Beiträge von Vulpecula

    Hallo Turtle1972,


    nun frage ich mich aber, anhand deiner Antwort ob du tatsächlich Ahnung hast oder schlichtweg einfach etwas von google.de kopiert hast und es als dein Wissen ausgelegt hast, wenn dir nicht bekannt ist, ab wann die KM eventuell ein Mahnverfahren einleiten könnte, wenn es von Dir schon vorgeschlagen wurde.


    Ich persönlich habe mich damit erst mal nur grob befasst, da meine Bekannte um Hilfe bat.
    Mir fiel dieses Forum auf.


    Aber wenn hier nur google.de Poster sind mit wenig Wissen nutzt es mir nichts, denn Paragraphen und Co. kann ich gut alleine finden und ihr zusenden.
    Ich hoffte auf Erfahrungswerte und eventuell nützliche Tipps.


    Damit verabschiede ich mich vom Forum!


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,


    vielen Dank für den Link.


    Allerdings ist da ja die Rede vom "Nichtzahlen" des KV.


    Der KV allerdings zahlt im Monat, aber sehr verspätet (mal am 15., mal am 18. und mal erst kurz vor knapp ..), sodass die KM permanent anfragen muss beim KV wann nun der UH eingeht - natürlich antwortet dieser nicht.


    Ich weiß nun auch nicht, ob es dazu gesetzliche Vorgaben gibt, wenn bspw. der KV in Verzug ist und eine nachweisbare Unregelmäßigkeit ersichtlich ist.


    Da sie aber aktuell von H4 lebt und der UH komplett eingerechnet wird, fehlt ihr somit am Anfang des Monats Geld.
    Ihr ARGE Geld reicht gerade mal dazu die Kosten von Miete, Strom und Co. abzudecken und würde sie nicht "sparen" (was man so nennen kann!), käme sie extrem in die Bredouille. Das Spiel spielt er ja nicht erst seit Heute.


    Ich finde es halt nur ungerecht, dass man nur schwer an den KV heran kommt und er tatsächlich Narrenfreiheit hat bezgl. dem Zahlungstermin. Und er weiß auch, dass er ihr damit schaden kann.


    Er belog ja auch bereits das JA, nachdem mal eine Sachbearbeiterin nachfragte bezgl. UH - er meinte er zahle "heute" noch und gezahlt hat er erst 8 Tage später - es wurde Schulter-zuckend hingenommen.


    Liebe Grüße

    Lieber/ Liebes Turtle1972,


    Vielen Dank für die Information bezgl. des Mahnverfahrens.


    Allerdings, da frage ich Dich (da du dich ja auskennst), ab wann kann man diesen Antrag anstreben? Ab dem 1. Tag des Nichtzahlens oder dem 3. oder gar erst 10 Tage später? Wer trägt die Gerichtskosten? Inwiefern wird die Forderung überprüft?


    Der KV kann zahlen, möchte nur nicht. Die KM rennt seit Monaten hinter dem Geld her und kommt einfach nicht weiter.
    Er ist, soweit sie mir sagte, selbstständig, weswegen eine Pfändung eher als praktisch unmöglich erscheint, nach Aussagen div. zuständigen Stellen (an die sie sich richtete).


    An die zuständigen Ämter hatte sich die KM bereits gewendet und man gab am JC an man könne erst etwas tun, wenn er bis zum Ende des Monats nicht zahlt und beim JA meinte man zu ihr, man dürfe weder via Schreiben, noch Telefon den Vater zum Zahlen bewegen. Einzig was sie machen "dürften" wäre auf UHV umsatteln. Allerdings auch das NUR im Notfall, welcher aktuell, laut des JA nicht bestehe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,


    Danke für die Antwort.


    Das Mahnmonster hat m.E. nach der KV zu tragen - immerhin verursacht er auch das Gezeter.


    Was nutzt denn einer bspw. alleinerziehenden Frau eine vollstreckbare Ausfertigung, wenn der KV einfach zahlt, wann und wie er will und das JC einem nur sagt, man könne erst am Ende des Monats für den fehlenden Betrag "aufkommen"?


    Der KV hat unterschrieben den UH im Voraus eines jeden Monats zu zahlen. Interessiert aber keinen. Weder das JA noch das JC und da, finde ich, müssten Reglungen bei um eben das Hin und Her zu reduzieren.


