Beiträge von michars

    @ chico,
    vielen Dank, für die sachliche Antwort. Allerdings habe ich ein paar Einwände:


    Zitat

    Unterhalt dann einfach mal 2 Monate nicht zahlen, geht natürlich gar nicht


    § 1603 BGB Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
    Wenn ich meine Miete, Strom, Gas und die wegen der Risikoschwangerschaft benötigten Medikamente (von Lebensmittel fang ich nicht an) nicht bezahlen kann und nicht in der Lage bin meiner ungeborener Tochter ein Bettchen u.s.w (alles gebraucht!) zu "besorgen" und und das unverschuldet (wenn meiner Frau nicht unrechtmässig gekündigt wurde, hätte ich das Problem ja nicht), und das dem JA so kommuniziere (mit Belege!) und die das NULL interessiert, diskutiere ich auch mit denen nicht mehr darüber, ob ich das darf oder nicht. Da würde ich es doch auf ein Verfahren ankommen lassen.


    Zitat

    Nach einschlägiger Rechtssprechung bedeutet "alle verfügbaren Mittel"...
    Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden.
    Aufnahme eines Nebenjobs.
    Monatlich 20-30 Bewerbungen bundesweit, um einen besser bezahlten Job zu finden.


    DAS ist so einfach auch nicht anzuwenden.
    1. Arbeite ich bereits in der Regel zwischen 45 und 51 Stunden (mom. 2-Schicht) , und ausserdem ist es mir vom Arbeitgeber nicht gestattet eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
    2. Bundesweit... naja, da gibt es ja schon eindeutige Urteile.
    3. liege ich mit 1500€ schon im oberen Drittel als Metallbauer.


    Mit ner soliden Handwerklichen Deutschen Ausbildung + Zusatzqualifikationen wird man in diesem Land nix mehr. Schröder, Fischer und Co. mit ihrem Europa und Freizügigkeitsgedanken sei es gedankt.
    Zu DM-Zeiten hatte ich knapp 3000DM -Netto. Da gehörte ich schon fast zu den Besserverdienenden. Aber das nur am Rande...


    Ich habe ein interessantes Urteil gelesen bzgl. Unterhalts-Rückstände (Auszug):


    "Rückständige Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung und müssen deshalb binnen Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung. Der rückständige Unterhalt kann dann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden."


    Da hab ich ja glatt wieder Hoffnung... :)


    @Turtle72
    haste 3-Monate Einarbeitung im JC bekommen und wirst nun auf die Menschheit losgelassen, ja...?
    Wegen "Experten" wie Dir sind die Sozial- und Arbeitsgerichte überlastet und 90% aller Klagen gegen die Arge werden gewonnen.. (Einfach mal drüber Nachdenken... ;) )


    Um mich wegen §170 zu belangen, müsste mir Mutwilligkeit unterstellt werden. Da ich sowohl vorher, als auch nachher meinen Unterhalt immer bezahlt habe, fällt das wohl weg..


    Aber trotzdem vielen Dank für die aufopfernde Zeit....

    Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe ein 15-jähriges Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich regelmäßig Unterhalt bezahlt habe (immer bis zum Selbstbehalt). Jetzt bin ich Ende 2009 (Krise) Arbeitslos geworden, war dies aber nur bis März 2010.


    Ich bin Metallbauer und zu dem Zeitpunkt gab es nur Stellen über Leiharbeit, mit dem entsprechendem Lohn. Diese Stellen musste ich auch annehmen, weil ich ansonsten eine Sperre des Arbeitslosengeldes bekommen hätte.


    Durch den niedrigeren Lohn, konnte ich natürlich weniger zahlen, habe aber immer(!) alles bis zum Selbstbehalt überwiesen.
    Meine Einkünfte habe ich dem JA auch immer dargelegt. Diese haben mir dann geschrieben, dass ich mich um eine besser bezahlte Stelle kümmern soll, was ich auch getan habe.
    Ich habe seit 2010 durch Jobwechsel mein Gehalt von (Netto) ca. 1000€ auf mittlerweile 1500€ "hochgeschraubt" und dementsprechend auch den vollen Satz bezahlt.


