Vielen Dank für die Antwort!
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Zur Situation:
Meine Tochter hat vor 2 Jahren ihr Abitur gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den geforderten Unterhalt geleistet. Da sie keinen Nachweis erbracht hat, was sie nach dem Abitur macht (Ausbildung/Studium), habe ich die Zahlungen eingestellt, und keine weitere Forderung erhalten.
Nun meine Frage:
Für welchen Zeitraum kann meine Tochter den Unterhalt rückwirkend fordern, wenn sie eine Ausbildung oder Studium begonnen hat?