Beiträge von strwrkhh

    Hallo,


    es passiert leider immer wieder, dass die Jobcenter Stellungnahmen des Jugendamtes versuchen abzulehnen, in solchen Fällen sollte man schnellstmöglich eine RECHTSBERATUNG in Anspruch nehmen (in Hamburg wäre das z.B. die ÖRA- Öffentliche Rechtsauskunft, bei Vorlage des ALG2- Bescheides kostet eine Beratung jeweils 3 Euro), soziale Beratungsstellen können i.d.R. die entsprechenden Adressen nennen, beraten und ggf. begleiten.


    Grundsätzlich immer schriftlich reagieren (fristgemäß Widerspruch einlegen).


    Viel Erfolg!

    Hallo,


    Dein Posting ist ja schon etwas älter (Auszug und Schulbeginn im September), hat sich Ihre Frage inzwischen erledigt?


    Es ist in der Tat so, dass ALG2 (also auch sämtliche Leistungen wie Darlehen, Erstausstattung etc) und BAföG bzw. BAB sich grundsätzlich ausschließen, allerdings gibt es die Option einen "Härtefallantrag" zu stellen und somit ein ggf. ein Darlehen bewilligt zu bekommen (keine Erstausstattung), ob die Voraussetzungen gegeben sind, muss natürlich geprüft und bestätigt werden.


    Alles Gute!