Ja, meine ich.
Irren ist menschlich und natürlich kannst du Fehler machen bei deiner Bewilligung, wofür du in der Regel auch selbst gerade stehen müsstest!
Außerdem warum sollte dir, dem Laien, bekannt sein, dass die Bewilligung fehlerhaft war, wenn es dem JC erst nach 4 Jahren auffällt.
UND:
Wozu nimmt sich das JC den eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen? Doch um den Antrag (Bewilligung) zu überprüfen! Sofern du in deinen Angaben nicht gelogen hast, sondern etwas falsch ausgefüllt hast, weil du dich z.B. verschrieben hast oder es offensichtlicher Fehler war, dann müsste das JC selbst haften.
Zu dem Antrag hast du mit Sicherheit auch persönliche Papiere beilegen müssen? Wenn sich diese Papiere mit dem was du ausgefüllt hast, unterscheiden und das dem JC nicht aufgefallen ist, ist es meiner Meinung nach selbst Schuld.
Ein Link dazu, der dir weiterhelfen könnte.
http://www.hartz-iv.info/news/20090914-hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler.html
Solltest du etwas, was man nicht nachweisen kann, falsch ausgefüllt habe, sieht die Sache aber leider anders aus.