Hallo,
Danke für die Antwort.
Das Mahnmonster hat m.E. nach der KV zu tragen - immerhin verursacht er auch das Gezeter.
Was nutzt denn einer bspw. alleinerziehenden Frau eine vollstreckbare Ausfertigung, wenn der KV einfach zahlt, wann und wie er will und das JC einem nur sagt, man könne erst am Ende des Monats für den fehlenden Betrag "aufkommen"?
Der KV hat unterschrieben den UH im Voraus eines jeden Monats zu zahlen. Interessiert aber keinen. Weder das JA noch das JC und da, finde ich, müssten Reglungen bei um eben das Hin und Her zu reduzieren.
Beispiel:
Wenn ich als "Kunde" etwas gekauft habe, nicht zahle, dann bekomme ich eine Mahnung plus Aufforderung und wenn ich Dem nicht nachkomme, Besuch vom Gerichtsvollzieher ggf. einen netten Brief vom zuständigen Rechtsanwalt.
Wieso das beim UH nicht so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Immerhin interessiert es den jeweiligen KV genauso-wenig, woher die Mutter das Geld für das gemeinsame Kind bekommt.
Zitat
Kosten dafür fallen dann zu Lasten des säumigen Unterhaltsschuldners.
Funktioniert aber NUR, und das meinte ich damit, wenn der Schuldner (in dem Fall der KV) NICHT gezahlt hat. Wenn er unregelmäßig zahlt (was genauso unnötige Kosten/Stress verursacht) bzw. keinen Wert auf Pünktlichkeit legt, dann interessiert es weder den Richter, noch den Anwalt, noch sonst wen. Denn dann darf Derjenige zahlen, der all das in die Wege geleitet hat.
Und genau DAS dauert, während der KV lapidar kurz einzahlt und dann hat die KM den Stress und die Kosten am Hals und der KV lacht sich einen.
Bisher habe ich nirgendwo lesen können, dass es eine gut funktionierende Regelung gibt bei Vätern die zahlen, wann und wie sie wollen und das allgemeine Gerede a la: ".. wenigstens zahlt er!" lasse ich mal unkommentiert.
Liebe Grüße
Vulpecula