Beiträge von Silentmaker

    Hallo zusammen,


    zuerst einmal an Dich blubbelmania ! Es ist nicht ganz richtig, was meine Vorredner da abgelassen haben !
    Was die Miete betrifft, so ist nach dem Sozialgericht , das Jobcenter verpflichtet die Kosten für Unterkunft zu tragen !
    Was Deine Leistungen betrifft, so darf das Amt dir wegen angeblich nicht eingereichter Bescheinigung auf keinen Fall für das Kind die Unterstützung versagen !
    Und was den Anwalt betrifft, so brauchst Du den auf jeden Fall, aber er soll einen Antrag auf Beratungskostenübernahme machen, dann ist es frei für Dich !


    Wünsche Dir viel Erfolg