Beiträge von Yannick

    So ist es. Nach einem Jahr kann es Probleme geben, muss aber nicht zwingend sein, wenn man sich an gewisse Regeln hält und der Mitarbeiter vom JobCenter keinen schlechten Tag hat. Wenn ihr beide ein festes Paar seid, dann geh aber lieber schon mal davon aus, dass ihr als BG eingestuft werdet.


    Ist sie noch verheiratet? Wenn ja, dann dürftet ihr zumindest Ruhe haben, bis die Scheidung vollzogen ist.


    bzgl. Muss er dann für Sie aufkommen?
    Ohne Trauschein ist der Partner zu nichts verpflichtet. Indirekt wird der trotzdem für dich Rechnungen zahlen, wenn das JobCenter die Leitungen kürzt.


    bzgl. Wenn Sie in Ihre Wohnung ziejfn würden wäre das Gelld vom Amt dann komplett weg oder würde nur ein Teil runtergerechnet werden?
    So wirklich verstehe ich den Satz nicht. Im Zweifelsfall wendet man sich an den Sachbearbeiter beim JC.


    Da ich den Kumpel seit meiner Kindheit kenne haben wir seinerzeit keinen Mietvertrag aufgesetzt, dass läuft alles mündlich ab. Jeder nutzt etwa gleich viel Quadratmeter, somit teilen wir einfach sämtliche Kosten durch 2. Das sind inkl. Strom, Heizung, Wasser, Internet und allem was halt dazugehört 500 Euro pro Person warm. .... reicht da der Nachweis das ich jahrelang 500 Euro an Miete direkt an den Vermieter überwiesen habe?


    Der wichtigste Schritt überhaupt: Zahle deine Miete IMMER per Banküberweisung an deinen Kumpel! Dann hast du schon mal einen Beleg, dass du Miete zahlst.
    Falls dein Kumpel nur Quittungen ausgestellt hat, ist das zwar besser als nichts, aber man verliert extrem an Glaubwürdigkeit.


    Hebe alle Einkaufszettel auf, damit du belegen kannst, dass du für dich selbst wirtschaftest.
    Jeder von euch sollte seinen eigenen Wäschekorb haben und unterteile den Kühlschrank in deine Hälfte und die deines Kumpel oder wenn Platz vorhanden ist, stelle einen zweiten Kühlschrank auf. Natürlich sollte man auch sein eigens Zimmer haben. Wenn du Hausbesuche bekommst und es bei euch nicht nach "jeder wirtschaftet für sich" aussieht, dann hast du schlechte Karten! Nachbarn werden auch gerne befragt, daher sollte ihr auch nicht in der Öffentlichkeit als Paar aufgetreten sein.


    Zudem brauchst du eine Kopie des Mietvertrages von deinem Freund. Am besten auch Nebenkostenabrechnung beilegen. Das Amt kann mit gute Willen dann ausrechnen, wie hoch dein Anteil ist. Die Regelsätze sind normalerweise so hoch, dass abgesehen vom normalen Strom und überdurchschnittlichen Verbrauch alles übernommen wird.
    Am besten persönlich einen Termin mit dem Jobcenter vereinbaren, da Normalsterbliche nicht dazu in der Lage sind, die Anträge ohne Untermietvertrag und separate Nebenkostenabrechnung auszufüllen.


    Trotzdem nicht zu früh freuen: Eure Hürde wird vermutlich sein, dass ihr schon 6 Jahre zusammen lebt. Im Grunde spricht zwar nichts dagegen, allerdings wird es schwierig, glaubwürdig zu erscheinen. Irgendwo gibt es immer fiese Nachbarn, die einen beim Jobcenter anschwärzen. Es reicht schon, wenn ihr beim Einkaufen nicht getrennt bezahlt und jemand einen kennt, der einen kennt... (die Welt ist klein).


    Anmerkung: Ein Bedarfsgemeinschaft kann auch bei Gleichgeschlechtlichen unterstellt werden.
    Ausnahmen gibt es nur wie in meinem Fall: Meine ehemalige Mitbewohnerin war nicht geschieden, somit war eine WG kein Problem.


    Dann noch ein Tipp für deinen Kumpel: Er kann Ärger mit dem Finanzamt bekommt, weil er einen Untermieter hat und Einkünfte erzielt. Normalerweise muss man alle Einkünfte auf der Steuererklärung angegeben. Da er keinen Gewinn erzielt, sollte er dem Finanzamt diesbezügliche eine Erklärung abgeben!


    wenn es sich um zwei Freunde handelt, kann es doch eine Hausgemeinschaft sein, viele wohnen jahrelang in einer WG.


