Danke für die geistreiche Antwort..
Wie bereits erwähnt wurde ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen wegen BaFög, da ich aber keinen formellen Antrag gestellt habe obwohl es förderfähig war hab ich nie BaföG erhalten. Kann man da nichts mehr machen ? ein Auschlussgrund von Alg II besteht ja demnach nichtmehr eigentlich ??