Hallo alle, hallo Expressiv!
Ich stocke meine EM-Rente aus der GruSi auf und bekomme nun tatäschlich mal Geld aus Heizung und Betriebskosten zurück.
Sind Nebenkostenrückzahlungen bzw. -guthaben auch dann komplett Einkommen i. S. § 82 SGB XII, wenn ich die Vorausszahlungen durch die Warmmiete teilweise schon vor dem GruSi-Antrag und Bezug geleistet habe?
In meinem Falle ist der Abrechnungszeitraum Jan-Dez 2012, GruSi-Antragstellung war Ende November 2012. Wenn nicht, könnte es für mich bedeuten, dass nur ein, max. zwei Zwölftel der Rückzahlung Einkommen in oben genanntem Sinne wären...
Danke im Voraus!