Hallo chico,
vieln Dank für die Info, hast mir weitergeholfen!
LG
OHam
Hallo chico,
vieln Dank für die Info, hast mir weitergeholfen!
LG
OHam
Hallo,
hast Recht! lt DT muss der Betrag bei 334 EUR liegen.
Kann mir jemand noch bei der Frage helfen- ob mein Einkommen eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung spielt?
Und noch eine Frage, kann das Geld für den Unterhalt auch rückwirkend verlangt werden, wenn der Vater einige Monate zu wenig gezahlt hat?
Danke
LG OHam
Hallo chico!
vilen Dank für die Antwort!
also die Forderung stellt das Jugendamt mit folgender Berechnung: mtl. Soll 438 EUR, anrechenbarer Betrag 92 EUR= 346 EUR zu zalen.
das mit dem anrechenbaren Betrag von 92 EUR versteh ich auch nicht so.
was mich auch irritiert, ist die Tatsache ein Mann (aus dem Bekanntenkreis) mit viel höherem Einkommen (ca. 1900 EUR Netto) nur ein Unterhalt von 240 EUR zahlt. Kann natürlich sein, dass die Mutter hier kein Einspruch erhoben hat und mit der Summe einverstanden ist.
Wir haben uns jetzt vom Jugenamt ein Erhebungsbogen zur Festellung der Unterhaltsverpflichtung geholt. Da muss auch mein Gehalt offen gelegt werden, was ich überhaupt nicht versteh- ich hab doch mit dem Kind nichts zu tun. Wird mein Gehalt trotzdem mit einberechnet?
vielen dank im Vorraus
LG OHam
Hallo Leute, brauch bitte Hilfe!
bin verheiratet, mein Mann hat ein Kund (12 Jahre) aus einer früheren Beziehung (waren nicht verheiratet). Hat kein Kontakt zu dem Kind, da die Bezieung zu der Mutter des Kindes sehr kompliziert ist.
Mein Mann verdient ca. 1300- 1400 EUR Netto und soll jetzt ein mtl. Betrag von 346 EUR zahlen, was mir sehr viel erscheint.
Wir wollten jetzt ein Antrag stellen, dass der Betrag reduziert wirden kann aber da muss ja auch mein Gehalt angegeben werden... wird es auch berücksichtigt???
wäre sehr dankbar wenn ihr ein Tipp für mich hättet.
OH