Beiträge von Sandra1992

    Ja, meine ich.
    Irren ist menschlich und natürlich kannst du Fehler machen bei deiner Bewilligung, wofür du in der Regel auch selbst gerade stehen müsstest!
    Außerdem warum sollte dir, dem Laien, bekannt sein, dass die Bewilligung fehlerhaft war, wenn es dem JC erst nach 4 Jahren auffällt.


    UND:


    Wozu nimmt sich das JC den eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen? Doch um den Antrag (Bewilligung) zu überprüfen! Sofern du in deinen Angaben nicht gelogen hast, sondern etwas falsch ausgefüllt hast, weil du dich z.B. verschrieben hast oder es offensichtlicher Fehler war, dann müsste das JC selbst haften.


    Zu dem Antrag hast du mit Sicherheit auch persönliche Papiere beilegen müssen? Wenn sich diese Papiere mit dem was du ausgefüllt hast, unterscheiden und das dem JC nicht aufgefallen ist, ist es meiner Meinung nach selbst Schuld.


    Ein Link dazu, der dir weiterhelfen könnte.


    http://www.hartz-iv.info/news/20090914-hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler.html




    Solltest du etwas, was man nicht nachweisen kann, falsch ausgefüllt habe, sieht die Sache aber leider anders aus.

    Hallo liebe Gemeinde,


    folgendes Problem. Meine Partnerin und ich ziehen am 01.10. in eine gemeinsame Wohnung. Ihr Teil der Miete wird vom Amt bezahlt, meinen Teil bezahle ich selber.


    Nun wechseln wir aber auch den Bezirk und damit muss sie einen neuen Antrag stellen und dort sollen wir eine eheähnliche Gemeinschaft ankreuzen.


    Das Problem an der Sache ist, wenn wir das machen (und das müssen wir anscheinend ja), dann muss ich sie unterstützen, weil wir dann in einer Bedarfsgemeinschaft leben?


    ABER: Ich verdiene gerade mal 650 € Brutto (ca. 520,- netto) und kriege Kindergeld (184,-) und damit soll ich meinen Teil der Miete zahlen, Strom, Telefon, Handy, Fahrkarten, Haushalt, Wartungskosten Roller (im Sommer) und co.


    Natürlich hälften wir fast alles davon.


    Trotzdem komme ich mit allen Fixkosten auf 500-600€ und von dem Rest soll ich sie dann noch finanziell unterstützen, weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben und sie dann weniger Geld vom Amt kriegt?


    Sprich mein Azubigehalt wird gekürzt? Wie kann ich das umgehen? bzw. ist es überhaupt in Ordnung, wenn sie mir mein Gehalt pfänden???


    Ich bräuchte mal dringend Hilfe zu dem Thema.


    Liebe Grüße


    Sandra