Hallo Hexe,
ich möchte dir gerne in allem, was du schreibst, Recht geben.
Nur: Ein 1-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis.
Das ist vom Gesetzgeber im Rahmen der Hartz-4-Reformen nicht gewollt gewesen.
Der 1-Euro-Job helfen Vermittlungshemnisse in den 1. Arbeitsmarkt zu beseitigen. Es handelt sich daher um eine Maßnahme, die diesem Ziel entsprechen soll. Der 1 Euro oder 1,50 Euro je Stunde ist ein pauschalierter Satz für Fahtkosten, Abnutzung von privat eingebrachten Arbeitsmitteln u.a., die in Verbindung mit der Ausübung der Tätigkeit stehen. Daher wird die Mehraufwandsentschädigung auch nicht für eine konkrete Gegenleistung (Arbeit) bezahlt. Der Ein-Euro-Jobber (MAE) ist weiterhin arbeitslos.
Ein Arbeitsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, daß:
- ein Gehalt durch den Arbeitgeber bezahlt wird.
- der Arbeitnehmer über diesen Lohn verhandeln kann.
- der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch hat.
- der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlt.
- der Arbeitnehmer bei Betriebsrats- oder Personalratswahlen gewählt werden kann und gewählt werden kann.
- im Krankheitsfall Lohnfortzahlung gewährt wird.
- der Arbeitnehmer grundsätzlichen die Koalitionsfreiheit (Gewerkschaften) hat.
- u.a.m.
Im Rahmen des Betriebsvserfassungsgesetzes sind Betriebs- oder Personalräte bei der Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern zu hören bzw. deren Zustimmung ist einzuholen. Das ist bei MAEs nicht der Fall.
Wenn ein Jobcenter oder ein Arbeitgeber der Auffasung ist, dass ALG 2 und MAE von einer Gegenleistung des Hilfebedürftigen abhängig sein soll, dann steht es ihm frei mit dem Arbeitslosen einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dann gilt „Gehalt gegen Arbeit“ und beide haben ihren Beitrag gegen Arbeitslosigkeit geleistet.
Beste Grüße
Franz Ballhueber