Beiträge von NaschKatze

    Im H4-Bescheid steht nur, dass wenn man nicht mitwirkt, einem die Leistungen gekürzt oder versagt werden. Da steht jedoch nichts von 'rückwirkend' gültig.
    Und doch, ich habe das Geld erhalten. Aber wenn ich es nicht erhalten hätte und der Verdacht bestünde, müsste man ja nachweisen, dass man es nicht erhalten hat? Wie soll man sowas denn machen?


    Turtle 1972
    Auf dumme Urteile ob es den Falschen erwischt oder nicht, kann ich verzichten. Wenn du nicht fragst, mit welchem Recht von dir Geld verlangt wird, ist das dein Bier.
    Einsicht? Wozu? Es wurde mir Geld angerechnet, welches ich zuvor verdient habe und es wurde NUR angerechnet, weil ich es zum falschen Zeitpunkt auf mein Konto überwiesen bekommen hab. Hätte ich es 1 Monat früher bekommen, hätte man nicht danach gefragt und das ist das Lächerliche.
    Offensichtlicht scheinst du aber zu wissen was passiert, wenn man nicht mitwirkt d.h. es ist dir selbst passiert, du kennst jemanden dem es passiert ist, oder du warst so klug die selbe Frage zu stellen wie ich. Spar es die also mit Steinen zu werfen.

    Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass ich um die Nachzahlung nicht drumherum komme. Ich wüsste nur gern ob das eigentlich gesetzlich geregelt ist. Also steht irgendwo konkret, dass ich mitwirken muss?


    GG52 kann man denn tatsächlich 'ins Blaue' zurückfordern? Wozu braucht das Jobcenter einen Nachweis von mir? Es ist ja schwierig nachzuweisen, dass man Geld NICHT erhalten hat.

    Hallo Community,


    Ich habe ab April 2013 ALG II erhalten und ab Sept. 2013 eine Stelle gefunden. Im Mai 2013 habe ich eine Nachzahlung meines früheren Arbeitgebers erhalten (ich wurde mit meiner Lohnsteuerklasse zu hoch eingestuft und da das im Nachhinein bemerkt wurde, habe ich das 'zu viel gezahlte' Steuergeld im Mai zurück erhalten.) Ich habe nicht gewusst, dass ich das als Einkommen angeben muss - ist ja schließlich Geld was ich vorher (bis März 2013) verdient hatte. Jetzt, im Oktober, habe ich eine Mitwirkungsaufforderung bekommen, nachzuweisen, dass ich die Nachzahlung meines Arbeitgebers erhalten habe.


    Meine Frage ist nun: Muss ich denn eigentlich mitwirken? In Gesetzestexten, welche mitgeschickt werden heißt es immer nur 'bei unterlassener Mitwirkung kürzen wir Ihnen die Leistungen' aber ich empfange eh keine Leistungen mehr - warum sollte ich dem Arbeitsamt also helfen?


    Weiß jemand was das nach sich zieht, wenn man sich nicht an die Fristen hält in diesem Fall? Ich kann auch nirgendwo etwas von strafrechtlicher Verfolgung lesen.
    Kann mir aber nicht vorstellen, dass man um die 'Aufklärung' drumrum kommt, wenn man die Mitwirkung verweigert.


    liebe Grüße
    NaschKatze