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Im Klartext heißt das:
Wenn wir eine WG gründen, dann sollte ich jetzt schon ziemlich sicher sein, dass die Beziehung funktionieren wird bzw. dass ich spätestens in einem Jahr zur Kasse gebeten werde, auch wenn die Beziehung bis dahin auf aktuellem Niveau bleiben sollte. Die Bedarfsgemeinschaft wird in jedem Fall unterstellt und kann Ärger bereiten, wenn man das Gegenteil beweisen muss.
Kurz gesagt: Die WG wird mich spätestens in einem Jahr finanziell einschränken.
Das wäre dann schon mal ein Punkt, warum man lieber einen Bogen um eine WG machen sollte, wenn man sich eine Bedarfsgemeinschaft gegebenenfalls nicht leisten kann. Da ich es könnte, werde ich noch ein wenig darüber nachgrübeln.
Bleibt also noch die Grundfrage offen: Haus als WG mieten
Inzwischen war ich fleißig. Wie es scheint, könnte ich das Haus als Hauptmieter mieten und an Person2 untervermieten. Der Hausvermieter müsste zustimmen, dass ich untervermieten darf.
Das Amt, das für Person2 zuständig ist, müsste aber noch seine Zustimmung geben, dass die WG geduldet wird,sonst wird es von Anfang an teuer.
Praktisch heißt das: Ich muss meinem Untermieter (Person2) Rechnungen schreiben und mit dem Finanzamt klären, wie ich diese Einnahmen, die ja keine sind, steuerlich angeben muss.
Was passiert, wenn Person2 bereits innerhalb des ersten Jahres Zahlungsschwierigkeiten hat? Ich vermute mal, dass an mir als Hauptmieter dieses Risiko haften bleibt.
Kurz gesagt: Auch dieses Szenario spricht irgedwie gegen eine WG-Gründung...
Ich hätte nicht gedacht, das WGs heutzutage so kompliziert werden können. Bei meiner letzten WG (endete 2009) musste ich mir noch keine Gedanken um Bedarfsgemeinschaften machen.
Edit: Inzwischen habe ich noch folgende WG-Gegenargumente gefunden:
- Falls nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird, dann kommen auch so Dinge wie Krankenversicherung ins Spiel (wird nicht mehr gezahlt).
- Falls Person1 seine Einkünftige nicht offen legt, bekommt Person2 unter Umständen keine Bezüge mehr (klingt irgendwie nach Erpressung, soll aber durchaus ein übliches Vorgehen sein). Krass ...
Dann habe ich noch Person2 befragt, was sie für Bezüge bekommt.
Leider habe ich größtenteils nur Bahnhof verstanden, aber Pi-Mal-Daumen sieht die Geschichte so aus:
- Frisch geschieden.
- Ex-Mann ist arbeitslos (wird wohl so bleiben, da kein Bock mehr auf Arbeit)
- Person2 ist berufstätig, aber wegen des jüngsten Kindes (<2 Jahre) kann sie als Alleinerziehende Mutter derzeit nicht zur Arbeit gehen.
- Sie verdiente nicht viel (650 Brutto)
- Ihr Arbeitgeber kann/will keine Teilzeitbeschäftigung anbieten, somit sieht es übel aus, dass sie den Job behalten kann, da sie nicht weiß, wo sie die Kinder nach Schließung der Kita unterbringen soll. Genauer gesagt: Arbeitsbeginn und Ende liegen außerhalb der Kita-Öffnungszeiten. (Wie lösen berufstätige Mütter mit geringem Einkommen dieses Problem? Muss man sich eine Oma backen?)
- Ihr Arbeitgeber hat angedeutet, dass wegen schlechter Finanzlage Stellen gestrichen werden müssen (=AG wird vermutlich kündigen, auch wenn es Abfindungen kosten könnte)
Schade, es klang fast so, als ob die WG doch funktionieren könnte, da sie ja nicht wie angenommen arbeitslos ist.
Da sie aber zu 99% arbeitslos werden wird, habe ich nun doch starke Bedenken. Dummerweise rennt die Zeit davon, da leerstehende Häuser nicht ewig leer stehen.
Kann mir jemand die Bedarfsgemeinschaft etwas näher erläutern? (= Welche Bezüge fallen weg, wenn man so eingestuft wird?)
Ich denke mal, dass sie auf jeden Fall Kindergeld bekommen wird. War's das schon?
Im Klartext heißt das doch: Wenn ich nichts von einer BG wissen will, hat sie voll die Arschkarte gezogen. Oder löst sich das Problem nachwirkend, wenn sie auszieht?