    Menschen die vom Staat etwas wollen, haben bei WGs schlechte Karten. Unmöglich ist es nicht, allerdings können Gerichtsprozesse, wenn man Widerspruch einlegt, sehr lange dauern und wenn das Jobcenter bis zum Urteil nichts zahlt, wird man schnell kapieren, dass man am besten gleich in eine eigene Wohnung zieht. Das kostet den Staat zwar mehr und man stiehlt anderen den Wohnraum, aber leider bleibt einem keine Wahl, wenn man den besserverdienenden Mitbewohnern nicht zur Last fallen will. Nur als Beispiel: Wenn du deinen Mietanteil nicht begleichen kann, dann muss der Hauptmieter der WG für dich bürgen. Da kommen ganz schnell schreckliche Summen zusammen. Ich habe auch schon mein Lehrgeld als Hauptmieter bezahlt. Hinterher könnt ihr mal versuchen, von jemanden das Geld zurück zu bekommen, dass er/sie nicht hat.

    (Kein Vermieter will Hartz4, ausser du bist ein Weib).


    So würde ich das nicht ganz stehen lassen. Es ist eher so, dass Vermieter auf H4-Empfänger stehen, bei denen das Amt direkt überweist.
    Was aber ungefähr hinkommt: Vermieter prüfen gerne nach, ob sich der neue Mieter in einem Insolvenzverfahren befindet.


    Was das selbst Bezahlen angeht: Zumindest im Jahr 2009 war das noch machbar (bzw. war es komplizierter, das Amt direkt bezahlen zu lassen), allerdings darf man nicht vergessen, dass das JobCenter aus irgendwelchen Gründen die Zahlungen gerne verzögert oder kürzt. Spätestens bei einer saftigen Nebenkostenabrechnung darf man sich auf Verzögerungen einstellen, was bei den heutigen Energiepreisen kaum zu vermeiden ist.
    Kurz gesagt: Auf Dauer wird es deinem Vermieter auffallen.


    Wird ein Mietvertrag bei den Eltern vom Amt akzeptiert?


    Hinweis vorab: Ich habe keine Praxiserfahrung, aber das Thema hat mich auch schon mal in ähnlicher Form beschäftigt:


    Es durchaus möglich, aber man sollte es sich nicht zu leicht vorstellen.
    Punkt 1: Wenn deine Schwiegereltern einen Gewinnzuschlag auf die Miete klatschen, haben sie ein Nebeneinkommen, das versteuert werden muss.
    Ohne Gewinnzuschlag muss man aber auch aktiv werden und dem Finanzamt zumindest einmal plausibel darlegen, dass es sich bei dem Mietkosten um einen durchlaufenden Posten ohne Gewinnabsicht handelt


    Punkt2: Das Amt muss man auch noch überzeugen, dass es mit rechten Dingen zugeht. Ich rate dringend dazu, beim Amt einen Termin zu holen und die Sachlage zu besprechen. Wenn der Sachbearbeiter nicht extrem unfähig ist, wird er dir mitteilen können, wieviel Miete höchstenfalls übernommen wird. Falls du schon weißt, wie wenig du bei deinen Schwiegereltern zahlen musst, dann wird der Sachbearbeiter es sogar begrüßen, wenn du dir nicht anderswo eine teurere Wohnung nimmst.


    Anmerkung: Bei Nachzahlung von überdurchschnittlich hohen Nebenkosten kann es Ärger mit dem Amt geben. Wenn die einen auf stur machen, zahlen die unter Umständen die Nachforderung gar nicht, weil unterstellt wird, dass du mehr als nur die angegebenen Personen mitversorgt hast. (Bitte nicht zu einfach nehmen: Ich kenne einen Fall, wo es laut Amt anonyme Hinweise von Nachbarn gab, die darauf aufmerksam machten, dass in der Wohnung mehr Leute als angegeben versorgt werden. Schon wurden Zahlungen gestrichen und Nachforderungen gestellt. Die Klärung des Falles hat über 4 Wochen gedauert, in denen kein Geld mehr gezahlt wurde! (= kann zur Geduldsprobe für deine Schwiefereltern werden!))


