Hallo Ramona,
klingt ja schon Krass bei Dir !
Aber es scheint so, es ist keines der Stellen wirklich zuständig. Du bist 18, also Volljährig und Schülerin.
Als Schüler/Studentin hat die ARGE nichts mit dir zu tuen.
Einzig dein Vater und Mutter sind für dich zuständig ( Unterhaltsanspruch). Der Unterhalt deines Vaters wird wohl an deine Mutter bezahlt. Unterhaltsansprüche regeln die Familiengerichte. Also lese mal im Scheidungsurteil deines Vaters nach. Der schnellste Weg wird wohl der sein, das du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt ausstellen läßt. Der kann dann deine Mutter/Vater auffordern, endlich einmal Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ggf. dann auch das Jugendamt/ ARGE Aufzufordern (falls überhaupt Zuständig) tätig zu werden.
Ob du überhaut BaföG berechtigt bist hängt vom Vermögen, Einkommen und vielem anderen ab. Google mal selber: Bafög Infos nach ! Aber auch diese Unterlagen müssen von deinen Eltern ausgefüllt werden. Wenn Sie dies nicht tuen, wärst du dann wieder auf einen Anwalt angewiesen . Also besser du gehst jetzt schon zu einem.
Viel Erfolg !