Am Besten, ich beschreibe zunächst die Situation:
Meine Frau und ich haben vor ein paar Wochen unser erstes Kind bekommen. Sie ist Arzthelferin und geht in Elternzeit und bezieht dann auch Elterngeld. Ich selbst studiere, werde in ca einem Jahr fertig und habe ein kleines Einkommen von etwa 350€ durch Nachhilfeunterricht. Nun werde ich als Student nicht in die Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
Nun habe ich die folgende Frage: Das Kindergeld kann sowohl ich, als auch meine Frau beantragen. Wenn ich das Kindergeld beantrage, verbleibt das Kind dann trotzdem mit meiner Frau in der Bedarfsgemeinschaft?
Soweit ich weiß würde mein Einkommen (mit dem Kindergeld zusammen) ja in diesem Fall dann abzüglich meines Bedarfes dann wiederum meiner Frau angerechnet.