Hallo,
nur wenn die Steuererstattung während des ALG II-Bezuges zufliesst, zählt diese als Einkommen und wirkt sich bedarfsmindernd aus.
wevell
Hallo,
nur wenn die Steuererstattung während des ALG II-Bezuges zufliesst, zählt diese als Einkommen und wirkt sich bedarfsmindernd aus.
wevell
Hallo,
ein Antrag muss in 6 Monaten beschieden werden.
wevell
Hallo,
du hast richtig verstanden.
wevell
Hallo,
ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht bei voller Erwerbsminderung und Merkzeichen G / aG.
wevell
Hallo,
aus der Schilderung des ersten Falles werde ich nicht ganz schlau.
Er mit Kindern wohnt nicht bei dir, ihr seid eine WG, er sucht eine Wohnung???
Das Bürgerbüro wird keine Meldung ans JC machen.
Wenn dein Freund bei dir dauerhaft wohnt und ihr wirtschaftet nicht aus einer Kasse, seid ihr grundsätzlich noch keine BG. Die Miete wird anteilig gerechnet.
Im Falle einer BG hat jeder einen Anspruch auf 90 % ( z.Z.: 360,00 € ).
wevell
Hallo,
Regelbedarf 2015= 399 minus 280 anrechenbares Einkommen = 119,00 € Anspruch ist richtig
wevell
Hallo,
dazu wurde dir schon am 09.12. geraten. Ansonsten nachfragen, ob du auf das Darlehen einen Vorschuss bekommen kannst.
wevell
Hallo,
wie anfangs schon geschrieben wurde, beantrage ein "Überbrückungsdarlehen".
wevell
Hallo,
danke für den "wertvollen" Link aus dem Jahr 2008.
Dort steht u.a.: "...muss der Leistungsträger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II...". Ich finde das aber nicht, was nun?
wevell
Hallo,
ich glaube, dass die zuletztgenannte Auskunft falsch ist. Man kann ab dem 15. Lebensjahr Anträge stellen.
Meiner Ansicht nach hilft dir die Nennung einzelner Paragrafen nicht viel. Hier findest du aber einen Teil Antwort auf deine Frage:
Wenn du weiterhin Schwierigkeiten haben solltest, wende dich bitte an eine Erwerbsloseninitiative.
wevell
Hallo,
das neue JC hat Leistung ab Tag der erneuten Antragstellung zu erbringen. Eine eigene Wohnung ist dafür keine Voraussetzung ( siehe Obdachlose ).
Damit eine ununterbrochene Zahlung der Leistung bei einem Umzug in einen anderen JC-Bereich sichergestellt ist, muss die Abmeldung zeitgleich mit der Bewilligung der Leistung durch das neue JC erfolgen. Solange ist das alte JC für die Zahlung zuständig.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist unter anderem, das du für das zuständige JC täglich postalisch erreichbar bist.
wevell
Hallo,
hast du dich beim alten JC abgemeldet und beim neuen JC angemeldet?
wevell
Hallo,
jetzt hast du ja endlich nach etlichen emails, Schreiben und Vorsprachen dein Recht fast bekommen. Leider hat das soviel Zeit gekostet, dass jetzt 2 Leistungsberechtigte weiterhin auf eine Bewilligung warten müssen. Danke!
wevell
Hallo,
man muss keinen reinen Wein einschenken, man muss die Vermieterbescheinigung ausfüllen lassen.
wevell
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du weisst, was ein Vorschuss ist und welcher § die Vorschusszahlung regelt.
wevell
Hallo,
ZitatDa ich nun zusätzlich in Erfahrung gebracht habe das das Jobcenter nach der Umstellung, obwohl Rechtswidrig nicht mal mehr einen Vorschuss oder Darlehen gewähren kann, besteht eine gefahr von Körperverletzung.
Da bist du leider falsch informiert. Beides ist weiterhin möglich - habe heute noch ein Kautionsdarlehen beantragt -.
Eine Abschlagzahlung auf zu erwartende Leistung ( allgemein als Vorschuss bezeichnet ) wird jetzt anders gehandhabt.
wevell
Hallo,
(Kein Vermieter will Hartz4, ausser du bist ein Weib)
Ich bin kein "Weib", stehe im ALG II-Bezug und habe eine Wohnung wie tausend andere Leistungsbezieher.
Die Miete hat nichts mit dem Regelbedarf zu tun, die Miete muss angemessen sein.
Normalerweise benötigt man die Zusicherung des JC vor Unterzeichnung des Mietvertrages.
Die Miete wird grundsätzlich an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
wevell
zum Thema Betriebsstrom:
ZitatNeben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R = juris Rn 15f).
LSG NW - 26.03.2012 - L 19 AS 2051/11
https://openjur.de/u/454645.html
wevell
Hallo,
ich glaube, dass dein gut gemeinter Ratschlag falsch ist.
Stromkosten für die Heizung ( Betriebsstrom? ) wird nicht personenbezogen, sonder verbrauchsbezogen berechnet.
Eine Rückwirkung des § 44 SGB X auf 4 Jahre ist im Rechtskreis des SGB II geändert worden auf 1 Jahr. Siehe dazu bitte § 40 Abs. 1 SGB II:
" (1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr
tritt."
Das nennt sich "Überprüfungsantrag" und nicht Widerspruch.
wevell
Hallo,
Wie soll ich ein Kind am 1. des Monats ernähren, wenn das Jobcenter das Geld, was am 31. des Monats eingeht, verrechnet?
Antwort: Indem man am Monatsersten das Geld nimmt, was man einen Tag zuvor erhalten hat.
Was dort beschrieben wurde, trifft bei der ersten Lohnzahlung bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu (Überbrückungsdarlehen).
wevell