Beiträge von Clichard

    Turtle1972

    Zitat

    Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsferien noch keinen Urlaubsanspruch erworben, etwa weil die Wartezeit noch nicht vorüber ist, müsste ihn der Arbeitgeber grundsätzlich weiter beschäftigen. Tut er das nicht, bleibt er wegen Annahmeverzugs trotz fehlender Arbeitsleistung zur Vergütungszahlung verpflichtet. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, aber keine Pflicht, dem Arbeitnehmer bereits den Urlaub zu gewähren, den er sich (gedanklich) bereits erarbeitet hat. Allerdings darf der Rest der Betriebsferien dem Arbeitnehmer, der nur einen Teilanspruch hätte, nicht als unbezahlter Urlaub gewährt werden, sondern es muss trotz Nichtbeschäftigung Arbeitslohn gezahlt werden. Hiervon darf allerdings durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung abgewichen werden, so dass die Lohnzahlung entfallen kann.


    Das Vorstehende ist nachzulesen im Merkblatt der IHK Kassel-Marburg vom Juni 2014.


    Es versteht sich ja wohl von selbst, dass man vor den Betriebsferien keine Neuanstellung vornähme, würde für diesen Zeitraum sogleich ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Wir sind uns sicherlich dahingehend einig, dass ein Anzustellender, welche beim Einstellungsgespräch solche Forderungen durchsetzen möchte, sogleich wieder nachhause gehen kann, egal bei welchem Arbeitgeber er sich hierzulande vorstellt..
    Siehst du Turtle, wir sind ein kleiner, mittelständischer Betrieb mit etwas über 70 Arbeitnehmern, aber wir haben in unseren Reihen 4 Mitarbeiter, welche bereits mehr als 40 Jahre bei uns beschäftigt sind und mehr als 20, welche schon das 25-jährige Betriebsjubiläum gefeiert haben. So schlecht kann es bei uns also nicht sein! :)
    Magst du auch eine schlechte Meinung von Arbeitgebern haben, was meinst du wohl, welche Meinung wir Arbeitgeber von der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur haben? Ich würde sagen: Döse du lieber weiter über deinen Sozialgesetzbüchern und überlasse das Wirtschaftswachstum besser jenen, die etwas davon verstehen. Das ich hier als Ausbeuter beschimpft werde... naja... ist halt nicht jeder mit Anstand gesegnet auf dieser Welt :)

    Es wurde bei Einstellung vereinbart, dass für Frau X während der betriebsbedingten Betriebsferien vor Ablauf der Wartefrist kein Anspruch auf Beschäftigung und Lohnzahlung besteht. Andernfalls hätte eine Einstellung erst nach den Betriebsferien erfolgen können. Diese Vereinbarung ist laut Steuerberater rechts konform. Was Turtle hier erzählt ist in diesem Falle schon von der Vorstellung her widersinnig... eine Putzfrau, welche 3 Wochen lang putzt, wo es nichts zu putzen gibt. Ich liebe solche Besserwisser, welche von Betriebsabläufen keine Ahnung haben und in der freien Wirtschaft ob ihrer Arbeitsauffassung keine zwei Wochen bestehen würden.
    Nur als Hinweis: Mein Anliegen war ursprünglich ein ganz Anderes :(

    Turtle1972
    Ich finde das sehr sozial von dir, dass du einem Mitarbeiter, welcher wöchentlich 3 x 2 Stunden arbeitet, bereits nach 10 Wochen einen dreiwöchigen, voll bezahlten Urlaub gewähren würdest und dies innerhalb der Probezeit. Bei dieser Form der Beschäftigung kommen ja nicht mal 20 Urlaubstage für ein ganzes Jahr zusammen.
    Birgit63
    Schön für dich, wenn du täglich 10 Km mit dem Fahrrad fahren kannst, du bist ja sicherlich auch keine 58 Jahre alt (nehme ich mal an). Welche Pflichten Frau X gegenüber dem Jobcenter hat, ist ausschließlich ihre Angelegenheit. Ich werde ihr diese Pflichten gewiss nicht vorbeten.


