Vielen Dank für die Antwort!
Update: Nach den Aussagen "Wir übernehmen die Umzugskosten", "Wir übernehmen die Hälfte...", kommt nun: "Wir übernehmen nur bis 600 Euro"
Des weiteren zeigt sich die Mitarbeiterin des AA nun ziemlich unwillig etwas zu zahlen. Warum sie denn keinen Sprinter mietet und selber fährt? (Meine Freundin ist 20 und sie kann erst mit 21 einen fahren. Anderer Fahrer steht nicht zur verfügung). Warum sie denn nicht ihr Auto dafür benutzt? (Klar... Gute Idee! Sie packt die Couch, die Schränke, das Bett, die Waschmaschine, usw in den 20 Jahren alten Fiesta...)
Ausserdem soll meine Freundin nun die Kosten vorlegen und dann einreichen, was ihr absolut nicht möglich ist. Doppelte Miete für zwei Monate bezahlen.
Die Zeit läuft ihr davon, da die alte Wohnung ja nun gekündigt ist.
Das "Vermittlungsbudget" ist ja eine ganz andere Gesetzesgrundlage §44, wie der §22. Ich weiß nun gar nicht welcher § in dieser Situation gültig ist. Sollte es §44 sein, gibt es wohl ein großes Problem mit dem Umzug.