    Daher auch vorher mit dem Amt klären, wie es mit Nachforderungen für Heizkosten, Wasser etc. gehandhabt wird, wenn ihr keinen eigenen Zähler habt.
    Zudem noch fragen, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat (Theoretisch können deine Eltern eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer erstellen. Optimaler ist es, wenn dir deine Eltern alle Rechnungen als Kopie aushändigen würden und anhand deiner Wohnfläche errechnet werden kann, welchen Anteil du tragen musst)

    Das mit der WG funktioniert bei H4 maximal bis zu einem Jahr problemlos. Selbst wenn nur einer von euch H4-Empfänger oder Aufstocker ist, gibt es Ärger wegen extremen Kürzungen.
    Ich habe gewartet, bis die Kinder meiner Freundin alt genug waren und meine Freundin wieder arbeiten konnte. Wären wir davor als WG zusammengezogen, hätte ich sie möglicherweise wie eine Ehefrau mit eigenenen Kindern mitversorgen müssen (ok, zwingen kann man mich nicht), wäre aber wie ein Single versteuert worden, da ich laut Amt zu viel verdiene und uns je nach Laune des Sachbearbeiters eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden kann.


    Daher mein Tipp: Zieh als H4ler nie mit jemand anderem zusammen, egal ob männlich oder weiblich, es sei denn, die andere Person ist verheiratet.
    Als ich mit einer verheirateten H4-Mitbewohnerin in einer WG wohnte, gab es keinen Ärger mit dem Amt.


    Und falls du dich fragst, warum das Amt lieber 2 getrennte Wohnungen bezahlt, anstatt das Zusammenleben mit H4lern zu fördern, dann stehst du mit der Frage nicht alleine da. Genaugenommen wird man wegen der Bedarfsgemeinschaftgeschichte zum Menschen zweiter Klasse. Welcher Verdienende hat schon Bock darauf, mit einer Person zusammen zu leben, die irgendwann kein Geld mehr hat, weil das Amt sich wegen BG-Unterstellung weigert zu zahlen?

    Ich hatte mich direkt an das Finanzamt gewandt (Tipp: Steuer-ID bereit halten, sonst geben die keine Auskünfte).
    Das Jobcenter wollte mir keine Auskünfte erteilen (-> die hätten keine Zeit für mich), aber mir ist es dann gelungen, zusammen mit einem H4-Empfänger einen Termin zu bekommen.


    Hier hatte ich meine Impressionen verewigt:
    http://www.sozialleistungen.in…chen-18149.html#post83907


    Offen war eigentlich nur die Frage, wie Nebenkostenabrechnungen auszusehen haben. Ich habe nur noch in Erinnerung, dass ich als Privatperson zwar Rechnungen schreiben darf, aber nur ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Zudem Bedarf es bei Nebenkostenabrechnungen bestimmter Vorschriften, weil nicht alles zu den Nebenkosten zählt, was an Kosten anfällt. Da sollte sich euer Freund mal schwer einlesen, damit er nicht aus allen Wolken fällt.
    Andererseits: Wenn sich ein Mieter nicht beschwert, dann muss die Abrechnung auch nicht 100% perfekt aufgeschlüsselt sein.

    Wir sind ja zwei Paare und der Freund. Wir sind nicht Verwandt also ist er uns ja nicht unterhaltspflichtig.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil..., jetzt blicke ich durch.
    Trotzdem lieber vorher beim Jobcenter informieren, es schadet ja nicht, wenn man mit denen redet und meist sind die Sachbearbeiter auch netter, wenn sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Und wenn das Amt begreift, dass Geld gespart werden kann, dann legen die einem auch keine schwere Steine in den Weg.


    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass bei euch eine WG machbar sein sollte und wenn euer Bekannter zum Selbstkostenpreis vermietet, hat er noch nicht einmal beim Finanzamt Nachteile, sofern er nicht vergisst, denen mitzuteilen, dass er Mieteinkünfte ohne Gewinnabsicht hat.
    Ihr müsstet auch noch klären, was das Amt für Rechnungsnachweise von euch benötigt. Wenn euer Freund vermietet, könnte es passieren, dass das Amt seine Abrechnungen nicht anerkennt. Wenn man beispielsweise beim Amt eine Rechnung von den Wasserwerken vorlegt, auf denen der Name des Vermieters steht, dann sagt der H4ler "Ich mache mit dem Vermieter halbehalbe" und die sagen dir "Lieber H4ler, die Rechnung geht uns nichts an, da steht der Name Ihres Vermieters drauf.". Alles nicht ganz so einfach, wie man es sich vorstellt.


