danke für die antwort
Beiträge von tautag
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Ja die 6 Jahren sind schon um und da der Vater über eine Leihfirma arbeitet, kann er keinen Unterhalt bezahlen. die 50.- bezahlt er freiwillig. Da kann ich anscheinend nichts dagegen tun.
Ich antworte gerne , kein Problem. Aber das waren nicht meine Fragen ,sorry -
Es gibt für jeden einen Vermögensfreibetrag von 150 €/Lebensjahr (mind. aber 3100 €) plus 750 €
Ok, das heißt dann, da mein Sohn 9 J. alt ist : 9x150€/Lebensjahr (min. aber 3100€) und für mich das selbe.
Äh was wird mir dann zum Einkommen angerechnet?
Ich lebe seit 6 Wochen von meinem Mann getrennt und habe mit Ihm ein Kind 7 Monate alt. Anwälte sind eingeschaltet aber das zieh sich in die länge.D.h. ich bekomme momentan:
Elterngeld: 580.- , Kindergeld: 368.- , Unterhalt 9J. alten Sohn: 50.- , Unterhalt 7 Monate alten Sohn: 225.- = 1220.-Muss ich mit dem Geld unser dreier leben bestreiten oder kann ich hoffen?
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Morgen
danke, für die schnelle Antwort. Und das reicht dann schon ?
Kennen Sie sich vielleicht auch noch mit anderen Sachen aus ? Habe viiiiiiiiiele Fragen !
z. b. Hat mein großer Sohn auf seinem Sparbuch knapp 200 € und ich seit über einem Jahr einen Bausparvertrag in den ich monatlich 20€ einbezahle.
Kann man mir das Sparbuch anrechnen? Und der Bausparvertrag??? -
Hallo !
Ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig!Ich muss ALG 2/ Hartz 4 beantragen und bin total unwissend.
Da meine Eltern mich (35, verheiratet/getrenntlebend seit 6 Wochen) und meine 2 Kindern aufgenommen haben, sollen sie nun Ihre EK, VM Verhältnisse bei Kommune (ALG / Hartz 4 Center) darlegen oder eine Erklärung abgeben , weshalb sie mich und die 2 Kinder nicht finanziell Unterstützen können;
Außer eben der warmen Unterkunft, Strom, Wasser.Kann mir jemand vielleicht sagen, ob das normal ist und wie man diese Erklärung evt. schreiben kann.
Danke im vorraus !