Danke für Ihre schnelle Antwort.
Also es handelt sich um eine ganz normale Jugendliche auf dem Weg vom Kind zur Frau.
Sie sagen dem Grunde nach ist sie BAB-förderfähig, aber ich habe im Vorspann gelernt in ihrem Fall doch nicht, wegen der räumlichen Nähe zu den Elternhäusern.
Sie ist von Anfang an mit dem Jugendamt in Kontakt. 3 Monate lebte sie noch bei den Eltern des Freundes und dann im Studentenheim.
Ich kenne Sie über die Mutter seit sie 11 Jahre alt ist. Als im Okt. 2012 die Situation eintrat, dass sie nicht mehr in das Internat ging, habe ich als Außenstehender, der die Situation sah und der auch sah, dass es keine Assistenz von den Eltern gibt, mit ihr gesprochen und ihr eine Brücke zur Wunschlehre gebaut, als sie bei der Mutter des Freundes im Jan nicht mehr sein sollte und ihre Mutter sie nicht aufnahm, habe ich ihr bei einer Studentenwohnheimsuche geholfen. Die Mutter hat den Mietvertrag unterschrieben. Dann half ich ihr mit Fahrrad, Notebook und Handy. Somit war sie ausgerüstet. Ich wurde somit vorübergehend zum nicht amtlichen Betreuer. Räumlich wohne ich 50 km entfernt. Nur ich möchte das begonnene beenden.
Es gab einen Jungendamttermin mit der Mutter des Freundes, wo sie wohnte und ich meine auch im Beisein ihrer Mutter. Kurz danach wollte die Mutter des Freundes innerhalb 8 Tage den Umzug. Nur die Mutter wollte sie nicht. So habe ich schnell eingegriffen mit der Mietwohnung. Das ging so schnell, so dass die Situation betreutes Wohnen gar nicht mehr diskutiert wurde und die Tochter erleichtert war einen Raum zu haben bei dem sie gewollt ist. Wenn betreutes Wohnen noch ein Thema ist, so könnte man das sicher noch einmal diskutieren. Aber wenn doch betreutes Wohnen oder so finanziert wird, wieso erhält sie dann keinen Zuschuß zu ihrer Wohnung.
Sie war stehts im Kontakt mit der Bearbeiterin, die ihr auch wohl gesonnen war, dann erfolgte jedoch ein Wechsel mit vielen Vertöstungen, so ihre Schilderung.
Sicher hätte sie seit Monaten den Unterhaltsanspruch juristisch durchsetzen müssen, aber wissen sie was es für ein Kind bedeutet, gegen seine Eltern zu klagen, derweil es immer noch die Hoffnung hat irgendwie unterstützt zu werden. Ihr Körper zeigte viele Reaktionen wie heftige Nacken und Rückenschmerzen,
Attaken mit rassendem Herz und mehrfachem umkippen in der Werkstatt.
Mit dem Kindergeld hatte ich sie früh angesprochen. Sie war dort und sie hat mir heute noch einmal bestätigt, dass die Kindergeldkasse das Geld nicht von den Eltern auf sie übertragen will. Ich habe sie schon öfter darauf hingewiesen, dass da irgend etwas nicht stimmt. Sie sagt, dass sie keine Zustimmung erhält.
Ihren Worten zu folgen, wer ist denn jetzt berechtigt für das Kindergeld und wer legt das fest.
Und wir haben gleiches Thema, es vergeht Zeit nur welche ambulante Stelle ist denn in so einem Fall zustängig, dass das Existenzminimum gesichert ist?
HC