Hallo,
das sollte die normale Vorgehensweise sein. Ausgehend vom Verdienst der letzten 6 Monate wird der Durchschnittsverdienst berechnet und ein vorläufiger Bescheid erlassen.
wevell
Hallo,
das sollte die normale Vorgehensweise sein. Ausgehend vom Verdienst der letzten 6 Monate wird der Durchschnittsverdienst berechnet und ein vorläufiger Bescheid erlassen.
wevell
Hallo,
wie hoch ist euer gesamtes Einkommen und die Miete?
wevell
Hallo,
ZitatHeizkosten lt. Vertrag 77.87 Euro/Monat 23.17 Euro 71.38 Euro
Lt. Vertrag 77,87>>> 19,47 statt 23,17
wevell
Hallo,
die Heizkostenberechnung ist falsch.
Den Vertrag kannst du dir sparen. Das JC zahlt die KdU kopfteilig, also in deinem Fall ein Viertel für dich ( sofern angemessen ).
wevell
Hallo,
Umzugskosten können nur übernommen werden, wenn man im Leistungsbezug ist. Auch Leistungsbezieher bekommen nicht jeden Umzug vom Staat bezahlt.
Unter Umständen hast du Anspruch auf Wohngeld. Bei der Wohngeldstelle kann man dir auch sagen, ob ein eventueller ALG II-Anspruch besteht. Vorab kannst du auch in Wohngeld-; bzw. ALG II-Rechner nachrechnen, ob Ansprüche bestehen könnten.
wevell
Hallo,
wende dich bitte an dein Versicherungsunternehmen. Dort müsste man deine Frage beantworten können. Vielleicht habt ihr noch die Versicherungsbedingungen, auch dort müsste man etwas finden können.
Wenn die Sozialleistungen bekommst, bist du auf jedem Fall krankenversichert.
wevell
Hallo,
kannst du beweisen, dass du den Antrag eingereicht hast?
Das JC ist nicht verpflichtet am 15.12. zu bescheiden, es reicht, wenn zum 01.01. Geld auf dem Konto ist.
Leider hast du bei deinem Beitrag #10 die Quelle nicht angegeben, ich glaube, dass verstösst gegen Urheberrecht. Zudem glaube ich, dass dieser Beitrag aus dem Jahr 2008 ist ( http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a840d17101.php ).
wevell
Hallo,
die Ablehnung eines Widerspruches wird grundsätzlich vom JC begründet.
Siehe bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html
wevell
Hallo,
da die Immobilie wahrscheinlich zur Zeit nicht verwertbar ist, könnte ALG II vielleicht darlehensweise bewilligt werden.
wevell
Hallo,
ich bedanke mich für den Hinweis. Darf ich folgendes zitieren:
"Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld(Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V)
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu be-rücksichtigen:
1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen,
2. .............."
Oder muss ich jeden Fragesteller als Schmarotzer, faules Schwein etc. runtermachen?
wevell
Hallo,
ja, pro Monat 10,00 € ( Bagatellgrenze ).
wevell
Hallo,
(fast) jedes Einkommen wird leistungsmindernd angerechnet. Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert.
wevell
Hallo,
zur Zeit sind alle JC im Verzug, weil bundesweit das Computersystem umgestellt wird. Man sollte dem JC aber 3-4 Wochen Bearbeitungszeit zugestehen.
Ein jetzt gestellter WBA zum 01.06.15 wird garantiert abgelehnt.
wevell
Hallo,
wenn ihr getrennte Kasse macht ( nicht aus einem Topf wirtschaften ) und sogar noch eigene Zimmer habt, ist das eine WG, wie bei Studenten weit verbreitet.
Bei einer BG (ein gegenseitiges für einander einstehen) würde das Einkommen deiner Partnerin bei dir mit angerechnet.
wevell
Hallo,
ich lese es zum ersten Mal, dass jemand 2 AGH gleichzeitig machen soll. Frage noch mal beim JC nach.
Die wöchendliche Arbeitszeit soll 30 Stunden nicht überschreiten. Zusätzliche Kosten dürfen dir nicht entstehen.
Die individuelle Zuweisungsdauer ist auf insgesamt 24 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt, damit kein dauerhafter Einsatz in AGH erfolgen kann.
wevell
Hallo,
bei einer Lebensversicherung muss ein sogenannter "Verwertungsausschluss" vertraglich vereinbart werden.
wevell
Hallo,
dann schicke dem JC die Unterlagen zu. Sollten Rückfragen sein, kann man das auch auf postalischem Weg regeln.
wevell
Hallo,
du solltest den Antrag persönlich stellen, nehme bitte Arbeitsvertrag und aktuelle Kontoauszüge mit.
Rede mit deinem Arbeitsvermittler, u.U. hast du Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Einstiegsgeld.
Lass dich vom JC nicht abweisen, es muss den Antrag annehmen.
wevell
Hallo,
siehe dazu bitte §§ 11-11b SGB II oder ALG II-VO
wevell
Hallo,
bei Zuständigkeitswechsel der JC, hat das alte JC solange leistung zu erbringen, bis das neue JC die Leistung aufnimmt.
Du kannst für den Monat, in dem der erste Lohn ausgezahlt wird, ein Überbrückungsdarlehen beantragen. den Antrag kannst du bei deinem jetzigen JC stellen, auch wenn das "neue" JC dann zuständig ist.
Die telefonischen Auskünfte waren nicht ganz richtig.
wevell