    Ich (= ich wollte auch mal an H4ler untervermieten) war bei unserem Jobcenter und die haben mir erklärt, dass ich damit rechnen muss, auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn der untervermietete H4ler einen zu hohen Verbrauch hat, da es Höchstsätze für Nebenkosten gibt (regional sehr unterschiedlich!). Ebenso müsse ich damit rechnen, dass im Falle von Sanktionen Zahlungen verspätet eintreffen oder ganz ausbleiben.

    WG und H4 beisst sich ins Fleisch.
    Mein Tipp: Frag deinen Sachbearbeiter vom Jobcenter, was er davon hält. Von dieser Person ist letztendlich abhängig, ob ihr als BG eingestuft werdet.
    Zudem kannst du dir erklären lassen, was alles erforderlich ist, damit eine WG anerkannt werden kann und euch nicht Sozialbetrug vorgeworfen wird.


    Mein Tipp, sofern es dem Hausbesitzer möglich ist:
    Separate Wohnung als Mietwohnung umbauen und diese an euch vermieten.


    Bei geimeinsamer Nutzung von Räumen wird es immer schwierig, vor allem für den H4ler, wenn seine Bezüge gestrichen werden, weil eine BG unterstellt wird und der nette Bekannte keinen Bock drauf hat, den H4ler mitzuversorgen bzw. seine Einkünfte dem Sozialamt offen zu legen.
    Praktisch passiert folgendes: Der H4ler hat bei Sanktionen nicht mehr genügend Geld zum Leben und für Unterhalt und der Bekannte ist irgendwann stinksauer, weil er kein Geld mehr bekommt und er den H4ler nicht sang und klanglos auf die Straße setzen kann (ok, so Fälle gibt es auch, wo ein H4ler schnel mal zum Obdachlosen wird).


    Mein Beurteilung der Lage: Wenn euer Bekannter genügend Geld hat und er euch nicht verhungern lassen würde, dann könnt ihr zusammen ziehen.
    Kleine Vorwarnung: Mein letzter Mitbewohner hat mich ca. 7000 - 8000 Euro gekostet und die Gerichtsvollzieher und Inkassoschreiben im Briefkasten sind mir mächtig auf den Keks gegangen.

    Willkommen im Club! :p


    Ich hatte ja mal Ähnliches in Erwägung gezogen, aber da man damit rechnen muss, dass man als Single Verpflichtungen aufs Auge gedrückt bekommt, die einer Ehe ähnlich sind und man trotzdem nur als Single besteuert wird und zudem die Einkünfte wie ein H4-Empfänger offenlegen muss, wenn die H4-Freundin weiterhin auf Staatskosten leben will, habe ich die Idee inzwischen in die Tonne gekloppt.


    Hier zum Nachlesen: http://www.sozialleistungen.in…-daraus-machen-18149.html


    Kurz gesagt: Im Grunde spricht nichts dagegen, dass ein Jobcenter euch als WG durchgehen lässt, aber du kannst fast sicher sein, dass du nach einem Jahr damit rechnen musst, dass ihr je nach Auffassung des Sachbearbeiters als BG eingestuft werdet. Um als WG existieren zu können, müsstet ihr so unter einem Dach leben, als ob jeder seine eigenen Wege geht (= Jeder kocht für sich selbst, jeder wäscht für sich selbst, jeder kauft für sich ein und hängt seinNamensschild dran etc.). In meinen Augen hätte dies aber nichts mehr mit einer WG wie bei Normalverdienern zu tun.


    Einzige Möglichkeit, bei der man halbwegs gefahrlos mit einer WG durchkommt: Meine ehemalige WG-Mitbewohnerin war noch nicht geschieden, somit konnte keine BG unterstellt werden. Zudem war dem Jobcenter bekannt, dass sie einen Freund hatte und nicht ich diese Person war.


