dürfte ich mehr dazuverdienen, dann würde ich das auch machen.


    Ach ja, die Ausgangsfrage: könnte ich also als WG die Wohnung halten oder wie läuft das ab? Habe schon gelesen, dass man auch als WG eine Hausgemeinschaft oder so bildet.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten :D

    Gelernt habe ich Modeschneiderin. Ich weiß, dass ich in dem Bereich keinen Job mehr finde, weil ich nach meiner Entlassung ein Jahr versucht habe einen neuen Job zu bekommen. ;)
    Natürlich könnte ich Teilzeit als Änderungsschneider arbeiten, das ist aber nicht ernsthaft eine Option. Einerseits bin ich schon sehr lange aus dem Beruf raus und sehe meine Zukunft eindeutig im kaufmännischen Bereich, andererseits möchte ich von einem Job leben können und mich nicht als Multijobber gerade so über Wasser halten.
    Habe gerade mal spontan eine Suche in der Jobbörse gemacht (Umkreis 80 km) und ganze 8 Angebote bekommen, von denen 5 von Zeitarbeitsfirmen sind (nehme ich nicht so wirklich ernst), 3 nur in Teilzeit, 5 weiter weg als die 80 km und alle auch nicht so richtig auf meinen eigentlichen Beruf passen (zB. Sattler, Bekleidungstechnischer Assistent, ...). Das sind für mich keine ernst zu nehmenden Angebote sondern maximal kurzfristige Lösungen.


    Danach wird dich niemand fragen, wenn du ALG 2 beziehst. Du wirst da arbeiten müssen, wenn du nicht sanktioniert werden möchtest.


    Selbst wenn ich dort nochmal arbeiten wollen würde (will ich nicht, da es am Ende nur noch Ärger dort gab), einstellen würden die mich sowieso nicht mehr.


    Ich werde diese Woche mal zum BIZ fahren und schauen, ob man mich dort etwas aufklären kann.
    Ansonsten habe ich ja noch die Option weiter zu studieren und kümmere mich dann um eine Ausbildung, sobald mein Freund mit dem Techniker fertig ist. Ist zwar blöd, weil ich so Zeit verliere, aber einen anderen Ausweg sehe ich nicht.
    Alternativ würde ich mich beim BIZ noch informieren, inwieweit mir Wohngeld zustünde, wenn ich jetzt (bzw. im September) eine Ausbildung beginnen würde. Dies zusammen mit der Vergütung und etwas Hilfe von meiner Familie könnte eventuell auch reichen, ohne das käme dann nur die Option oben in Frage. Natürlich wäre es mir lieber nicht noch mehr Schulden durch Bafög und Studienkredit anzuhäufen, aber dies ist mit allemal lieber als irgendwo als Zeitarbeiter im 3-Schicht-System mit 700€ im Monat nach Hause zu gehen.


    Um es nochmal zu betonen - ich bin nicht faul oder will mir Leistungen erschleichen, ich will nochmal neu anfangen. Dazu zählt für mich nicht, dass ich jeden aktuell verfügbaren Job annehme nur der Arbeit willen, sondern ich mich richtig ausbilden lasse.


    PS: Angaben zum Bildungskredit konnte ich auf der Seite nicht sofort finden, was irgendwie an der Unübersichtlichkeit liegt. Ich werde nochmal ausführlich suchen.

    Bafög und Leistungen nach dem AFBG (Meister-Bafög) sind nicht das Gleiche! Das Beispiel bei Studis hilft dir da gar nicht. Wie Meister-Bafög beim ALG 2 angerechnet wird, sagen dir die fachlichen Hinweise der BA zu § 11 SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf und zwar in Rz 11.68.


    ALG 1 Anspruch hast du nicht, hättest du auch nie gehabt bei nur 10 Monaten Arbeitstätigkeit.


    Was mir jedoch sauer aufstößt: wieso orientierst du dich aus dem Studium heraus ins ALG 2? Wieso nicht in Arbeit, z. B. bei McDonalds, wenn du da schonmal gearbeitet hast? Weil du auf eine Umschulung hoffst? Da kannst du im ALG 2, wenn du jung und gesund sowie ungebunden (du bist ja nicht verheiratet) bist, lange warten. Denn im ALG 2 ist so ziemlich jede Arbeitstätigkeit zumutbar, auch im ungelernten Bereich, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Da sieht es mit einer teuren Umschulung eher mau aus. Dessen ungeachtet, das du wohl schon genug Lebenszeit mit Schulbesuchen verschwendet hast, wenn ich das so nachvollziehe, was du schreibst.


    Hallo und danke für die schnelle Antwort.