    Im Fazit muss ich sagen, dass ich hier nur beschimpft oder kritisiert und bezgl. einer verträglicheren Einkommensverrechnung keinerlei Lösungsvorschläge genannt wurden. Bei diesen ganzen ungehobelten Umgangsformen wundert es mich nicht, dass in diesem Forum kaum etwas los ist, wird es doch vor allem von dieser verbiesterten Turtle als Ventil zur eigenen Frustbewältigung missbraucht.

    Hallo Birgit63
    Es gibt keinen Grund, weswegen dein Beitrag meinen "Zorn" hervorrufen sollte. Die ganze Geschichte ist denkbar unglücklich gelaufen. Ich konnte auch nicht damit rechnen, dass Turtle1972 einen derartigen Angriff gegen mich führt, sonst hätte ich mich besser kundig gemacht, was die Entlohnung unserer Putzfrau anbelangt.


    Vorgesehen waren ursprünglich MO, DI, DO und FR ca. 2 Stunden (diese Zeit benötigte vorher die Senior-Chefin), wodurch die Dame annähernd € 400 verdient hätte. Es gibt keinen Arbeitsvertrag nur eine Vereinbarung bzgl. der Stunden-Entlohnung. Da Frau X "per pedes" zu uns kommt und sie doch einen ziemlichen Weg dabei zurücklegen muss, hat sie angefragt, ob es genügen würde, nur jeden zweiten Tag zu reinigen. Mein Sohn hat dem zugestimmt. So kam diese Konstellation zustande.
    Mir ging es eigentlich nur um die Art der Anrechnung des Einkommens (€ 240 aus 400), wobei diese 400 nunmehr nie erreicht werden. Zudem steht in Kürze ein dreiwöchiger Betriebsurlaub an, wo nur ein Bruchteil des eigentlichen Einkommens zustande kommen wird. Werden auch dann € 240 angerechnet, hätte Frau X deutlich weniger als ein H4-Empfänger, welcher keiner Nebenbeschäftigung nachgeht.


    Natürlich ist das unglücklich gelaufen, dass sie sich vom ersten Lohn nichts für den Folgemonat aufgehoben hat, was zu besagtem, finanziellen Engpass führte. Die angemahnte Strom-Abschlagszahlung habe ich zwischenzeitlich beglichen! Die Art der Verrechnung mag sicherlich so sein, wie Turtle das schon geschildert hat... ein Kunstgriff ist diese Lösung sicherlich nicht und man darf gespannt sein, ob man Frau X für August ebenfalls € 240 abziehen wird, obwohl sie gerade mal ca. € 70-80 verdient haben wird. Das Jobcenter wurde jedenfalls rechtzeitig darauf hingewiesen und eine Rückstufung dieses Pauschal-Lohnes beantragt.

    Turtle1972
    Was hältst du von einer Therapie? Deine Kinderstube hast du wohl vollends vergessen? Führst du einen Krieg gegen Leute, welche hier Fragen stellen? Es geht hier nicht um nicht vorhandene Arbeitsverträge und auch nicht darum, warum unsere Reinigungskraft dienstags und donnerstags lieber frei haben möchte. Dann ist das halt mal falsch verstanden worden mit diesem hirnrissigen Zuflussprinzip und dann war es halt der Fehler der Dame, nichts für Juli aufgehoben zu haben.


    Wo ist die Logik, das man seinen Freibetrag nicht ausgeben, sondern zum Teil für den Folgemonat aufheben muss? Wir werden Frau X künftig nur noch € 100 überweisen, zumindest das scheint unproblematisch zu sein, wenn ich richtig gelesen habe.