    Und damit man nicht meint, dass es bei BGs auf das Geschlecht ankommt: Egal ob Mann/Mann oder Mann/Frau oder Frau/Frau in einer WG leben, wenn da einer Sozialleistungen bezieht, kann ich nur dazu raten, diese Person so schnell wie möglich aus der WG zu verbannen, da man sonst Gefahr läuft, als BG eingestuft zu werden.
    Natürlich bist du nicht dazu verpflichtet, dein Einkommen offen zu legen, aber das bedeutet unterm Strich trotzdem, dass Kosten an dir hängen bleiben, wenn dein Mitbewohner nicht mehr die Miete zahlen kann, weil seine Bezüge gestrichen wurden. Da man seine Freunde ja nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen will, kann das ganz schön teuer werden und man darf auch nicht erwarten, dass man "geliehenes" Geld jemals wieder zurück bekommen wird.

    Der Besuch beim JobCenter ergab:
    Die Sachbearbeiterin machte einen sehr netten Eindruck und hat alle meine Fragen beantwortet.
    Zwischen den Zeilen konnte ich entnehmen: So lange man einen guten Eindruck bei Ihr hinterlässt, wird einer WG nichts im Wege stehen.
    Haken gäbe es folgende:
    Person B bekommt nur bis zu gewissen Summen Mietanteil und Nebenkosten erstattet. Wer sich einen Untermieter wie Person B ins Haus holt, sollte sich also sicher sein, dass diese Person nicht täglich 3 x badet und eine Raumtemperatur von 30°C bevorzugt.
    Ein Jahr ohne BG-Einstufung ist kein Problem.
    Nach dem Jahr erfolgt ein Hausbesuch und hier sollte man den Blick in die Wohnung nicht verwehren.
    So als Eckpunkte:
    - es darf nicht ersichtlich sein, dass man sich ein Bett teilt
    - Wäsche muss getrennt aufbewahrt sein
    - Die Nicht-Gemeinschaftsräume sollten nicht so aussehen, als ob sie doch gemeinsam genutzt werden
    - Das Aufpassen auf die Kinder könnte nach hinten losgehen, aber da würde dieses Sachbearbeiterin ein Auge zudrücken, das PersonB Geringverdiener ist und gar nicht arbeiten gehen könnte, wenn sie niemanden zum Aufpassen hätte.
    - Man sollte am besten alle Einkaufszettel aufbewahren, damit ersichtlich ist, dass nicht gemeinschaftlich eingekauft wurde.
    - Auch sonst sollte man sich innerhalb der WG so verhalten, als ob es zwei getrennte Wohnungen wären (unrealistisch, aber so ist es nun mal).
    - Die Aufteilung der Kosten kann man nach Köpfen machen, aber auch hier gilt natürlich, dass ein gewisses Budget nicht überschritten werden darf und die Aufteilung sollte plausibel erscheinen.


    Jetzt das große Aber: Die Sachbearbeiterin hat erklärt, dass jeder SB eigene Vorstellungen umsetzt und manchmal auch die Chefetage Anweisungen erteilt. Somit besteht immer die Gefahr, dass einem doch eine BG untergejubelt wird. Das soll wohl zwischen den Zeilen heißen: Wer sich um einen Job bemüht, dem wird gerne geholfen, wer offensichtlich nur auf Staatskosten zu Hause hocken will, dem werden Steine in den Weg gelegt.


    Tja, gut zu wissen soweit, nur nützt es mir im Moment nichts, da das Mietobjekt (gehört einem Kollegen von mir) kurzfristig von einem anderen Mieter eingenommen wurde. Da ich erst in 3 Monaten hätte umziehen können und ich nicht bereit war, drei Monate lang doppelte Miete zu zahlen, habe ich das WG-Projekt vorerst auf Eis gelegt.

    Mach einen Termin beim JobCenter und klär mit denen ab, welche Möglichkeiten du hast. Die müssen eh ihren Segen geben und können leider manchmal individuell entscheiden (= getrennte Wohnungen bedeuten noch lange nicht, dass die BG-Einstufung wegfällt).


    Bezüglich Begündung: Ich würde offen sagen, dass es so nicht funktioniert, wenn ihr als BG eingestuft seid. Deine Freundin ist dir gegenüber zu nichts verpflichtet und somit steht dir der Rauswurf bevor, da du deinen Mitanteil und Unterhalt nicht bezahlen kannst. Das sollte jedem normaldenkenden Sachbearbeiter einleuchten. Falls nicht, dann würde ich gerne selbst wissen, ob einen das JC tatsächlich auf die Straße schickt.