    Ja, in erster Linie geht es mir um eine Umschulung.
    Nach meiner ersten Ausbildung habe ich knapp 5 Jahre im Ausbildungsbetrieb gearbeitet bis dieser geschlossen und die Produktion ins Ausland verlagert wurde (Textil). Nach etwa einjähriger Arbeitslosigkeit und einer abgebrochenen zweiten Ausbildung habe ich dann meine Allgemeine Fachhochschulreife nachgeholt und direkt im Anschluss ein Studium begonnen, dass ich nach dem ersten Semester gewechselt habe. Jetzt hänge ich im zweiten Studium und auch das macht mir keinen Spaß, ich würde viel lieber arbeiten. Allerdings sind meine Chancen als Quereinsteiger im kaufmännischen Bereich mit meiner Ausbildung utopisch.
    So jung bin ich allerdings nicht mehr (werde im Sommer 32), empfinde meine Schulbesuche aber nicht als verschwendet. Immerhin habe ich ja in dieser Zeit meine Allgemeine Hochschulreife erlangt und nicht "rumgegammelt". ;)
    Über das Kursnet habe ich einige Angebote zu Umschulungen in meiner Nähe gesehen und frage mich nach deiner Antwort, wem diese denn dann zustehen würden. Meines Erachtens erfülle ich die Kriterien.


    Nochmal bei Mc Donald's arbeiten kommt für mich nicht in Frage. Einerseits, weil das Einkommen einfach zu unkonstant ist (hier wird nur in Teilzeit angestellt) und ich andererseits so nichts für meine Altersvorsorge tun kann oder überhaupt über Familienplanung nachdenken kann. Solche und ähnliche Jobs würden mir das Gefühl vermitteln auf der Stelle zu treten. Ich möchte schon etwas Solides haben.


    Danke für den Link, ich werde mich dort mal einlesen.
    edit: OK, das Meister-Bafög muss also in voller Höhe angerechnet werden. Wie sieht es denn mit dem Bildungskredit aus? Das ist ja eigentlich kein Einkommen sondern ein Darlehen. :-/

    Hallo :)


    Ich habe nun schon Google bemüht, aber so richtig beantwortet wurden mir meine Fragen noch nicht.
    Mein Freund und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Er macht gerade seinen Techniker und bekommt dafür Meister-BaföG und einen Bildungskredit in Höhe von 300€, ich studiere im 3. Semester und kriege den BaföG-Höchstsatz und habe zusätzlich einen Studienkredit in Höhe von 500€. Mein Studium läuft nun aber überhaupt nicht und ich würde gerne versuchen über das Arbeitsamt eine Umschulung zu bekommen (erste Ausbildung wurde 2002 abgeschlossen, der Beruf ist aber inzwischen in Deutschland so gut wie ausgestorben).
    Da ich mich aber nicht blindlings exmatrikulieren möchte (müssen teilweise schon rechnen wie wir so hinkommen) habe ich versucht meinen Bedarfsanspruch zu berechnen. Auf der Seite der Studis ist unsere mögliche Konstellation in Fall 1 recht gut beschrieben, aber ich blicke nicht genau durch, was jetzt angerechnet wird und was als Freibetrag zählt.
    Wenn ich nun in einen ALG 2-Rechner für ihn Einkünfte von 400€ (für BaföG, genannte Abzüge auf der Studis-Seite schon runtergerechnet) und 100€ (300€ Bildungskredit, aber für die Fahrtkosten zur Fachschule gehen knapp 200€ für eine Monatskarte der Bahn drauf und soweit ich das jetzt mit Google rausgefunden habe kann man dies abziehen) eingebe, meine Felder frei lasse und unsere Warmmiete von 535€ eintrage (Mietpreisspiegel unserer Stadt wären 4,82€/m²), dann wird mir ein Betrag von 921€ angezeigt. Kann das sein oder muss ich das volle "Einkommen" meines Freundes eintragen und anrechnen lassen?
    Nicht, dass das hier falsch verstanden wird. Es geht mir nicht darum das Maximum rauszuschlagen, ich möchte nur nicht noch mehr Schulden durch ein Studium anhäufen, bei dem ich sowieso nicht sehe, dass ich einen Abschluss schaffe, aber möchte auch nicht ALG 2 beantragen um dann hinten und vorne nicht hinzureichen. Wir leben nicht verschwenderisch, aber Einsparpotential ist auch nicht mehr wirklich vorhanden. Ein Studienfachwechsel ist ausgeschlossen, den habe ich bereits hinter mir.


    Bevor ich von 2009-2012 einen höheren Abschluss an einer Einrichtung für Erwachsenenbildung nachgemacht habe, habe ich ca. 10 Monate bei Mc Donald's in Teilzeit gejobbt (hatte monatlich durch Schichtzulagen zwischen 800-1000€), habe mich dann aber nicht arbeitslos gemeldet, da Teilzeitjob und Schule nahtlos ineinander übergegangen sind und ich auch in den ersten Monaten der Schule (ca. 7 oder 8) noch am Wochenende dort in einer geringfügigen Beschäftigung angestellt war bis mir gekündigt wurde. Hätte ich eventuell sogar Anspruch auf ALG 1 oder ist das mit der versäumten Meldung der Arbeitslosigkeit (bestand ja durch die Schule eigentlich nie) nun verwirkt?


    Danke im Voraus für die Antworten. :)