    Turtle1972
    Als Erstes möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich deine sprichwörtliche Unhöflichkeit nicht nachvollziehen kann. Ich hab dich doch nicht angegriffen! Verstehst du überhaupt selbst, was du hier so von dir gibst? Da ist eine Person, welche sich durch ein Nebeneinkommen etwas mehr leisten können möchte und du sprichst davon, sie solle im Vergleich zu anderen Hartz IV-Beziehern eher verzichten üben??? Geht's noch???
    Man ist mit der Reinigungskraft überein gekommen, dass es genügt, wenn sie nur dreimal, statt fünfmal wöchentlich zum Saubermachen kommt, aber damit solltest du dich nicht belasten.

    Es gibt keinen Arbeitsvertrag über € 400, lediglich über eine Stundenvergütung. Da Frau X nicht, wie ursprünglich vorgesehen, täglich bei uns zum Saubermachen kommt, fallen entsprechend weniger Stunden an. Ich werde aber nun Frau X nicht auch noch fragen, weshalb sie nicht täglich kommt, sonst artet das hier noch aus.
    Okay, wenn dem also so ist, dass das Jobcenter erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes korrekt verrechnen muss (lebensferner geht es wohl nicht) ist dieses Thema für mich durch. Es gibt für jedes Problem stets mindestens 2 Lösungswege. Vielen Dank!

    Turtle1972
    Bleib doch bitte mal sachlich! Wenn der Regelsatz, wenn ich richtig gelesen habe, € 391 beträgt und wir den Stromabschlag hiervon abziehen, verbleiben für 30 Tage noch € 329 zum Leben. Warum also sollte Frau X mit € 81 für 2 Wochen zufrieden sein, wenn der Gesetzgeber hierfür € 153 vorsieht?

    turtle 1972
    In wie weit bei einer nicht täglich beschäftigten Reinigungskraft Brückentage zu bezahlen sind, entzieht sich meiner Kenntnis (ich bin nicht der Lohnbuchhalter), gehört auch nicht zum Thema. Es war mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters im Vorfeld besprochen, dass das Einkommen, welches besagter Person zum 15. Juni zufließt, mit den Leistungen für Juli verrechnet wird und in der Folge ebenso.
    So wie du die Sache darstellst, könnte also das Jobcenter bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes munter weiterhin € 240 anrechnen, obwohl deutlich weniger also € 400 zur Auszahlung kamen?

    Vielleicht hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
    Besagte € 303 Lohn wurden am 15.6. bezahlt.
    Das Jobcenter überwies zum 1.7. bei einem Bedarf von € 693 lediglich 453, behielt also 240 ein.
    Nach Zahlung der Miete verblieben noch € 143. Hätte Frau X ihren Stromabschlag (€ 62) bezahlt, wären ihr nur € 81 zum Leben für 2 Wochen verblieben.


    Natürlich könnte man sagen: "Hätte sie sich doch mal ein bisschen was vom Juni-Lohn für Juli aufgehoben." Dies erschien jedoch nicht notwendig, zumal das Jobcenter das reale Einkommen vom 15.6. mit den Leistungen zum 1.7. verrechnen wollte und es somit zu keinem Engpass gekommen wäre.

    Ich muss/möchte diesen Beitrag nochmals hervorholen, wenn auch vielleicht nur als Info für Leute in ähnlicher Situation:
    Auf den von GG52 angeregten Antrag auf ein Darlehen wurde vom Jobcenter überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen erfolgte im Leistungsbescheid der Eintrag eines Einkommens von € 400, wobei die Anrechnung erst im Folgemonat erfolgen sollte. Wäre es so gekommen, wäre es auch okay.
    Im Vorfeld forderte das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate an und zudem die Übermittlung der jeweiligen Lohnabrechnung. Besagte Mitarbeiterin hatte ihren ersten Lohn (€ 303) am 15.06. auf dem Konto. Den vorher schon übersandten Kontoauszügen folgte am 15.06. die Lohnabrechnung. Obwohl dem Jobcenter damit alle relevanten Daten zur korrekten Berechnung der Leistungen vorlagen, erfolgte zum 1.7. die Anrechnung von € 240 statt € 163, welches Frau X nicht ins Benehmen setzte, ihren Stromabschlag zu bezahlen.