    Beispiel:
    Wenn ich als "Kunde" etwas gekauft habe, nicht zahle, dann bekomme ich eine Mahnung plus Aufforderung und wenn ich Dem nicht nachkomme, Besuch vom Gerichtsvollzieher ggf. einen netten Brief vom zuständigen Rechtsanwalt.


    Wieso das beim UH nicht so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Immerhin interessiert es den jeweiligen KV genauso-wenig, woher die Mutter das Geld für das gemeinsame Kind bekommt.



    Zitat

    Kosten dafür fallen dann zu Lasten des säumigen Unterhaltsschuldners.


    Funktioniert aber NUR, und das meinte ich damit, wenn der Schuldner (in dem Fall der KV) NICHT gezahlt hat. Wenn er unregelmäßig zahlt (was genauso unnötige Kosten/Stress verursacht) bzw. keinen Wert auf Pünktlichkeit legt, dann interessiert es weder den Richter, noch den Anwalt, noch sonst wen. Denn dann darf Derjenige zahlen, der all das in die Wege geleitet hat.
    Und genau DAS dauert, während der KV lapidar kurz einzahlt und dann hat die KM den Stress und die Kosten am Hals und der KV lacht sich einen.


    Bisher habe ich nirgendwo lesen können, dass es eine gut funktionierende Regelung gibt bei Vätern die zahlen, wann und wie sie wollen und das allgemeine Gerede a la: ".. wenigstens zahlt er!" lasse ich mal unkommentiert.


    Liebe Grüße


    Vulpecula

    Es gibt sehr viele Frauen die Alleinerziehend sind und das relativ gut (nicht perfekt) alleine hin-bekommen.
    Man muss sich auch mal als Großeltern fühlen und nicht immer nur als Eltern die hinter dem Kind stehen und ihm über die Schulter schauen.


    Ich mag dir auch nicht ganz glauben, dass deine Tochter das genau so will, wie du es hier darstellst, sondern gehe einen Schritt weiter und nehme an, dass es dir nur um eine Teilzeitarbeit geht, die aber voll-bezahlt werden soll!


    M.E. nach unnötig, da deine Tochter eine Haushaltshilfe etc. nehmen kann und darf. Zuständigkeit ist ggf. beim Jugendamt erfragbar.

    Ein Prinzip was aber Nutzen bringt, wie man lesen kann.


    Es ist ja nicht nur dort so, sondern auch in div. anderen Bereichen ersichtlich.


    Was ich aber teils noch viel Schlimmer finde sind die Massenmedien, die div. Bürger und Bürgerinnen durch H4 als asoziales Pack abstempeln. Da braucht es nur RTL und Co. und man sieht die Massenmedien-Volksverdummung auf Hochtouren.


    Und wer Arbeit hat interessiert sich nicht für die Welt des Jobcenters bzw. die Welt der "Armen". Bis dato sind sie ja der Meinung: "Mir passiert das nicht so schnell!"

    Zitat

    Wenn der Beistand das verneint, würde ich die Beistandschaft beenden und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung der Absprüche beauftragen.


    Sagt sich einfach, ist aber in der Durchführung sehr schwierig. Ich kenne einen Fall, indem das Jobcenter den Titel umschrieb um pfänden zu "dürfen" und hatte wenig, bis keinen Erfolg obwohl der Vater recht gut verdient. Allerdings hat er das Glück "Selbstständig" zu sein, weswegen die Herangehensweise etwas erschwerter sein dürfte als in anderen Fällen.


    So oder so hat man aber trotz allem selber erst einmal Geld vor-zuschießen, damit man etwas bewegen kann und dass Anwälte und Co. nicht wir lau arbeiten, dürfte klar sein. :(

    Hallo,


    kurze Frage:


    Wenn das Jugendamt und das Jobcenter nicht befähigt sind den UH einzufordern, was bleibt dem Betroffenen eigentlich noch außer teurem Anwalt und unendliche Gerichtsrennereien?


    Wäre es nicht sinnvoller, wenn das zuständige Amt (Jugendamt/Jobcenter) Mahnungen nach Ablauf der Frist verschickt plus 5,- die dem Amt Zugute kommen, sodass Grenzen gesetzt werden "können", gerade bei Parteien die zahlen können, aber nicht wollen und auf Gutdünken wann und wie zahlen wie ihnen beliebt? Unter der Voraussetzung das geprüft wird ob Zahlungen tatsächlich fehlen, nicht eingegangen sind? Ggf. ein extra Fachbereich dafür beim Jugendamt/Jobcenter erreichbar wäre?


    Mit freundlichen Grüßen