    Ich war mal wieder fleißig:


    Ein Anruf beim Finanzamt ergab:
    Wenn ich Hauptmieter bin und untervermiete und hierbei keinen Gewinn mache, dann muss ich das dem Finanzamt einmal mitteilen.
    Wenn offensichtlich ist, dass ich keine Gewinne erziele, kann ich künftig auf der Steuererklärung die Untervermietung weglassen.
    Rechnungen darf ich auch schreiben, jedoch nur ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.


    Ein Anruf beim JobCenter ergab:
    Die geben mir keine Auskunft. Da ich kein Sozialhilfeempfänger sei, würde ich nur deren Zeit stehlen und haben dann aufgelegt (kein Witz).
    Also Plan B gestartet: Person2 hat einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbart und ich darf mitkommen.
    Mal schauen, was da bezüglich BG-Unterstellung heraus kommt, bzw. ob eine WG genehmigt wrd.
    Weitere Infos folgen.

    Wie wäre es, wenn du mal konkrete Angaben machst, wieso, weshalb und warum. Mit welcher Absicht wollt ihr denn zusammenziehen? Ein Mann und eine Frau mit 2 Kinder. Da sollte man sich doch darüber klar sein, wo es hingehen soll.


    Ziel wäre: Testen ob wir uns unter einem Dach vertragen, eheähnliche Beziehung wäre Zukunftsmusik, aber nicht ausgeschlossen, ansonsten halt gute Freunde, so lange es friedlich klappt.
    Aktueller Stand: Ich lebe wie ein Single, komme und gehe wie es mir passt. Eine WG hätte für mich finanzielle Vorteile, wenn ich die Kosten teilen könnte. Bisher hatte ich gute Erfahrungen mit WGs. Das Problem mit der unterstellten Bedarfsgemeinschaft nach einem Jahr kannte ich ich bisher so nicht. In meiner letzten WG wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass man sich irgendwann rechtfertigen muss. Meine letzte WG-Mitbewohnerin hatte einen festen Freund und wohnt inzwischen bei ihm. Wenn man uns damals eine Bedarfsgemeinschaft angedichtet hätte, wäre ich aus allen Wolken gefallen.



    Entweder, man macht auf "Ich heirate eine Familie" oder man lässt es eben sein.


    Eine "Hobby-Familie" will ich mir unter Umständen leisten, nur ob ich es auf Dauer ertrage, dass müsste ich erproben.


    Worum genau geht es dir wirklich? Hast du tatsächlich nichts mit der Familie zu tun? Wenn ja: wieso willst du dann mit ihnen eine "WG" gründen?


    Wie soll man das in wenigen Worten erklären...
    Definieren wir es so: Wenn Frauen Probleme haben, dann suchen sie eine Schulter zum Ausweinen. Irgendwie scheine ich so eine Art Typ zu sein, den Frauen zum Ausweinen bevorzugen. Da ich nicht nur mit Worten helfe, werden Frauen manchmal extrem anhänglich, weil sie dann denken, ich sei der ultimative Partner fürs Leben. Mein aktuelles Anhängsel tut wirklich sehr viel dafür, um mir sehr gefallen zu wollen (geht schon stark in Richtung Unterwürfigkeit). Wie auch immer, ich könnte mich daran gewöhnen. WGs waren bisher die sinnvollste Möglichkeit, zusammen zu wohnen, ohne wie ein festes Paar eingestuft zu werden bzw. so leben zu müssen.


    Übrigens: du bekommst keine Probleme, du hast ja Geld. SIE bekommt die Probleme.


    Bitte näher erläutern


    Und ansonsten: Ich gehöre zu den Verfechtern, die sagen, dass Paare nicht nur die Zuckerseiten des Zusammenlebens genießen sollen. Egal, ob mit oder ohne Trauschein. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn der verdienende Partner meint, die Allgemeinheit müsse ihm seine Haushälterin und den Betthasen bezahlen.


    Beim ersten Teil stimme ich dir voll zu, aber meinen Haushalt führe ich gerne selbst und wer für Betthasen Geld ausgeben muss, der hat noch nicht kapiert, dass genügend Frauen herumlaufen, die genauso Notgeil wie manche Männer sind (= Sex gibt es umsonst).

    turtle
    Im Klartext heißt das:
    Wenn wir eine WG gründen, dann sollte ich jetzt schon ziemlich sicher sein, dass die Beziehung funktionieren wird bzw. dass ich spätestens in einem Jahr zur Kasse gebeten werde, auch wenn die Beziehung bis dahin auf aktuellem Niveau bleiben sollte. Die Bedarfsgemeinschaft wird in jedem Fall unterstellt und kann Ärger bereiten, wenn man das Gegenteil beweisen muss.
    Kurz gesagt: Die WG wird mich spätestens in einem Jahr finanziell einschränken.