    Auf eine entsprechende Anmahnung des Fehlbetrages reagierte das Jobcenter bis dato in keinster Weise. Nun steht am kommenden Dienstag bereits die 2. Lohnzahlung an, ohne dass die Vorangegangene korrekt verrechnet wurde. Dies ist der traurige Stand der Dinge zum heutigen Tage. Kann mir im Forum jemand etwas über die außerbehördlichen Vorgesetzten dieser wohl etwas eingenickten Sachbearbeiterin sagen?

    Liebe Forumsgemeinde,


    ich wende mich heute an Euch im Interesse unserer Reinigungskraft, welche Hartz IV bezieht (€ 693) und seit Monatsbeginn bei uns das Büro sauber hält. Sie bekommt dafür am 15. des Folgemonats ca. € 400, mal auch weniger, wenn Feiertage oder Brückentage anfallen.
    Dieses Nebeneinkommen hat sie auch unmittelbar dem Amt gemeldet und hat nun ein Schreiben bekommen, aus welchem hervorgeht, dass man ihr dieses Einkommen in Höhe von € 240 schon zum 1. Juni anrechnen will, um eine Überzahlung zu vermeiden.


    In der Folge davon hätte die gute Frau, nachdem sie Miete, Strom und Telefon bezahlt hat, gerade mal € 29 zum Leben für die ersten beiden Wochen des Monats. Ich kann das nicht nachvollziehen! Wer denkt sich solch einen Schwachsinn aus? Wisst ihr vielleicht, ob es eine Alternative der Verrechnung gibt, welche unsere Putzfrau nicht des Hungers sterben lässt? Vielen Dank schon mal!

    Bis vor 3 Jahren war ich selbst noch Arbeitgeber in einem mittelständischen Unternehmen mit 70 Arbeitsplätzen. Seit 2010 bin ich im Ruhestand und mein Sohn führt seitdem den Betrieb.
    Ich möchte dir sagen, liebe Birgit63, dass die Chemie sofort vergiftet gewesen wäre, hätte sich zu meiner aktiven Zeit jemand auf die von dir umschriebene Art für einen Vollzeitjob beworben, um dann beim Vorstellungsgespräch einzuräumen, nur noch 6 Stunden/Tag arbeiten zu können. An einem guten Tag hätte ich vielleicht gefragt, ob sich der Betreffende wohl zutraue, in 6 Stunden das zu schaffen, wozu andere 8 Stunden benötigen? Wahrscheinlicher aber ist, dass ich gefragt hätte, ob er mir wohl meine Zeit stehlen wolle und das Gespräch beendet.


    Wenn du dir in einem Lokal ein Schnitzel bestellst, dann erwartest du doch auch eine volle und keine Kinder-Portion. Nicht böse sein, will nur veranschaulichen das Offenheit stets der bessere Weg ist ;-)

    Birgit63
    Im Prinzip hast du da sicherlich recht, aber es gibt auch Krankheiten, die gesundheitliche und/oder körperliche Einschränkungen nach sich ziehen und dann wird man erklären müssen, warum man z.B. nur noch 6 Stunden am Tag arbeiten darf/soll.

    Der Schwerpunkt meiner Aussage lag eigentlich auf dem Punkt, er DÜRFE nicht reinschreiben, dass er einen Herzinfarkt hatte. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass man sich nach einem Infarkt nicht für eine Tätigkeit bewirbt, die sogleich den nächsten Infarkt auslösen könnte :)

    An diesen 6 Bewerbungen pro Monat sollte sich dein Freund nicht reiben, dann wohl eher an der denkwürdigen Anweisung, in den Bewerbungen seinen Herzinfarkt zu verschweigen.