und ja, Du musst alle Änderungen in den Einkommensverhältnissen sofort dem Amt mitteilen. Die müssen das dann in der Leistungsberechnung berücksichtigen.
und ja, Du musst alle Änderungen in den Einkommensverhältnissen sofort dem Amt mitteilen. Die müssen das dann in der Leistungsberechnung berücksichtigen.
Hallo!
Meine Güte, was für blöde Antworten Du hier auf eine völlig berechtigte Frage bekommst...
Nach § 11b SGB II gibt es einen "Freibetrag" auf das Einkommen von 100 Euro. Von dem, was die 100 Euro übersteigt, darfst Du 20% behalten. Das wären bei einem Einkommen von 400 Euro nochmal 60 Euro (20% von 300).
Du kannst von 400 also insgesamt 160 Euro behalten.
Eine interessante Sonderregel gibt es, wenn Du einen ehrenamtlichen Job machst, für den Du eine Aufwandsentschädigung bekommst. Dann erhöht sich der Freibetrag auf 200 Euro.
Wenn Du also z.B. als Trainer im Sportverein arbeitest und dafür eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro im Monat bekommst und außerdem einen Minijob für 180 Euro machst, darfst Du 200 Euro behalten.