    Das wäre dann schon mal ein Punkt, warum man lieber einen Bogen um eine WG machen sollte, wenn man sich eine Bedarfsgemeinschaft gegebenenfalls nicht leisten kann. Da ich es könnte, werde ich noch ein wenig darüber nachgrübeln.


    Bleibt also noch die Grundfrage offen: Haus als WG mieten
    Inzwischen war ich fleißig. Wie es scheint, könnte ich das Haus als Hauptmieter mieten und an Person2 untervermieten. Der Hausvermieter müsste zustimmen, dass ich untervermieten darf.
    Das Amt, das für Person2 zuständig ist, müsste aber noch seine Zustimmung geben, dass die WG geduldet wird,sonst wird es von Anfang an teuer.
    Praktisch heißt das: Ich muss meinem Untermieter (Person2) Rechnungen schreiben und mit dem Finanzamt klären, wie ich diese Einnahmen, die ja keine sind, steuerlich angeben muss.
    Was passiert, wenn Person2 bereits innerhalb des ersten Jahres Zahlungsschwierigkeiten hat? Ich vermute mal, dass an mir als Hauptmieter dieses Risiko haften bleibt.
    Kurz gesagt: Auch dieses Szenario spricht irgedwie gegen eine WG-Gründung...


    Ich hätte nicht gedacht, das WGs heutzutage so kompliziert werden können. Bei meiner letzten WG (endete 2009) musste ich mir noch keine Gedanken um Bedarfsgemeinschaften machen.


    Edit: Inzwischen habe ich noch folgende WG-Gegenargumente gefunden:
    - Falls nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird, dann kommen auch so Dinge wie Krankenversicherung ins Spiel (wird nicht mehr gezahlt).
    - Falls Person1 seine Einkünftige nicht offen legt, bekommt Person2 unter Umständen keine Bezüge mehr (klingt irgendwie nach Erpressung, soll aber durchaus ein übliches Vorgehen sein). Krass ...


    Dann habe ich noch Person2 befragt, was sie für Bezüge bekommt.
    Leider habe ich größtenteils nur Bahnhof verstanden, aber Pi-Mal-Daumen sieht die Geschichte so aus:
    - Frisch geschieden.
    - Ex-Mann ist arbeitslos (wird wohl so bleiben, da kein Bock mehr auf Arbeit)
    - Person2 ist berufstätig, aber wegen des jüngsten Kindes (<2 Jahre) kann sie als Alleinerziehende Mutter derzeit nicht zur Arbeit gehen.
    - Sie verdiente nicht viel (650 Brutto)
    - Ihr Arbeitgeber kann/will keine Teilzeitbeschäftigung anbieten, somit sieht es übel aus, dass sie den Job behalten kann, da sie nicht weiß, wo sie die Kinder nach Schließung der Kita unterbringen soll. Genauer gesagt: Arbeitsbeginn und Ende liegen außerhalb der Kita-Öffnungszeiten. (Wie lösen berufstätige Mütter mit geringem Einkommen dieses Problem? Muss man sich eine Oma backen?)
    - Ihr Arbeitgeber hat angedeutet, dass wegen schlechter Finanzlage Stellen gestrichen werden müssen (=AG wird vermutlich kündigen, auch wenn es Abfindungen kosten könnte)


    Schade, es klang fast so, als ob die WG doch funktionieren könnte, da sie ja nicht wie angenommen arbeitslos ist.
    Da sie aber zu 99% arbeitslos werden wird, habe ich nun doch starke Bedenken. Dummerweise rennt die Zeit davon, da leerstehende Häuser nicht ewig leer stehen.


    Kann mir jemand die Bedarfsgemeinschaft etwas näher erläutern? (= Welche Bezüge fallen weg, wenn man so eingestuft wird?)
    Ich denke mal, dass sie auf jeden Fall Kindergeld bekommen wird. War's das schon?
    Im Klartext heißt das doch: Wenn ich nichts von einer BG wissen will, hat sie voll die Arschkarte gezogen. Oder löst sich das Problem nachwirkend, wenn sie auszieht?

