Hallo, ich würde ganz gerne aus erfahrungsgemaessen Berichten wissen, ob eine Krankenbescheinigung des Truppenarztes nach der Entlassung noch gültig wäre. Denn ich hatte mich kurz nach meiner Entlassung bei der ARGE arbeitlos melden wollen. Daraufhin meinten die Sachbearbeiter - trotz meiner Aufklärung, dass ich laut Truppenärztlicher Bescheinigung -arbeitsfähig- wäre und aber trotzdem eine zusätzliche Krankenmeldung habe,- sprich zu diesem Zeitpunkt meiner Arbeitslosenmeldung, ich sei arbeitsunfähig. Daraufhin wurde ich abgewiesen und mein Anspruch auf Versorgungskrankengeld wurde abgelehnt, weil eine Krankenbescheinigung der Bw in zivilen Sozialeinrichtungen angeblich nicht gültig ist. Stimmt das denn?