Okay, danke für die Einschätzung!
Beiträge von illcommunication
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Das sind zwei unterschiedliche Fragen - Entschuldigung, das war vielleicht missverständlich. Das Zusammenziehen in eine 1-Zimmer-Wohnung ist nur eine Option. Diese Frage hier bezog sich darauf, wenn ich alleine in eine für mich eine angemessene 1-Zimmer-Wohnung einziehe, ob dann Erstausstattung und Kaution übernommen werden, da ich mir das sonst nicht leisten könnte.
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Wenn ich aus einer WG ausziehe und zum ersten Mal eine eigene 1-Zimmer Wohnung beziehe, zahlt das Amt (bin im ALG 2-Bezug)
dann die Erstausstattung und die Kaution? Bin für Hilfe von kundiger Seite dankbar. -
Danke für die Antwort. Das ist ja eben das Thema: Eine lockere, frische Verbindung ist ja keine "Bedarfsgemeinschaft" im Sinne einer Lebens-, Einstehens- und eheähnlichen Gemeinschaft. D.h. wir möchten nicht alles aneinander binden und ich möchte nicht Ihr Gespartes für mich aufbrauchen usw. Deswegen die Frage: Kann man das hinbekommen sich eine 1-Zimmer Wohnung zu teilen und trotzdem keine Bedarfsgemeinschaft zu sein? Nehmen wir uns hingegen 2 Wohnungen oder eine 2-Zimmer Wohnung steigen die Kosten so immens, das wir wieder nix gewonnen haben. Deswegen ja unser Wunsch: 1-Zimmer Wohnung ja, Bedarfsgemeinschaft nein - wenn das möglich ist?!?!? Wie kann man das definitiv klären? Danke für Eure Hilfe.
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Liebe Grüsse in die Runde! Meine Frage: Kann man mit (s)einer Freundin eine 1-Zimmer Wohnung zusammen bewohnen und keine Bedarfsgemeinschaft sein? (Weil man erst kurz zusammen ist, nicht füreinander wirtschaftlich einstehen will und kann usw.) Kann
man das - zumindest für die Frist von einem Jahr (!) - beim Amt so führen? ODER ist das unmöglich und man muss in eine 2-Zimmer Wohnung umziehen, um einen WG-Status zu haben, der keine Bedarfsgemeinschaft einschließt? Herzlichen Dank für Eure Antworten, wenn Ihr Euch in der Sache gut auskennt!