Der Witz an der Sache ist das die zweite Ausbildung ihr sogar vom Amt nahegelegt wurde und das einzige Bundesland in welchem laut aussage vom Amt eine PKA definitiv arbeit bekommt ist Bayern.
Zusätzlich steht sie kurz vor den Prüfungen und hat danach noch 6 Monate Praktikum und die letzte Prüfung, von daher wäre ein abbruch der Ausbildung unsinn, welcher übrigens auch zur folge hat das sie in unserem Bundesland keinerlei chance auf einen Job mehr hat. Da ihr die Lizenz sowohl von der PTA als auch PKA ausbildung entzogen wird, so das sie definitiv erst Umziehen muss um wenigstens wieder als PKA arbeiten zu können. Und nur ein völlig weltfremder wahnsinniger würde dies empfehlen. Auf Grund eigener erfahrungen weiß ich aber das unser Amt auch solche Personen vorzuweisen hat.
Zurück zum Thema, ich kann also davon ausgehen das meine Freundin, trotz des wohnens bei der Mutter, als eigene Bedarfsgemeinschaft gilt und damit ganz einfach einen Antrag ausfüllen kann und gut?
Wenn dem so ist müsste man sich nicht einmal einen Kopf um einen Untermietvertrag oder ähnliches machen und sie könnte sich wärend des Praktikums sogar was zu essen leisten. Klingt gut denke ich.
Also Danke nochmals Leute.