Beiträge von Satica

    Die Nichtangabe ist eine Ordnungswidrigkeit. Je länger du es verschweigst, desto schlimmer. Da kein Schaden entstanden ist, dürfte es bzgl. der Ordnungswidrigkeit bei einer Verwarnung verbleiben.


    Vielen dank für den Tipp bzw. die Information. Das muntert mich ein wenig auf. Werde mir am Montag gleich ein Termin in der Leistungsabteilung geben lassen.

    Hallo,


    ich habe bis einschließlich Februar 2012 eine Ausbildung bei der Telekom gemacht und dort 2500 € gespart die ich bei meiner Oma wegpackte habe damit ich diese nicht ausgebe. Nun bin ich seit diesem Februar ALG 2 Empfänger, da ich aber nicht wusste das ich das Geld angeben muss ob wohl es unter der Grenze des Schonvermögens liegt habe ich nun ein Problem. Was ist wenn ich noch einmal meine Kontoauszüge abgeben muss und man sieht das ich mehr auf dem Konto habe als eigentlich angegeben. Soll ich nun im Nachhinein angeben das ich das Vermögen schon die ganze Zeit hatte es bloß nicht wusste das ich dieses auch angeben muss oder soll ich warten bis dieser Fall eintritt und dann sagen das ich es nicht bewusst verheimlicht habe sondern dachte, das wenn es unterhalb der Grenze für Schonvermögen liegt, ich dieses nicht angeben muss? Ich wäre für einen Tipp Ihrerseit sehr Dankbar.


    Vielen dank im Vorraus.

    Mit freundlichem Gruß



    Robert