Beiträge von Braunbär

    Vielen Dank für die Antwort! :)
    Update: Nach den Aussagen "Wir übernehmen die Umzugskosten", "Wir übernehmen die Hälfte...", kommt nun: "Wir übernehmen nur bis 600 Euro"
    Des weiteren zeigt sich die Mitarbeiterin des AA nun ziemlich unwillig etwas zu zahlen. Warum sie denn keinen Sprinter mietet und selber fährt? (Meine Freundin ist 20 und sie kann erst mit 21 einen fahren. Anderer Fahrer steht nicht zur verfügung). Warum sie denn nicht ihr Auto dafür benutzt? (Klar... Gute Idee! Sie packt die Couch, die Schränke, das Bett, die Waschmaschine, usw in den 20 Jahren alten Fiesta...) :confused:


    Ausserdem soll meine Freundin nun die Kosten vorlegen und dann einreichen, was ihr absolut nicht möglich ist. Doppelte Miete für zwei Monate bezahlen.


    Die Zeit läuft ihr davon, da die alte Wohnung ja nun gekündigt ist.


    Das "Vermittlungsbudget" ist ja eine ganz andere Gesetzesgrundlage §44, wie der §22. Ich weiß nun gar nicht welcher § in dieser Situation gültig ist. Sollte es §44 sein, gibt es wohl ein großes Problem mit dem Umzug. :(

    Hallo,


    meine Lebensgefährtin (20 Jahre alt) steht vor folgendem Problem:


    Vor ca. 1 Jahr musste sie ihre Ausbildung nach dem 1. Lehrjahr abbrechen. In der Zwischenzeit hat sie zur Überbrückung eine Vollzeitätigkeit angenommen. Sie musste sich weiterhin um eine neue Ausbildungsstelle kümmern und die Bewerbungen beim Arbeitsamt vorlegen. Nun hat sie eine neue Ausbildungsstelle gefunden, die sich aber in einen anderen Bundesland befindet. Sie bekam vom AA eine Zusage, das sie diese Ausbildung beginnen kann.


    Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt wurde Umzugskostenbeihilfe beantragt. 3 Kostenvoranschläge wurden eingereicht. Erst sagt das AA das sie nur 50% der Kosten übernehmen und nach den Kostenvoranschlägen heißt es plötzlich das sie nur BIS zu 50% übernehmen würden (also auch evt. weniger).


    Da die Zusage für die Ausbildung durch den Betrieb innerhalb von 1 Monat geschah, war es meiner Lebensgefährtin nicht möglich, etwas für den Umzug anzusparen (ihr Gehalt war auch grade mal knapp über der Pfändungsgrenze).


    Ist das AA nicht verpflichtet, die kompletten "reinen" Umzugskosten zu übernehmen?


    Wäre nett, wenn mir jemand mit seinem Wissen hier weiterhelfen könnte...