    Mitte letzten Jahres habe dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 6500€ wegen Unterhaltsrückstand bekommen, was mich ganz schön umgehauen hat, da ich ja meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin. Ich möchte noch dazu sagen, dass ich seit 2010 in der Privatinsolvenz bin, seit Mitte letzten Jahres verheiratet und wir erwarten in ca. 4 Wochen ein Baby.


    Meine Frau (Altenpflegerin) wurde trotz (bzw. wegen) der Schwangerschaft gekündigt (Verfahren anhängig) und bekommt nur noch ca. 700€ ALGI. Da wir ja ja für das Baby eine Erstausstattung brauchen, habe ich das JA (im Oktober) angeschrieben, die Sachlage erklärt mit der Bitte, die Zahlungen von Dezember bis März einstellen zu dürfen. Übersetzt kam die Antwort: " Interessiert uns nicht, wie sie ihr Baby mit dem Nötigsten versorgen, wir wollen unser Geld, sonst geht Pfändung raus".
    Ich habe trotzdem im Dezember und Januar den Unterhalt nicht überwiesen, denn wir wollen unser Baby ja nicht in einer Apfelsinenkiste schlafen lassen... Seitens der Arge, JA, Diakonie u.s.w., wo wir Vorgesprochen haben, gibt es keine Unterstützung, da ich schlicht und einfach nominell zu viel verdiene.


    Ich habe mittlerweile auch mit einem Anwalt gesprochen (über Beratungshilfeschein) , der mir sagte, dass man da nix machen kann.


    Ich möchte außerdem noch dazu sagen, dass es meiner "Ex" und dem Kind nicht gerade schlecht geht. So hat sie sich (ich glaube im letzten Jahr 2 (reinrassige!) Bordercollies gekauft, die alleine schon einen Wert von ca. 1500€ haben von den monatlichen Kosten von 200-250€ ganz zu schweigen. Es ist nicht so, dass ich denen das nicht gönne, aber in dem Moment, wo ich meine Familie nicht mehr Ernähren kann, aber gleichzeitig für 2 Hunde Futter bezahlen MUSS, hört es mit meinem Verständnis auf...


    Meine Fragen:


    Zu dem Unterhaltsrückstand:
    Ich habe bislang nur gehört, dass ein Titel besteht und von daher der Anspruch gerechtfertigt ist und ich da nichts machen kann. Ich habe es schlichtweg nicht gewusst, dass ich den Titel ändern lassen muss, wenn ich weniger verdiene. Zumal das JA ja immer informiert war und ich davon ausgegangen bin, dass alles Ok ist. Es widerspricht völlig meinem Rechtsverständnis, dass das JA dann nach 3,5 Jahren (und nach einem Wechsel des Sachbearbeiters!) mir eine Rechnung schickt!


    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß da vielleicht einen Ausweg? Hat jemand Urteile gefunden, die nützlich sein könnten?


    Zu den 2 Monate nicht gezahlten Unterhalts:
    Ist es tatsächlich in diesem Land so, dass ich meine hochschwangere Frau hungern lassen muss, bzw. meiner ungeborenen Tochter nicht die benötigten Dinge kaufen kann, weil meiner "Ex" sonst das Hundefutter ausgehen könnte (salopp ausgedrückt)??


    Ist das JA nicht verpflichtet derartige Notlagen zu berücksichtigen? Ich frage mich, was da für Leute sitzen, bzw. was die gelernt oder studiert haben. Das Wort "sozial" kann da ja wohl nicht drin vorkommen.


    Das Problem ist, dass ich schon auf der Arbeit Probleme bekomme, weil ich mich nicht mehr Konzentrieren kann und zuviel "Schrott" produziere! Wenn ich deswegen meinen Job verliere... ich sag mal so: Das Wort "Hass" wäre geschönt....



    Lieben Gruß


    Micha