Folgende Situation besteht:
Im Juni wurden Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt. Ab August wurde die anteilige Übernahme der Kindergartengebühren beantragt.
Dem Wohngeldantrag wurde im September und dem Kinderzuschlagsantrag im Oktober stattgegeben. Jeweils rückwirkend ab Juni bzw. Juli. Nachdem die Bewilligungen vorlagen konnten auch die Kindergartengebührenübernahme durch das Sozialamt geprüft werden. Dabei wurde entschieden, dass unser Einkommen auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag so gering ist, dass ein Anspruch auf volle Übernahme der Gebühren besteht. Allerdings wurden uns die Nachzahlungen als volles Einkommen der Monate September und Oktober berechnet, sodass in diesen Monaten kein Anspruch auf die Übernahme besteht. Ist das so rechtens?