Lies halt einfach die Begründung, Himmel!
Du kriegst ja schon den maximalen Zuschuss.
Maximal! Kapiert?
Lies halt einfach die Begründung, Himmel!
Du kriegst ja schon den maximalen Zuschuss.
Maximal! Kapiert?
Nein.
Die Absage ist korrekt.
Sofern angemessen, ja.
Ob du "Lust" hast oder nicht, ist aber nicht das Problem des Steuezahlers. Dir wird nicht anderes übrigbleiben, als dich mit
dem Vermieter auseinanderzusetzen.
Du erhältst Regelsatz und Kosten der Unterkunft. Heizkosten durch Strom zählen zu den Kosten der Unterkunft.
Diese werden dir, sofern angemessen, natürlich gezahlt.
Ist es das Haus deines Bruders? (ich geh mal davon aus)
Würde er die "Wohnung" genauso auf dem freien Markt vermieten können?
In allererster Linie hast du für deine Familie aufzukommen.
Über deinen Status schreibst du aber nichts.
Denkst du nicht, daß sich das nach sechs Jahren erledigt hat?
Nervt.
Das fünfte Forum nun....
Macht es nicht besser. Antworten hast du andernorts bekommen. Gib Ruhe, erwischt ist erwischt.
Und für dieses sinnlose, hirnlose Blabla kramst du einen jahrealten Thread aus?
Nun, es wird wohl vermutet, daß ihr getrickst habt.
Und wenn es so ist, wie du behauptest, solltest du es nachweisen, ganz einfach.
Oder doch nicht?^^
Vermutlich geht es darum, einen evtl Unterhaltsanspruch zu berechnen.
........... weil ich endlich unabhängig von Mama und Papa sein möchte !!
Aber von uns willste abhängig sein?
Findest du den Fehler selber?
Schraub mal dein Anspruchsdenken zurück oder lass dir von Mami und Papi ne Bude finanzieren.
Dürfen sie gerne.
Und bei einem Nebenjob könntest du das Fitness-Studio sparen.
Ist doch korrekt. Wurde dir auch im anderen Forum erklärt.
Dann geh halt nach Afrika.
*nerv*
Deutsch gelernt bei Yoda?
Kannst du das verständlich formulieren?
btw: Gerade DU solltest nicht über Analphabeten lästern.
Nun, das wäre eine Gelegenheit, sich andernorts umzusehen.
Bestenfalls dort, wo man eine Jobzusage ergattern kann. Kind ist weiß Gott alt genug, um betreut zu werden
und Muttern kann (nach einer guten Rechtschreibmaßnahme) sicherlich eine Arbeit finden.
Das "Ding" nennt sich Wohnberechtigungsschein. Den gibts idR auf der zuständigen Behörde, Landratsamt, Rathaus/Sozialamt.
Ist allerdings keine Garantie für eine Wohnung, heißt nur, daß du berechtigt bist, öffentlich geförderten Wohnraum bevorzugt zu bekommen.
Zieht bei privaten Vermietern nicht, eher im Gegenteil.
Btw: mit ein paar Satzzeichen wäre dir auch geholfen?
Arbeit nicht?^^