    Ausgangslage:
    Person1 ist alleinstehend, berufstätig, genügend Einkommen
    Person2 hat 2 Kinder und bezieht derzeit (vermutlich) Arbeitslosengeld/Mutterschaftsgeld (oder sonstige Bezüge vom Staat für den Lebensunterhalt). Genau weiß ich es leider nicht.
    Zusatzinfos: Person2 ist geschieden und die Kinder stammen aus der ersten Ehe.


    Vorhaben:
    Eine WG gründen und hierfür ein KLEINES Haus mieten (untere Etage an Person1, obere Etage an Person2. Küche, Bad, Wohnzimmer und Garten gemeinschaftliche Nutzung).


    Was ich wissen will:
    Ich habe zwar schon einmal in einer WG gewohnt, aber dort hatte jeder WG-Partner seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter der Wohnung. Somit bekam jeder vom Vermieter seine eigene Abrechnung für Wasser/Strom/Gas etc. (= Person1 hatte (fast) keine Probleme, da Person2 für sich selbst verantwortlich war.)
    Nun könnte der Fall aber komplizierter werden und daher stellt sich mir die Frage, wie in dem Fall der Mietvertrag aussehen muss, damit Person2 weiterhin Bezüge/Zuschüsse erhält, ohne das Person1 die WG irgendwann bereuen muss.


    Einen Haken sehe ich schon hier:
    Wenn man ein ganzes Haus mietet, ist man in diesem konkreten Fall selbst für die Beschaffung von Gas/Wasser/Strom zuständig (= läuft nicht über den Vermieter und man bekommt daher auch keine Nebenkostenabrechnung, auf der diese Posten aufgeführt werden. Das ist so als Fakt gegeben und lässt sich nicht ändern).
    Meine Befürchtung: Wenn Person1 den Vertrag mit den entsprechenden Anbietern für Gas/Wasser/Strom abschließt, dann wird ja die Rechnung auf Person1 ausgestellt. (Umgekehrt könnte auch Person2 im Vertrag stehen, aber den Fall unterschlagen wir hier).
    Wie bekommt es nun Person1 hin, das Person2 seinen Anteil bezahlt? Was muss Person2 vorweisen können, damit das "Amt" bezahlt?
    Muss Person1 Rechnungen an Person2 ausstellen bzw. darf Person1 das überhaupt? Hat Person1 dann laut Finanzamt zu versteuernde Nebeneinkünfte?
    Kann es sein, dass wenn Person2 nicht zahlen kann (z.B. "Amt" zahlt nicht, weil Rechnungen auf Person1 laufen), Person1 auf den Gesamtkosten sitzen bleibt?


    Kurz gefragt: Wer hat Erfahrung mit einem Mietshaus, dass als WG genutzt wird und kann mir grob sagen, wie die Verträge zwischen Hausvermieter und den WG-Parteien aussehen sollten, damit Person1 nicht irgendwann auf einem Schuldenberg sitzen bleibt, wenn der WG-Partner Bezüge gestrichen bekommen sollte und somit nicht anteilig die anfallenden Kosten begleichen kann.
    Sollte eine Art Vertrag existieren, wie die Kosten aufgeteilt werden?
    Kann man überhaupt ein Haus als WG mieten, wenn Gas/Wasser/Strom nicht über den Vermieter laufen?


    PS: Man möge mir verzeihen (=Person1), dass ich von ALG/Hartz4 etc. keine Ahnung habe und ich daher auch nicht weiß, welche Ämter für was zuständig sind und wo welche Anträge gestellt werden müssen, damit überhaupt eine WG genehmigt wird (muss es überhaupt genehmigt werden, vermutlich ja?). Von daher bitte so vereinfacht antworten, dass auch eine Laie halbwegs versteht, was berücksichtigt werden sollte, damit die o.g. WG funktionieren kann.


    Edit: Ich habe eben im Forum gestöbert und es scheint wohl noch einen riesigen Haken zu geben, da die Gefahr besteht, dass nach einem Jahr unterstellt werden kann, dass die WG als eine Bedarfsgemeinschaft funktioniert. Selbst bei gleichgeschlechtlichen WG-Partnern würde so etwas unterstellt. Hat da jemand Praxiserfahrungen? Kann man relativ einfach das Gegenteil beweisen? Oder wird so eine WG unweigerlich irgendwann vor Gericht stehen und muss das Gegenteil begründen?