Da haste mich wohl etwas missverstanden. Doch die wollen das Geld für den Juni zurückhaben. In dem Schreiben steht ja: ab dem 07.13 werden die Leistungen nicht mehr gezahlt. Weiterhin steht da, ich soll meine erste Abrechnung, also die für Juni, an das JC zuschicken, bis zum 10.07.
Ich habe dort angerufen und um eine Fristverlängerung gebeten, da meine Abrechnung erst am 15.07 da ist bzw. vllt sogar später, nicht dass die mir dann eine Mahnung schreiben, da ich die Abrechnung nicht rechtzeitig zugesandt habe. Und die nette Dame meinte auch, dass sie natürlich das Geld für Juni wiederhaben wollen.
Jetzt etwas klarer ?
Auf die Nase binden war vllt ein falscher Ausdruck. Ich wollte halt nachfragen, ob das Zuflussprinzip bei mir greift. Wenn ja, dann ist es etwas komisch, dass die netten Leute das verschweigen, aber ich weiß dass es dort drunter und drüber geht, leider.