Hallo,
wenn du mit "Möbelgeld" die "Erstausstattung" meinst, dann ist diese beim zukünftigem JC zu beantragen.
wevell
Hallo,
wenn du mit "Möbelgeld" die "Erstausstattung" meinst, dann ist diese beim zukünftigem JC zu beantragen.
wevell
Hallo,
meinst du § 2 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG?
wevell
Hallo,
grundsätzlich hättest du Anspruch auf ALG II.
wevell
Hallo,
wenn du einen Nebenjob hast: Was verdienst du im Hauptjob?
wevell
Hallo,
zu 1. Das JC darf sich nur mit deiner Einwilligung an den Vermieter wenden ( Datenschutz )
zu 2. Wenn du die Zusicherung zur Übernahme der Miete hast, wird dieser Betrag auch übernommen.
wevell
Hallo,
Das Gehalt für die wirklich geleisteten Stunden ist zahlbar am Ende des Monats.
Da du 0 Stunden gearbeitet hast, stehen dir auch nur 0 € zu. Wenn das JC einen Nachweis des AG haben möchte, solltest du diesen auch erbringen.
wevell
Hallo,
in dem Anschreiben heisst es u.a.:"Dies könnte eine Pflichtverletzung...", also nicht "ist".
Da eine Anhörung erfolgt, kannst du den Sachverhalt schildern. Nehme zur Sicherheit den Arbeitsvertrag mit.
wevell
Hallo,
solange du noch im Leistungsbezug bist, sind diese Unterlagen einzureichen.
wevell
Hallo,
in diesem Fall liegt die Alleinerziehung vor. Siehe bitte folgendes:
wevell
Hallo,
zu beachten ist, dass ihr vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Zusicherung zur Mietübernahme vom JC erhaltet.
Nicht die Wohnungsgrösse ist massgebend, sondern die Höhe der Miete. Vielleicht findet ihr hier die gewünschte Auskunft:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
wevell
Hallo,
deine Tochter sollte sich an eine Erwerbsloseninitiative wenden. Dort kann man Beratung und Unterstützung bekommen.
wevell
Ich kenne nur ein Urteil des BSG, dass Überbrückungsgeld als Einkommen zu werten ist.
wevell
Hallo,
mir war das "Überbrückungsgeld" nicht bekannt. Warum in 6 Raten rückzahlbar? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
wevell
Hallo,
ich verstehe zwar den Sinn deiner Frage nicht, aber lege dem JC Kontoauszüge und Verdienstbescheinigungen vor.
wevell
Hallo,
solltest du kein ALG II mehr erhalten, besteht eventuell Anspruch auf Wohngeld.
wevell
Hallo,
das JC hat die Zusicherung zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, m.M.n. sind 22 m² für 2 Personen ein wichtiger Grund.
wevell
Hallo,
wenn du jetzt schon nicht mehr bei den Eltern wohnst, kannst du auch mit Zusicherung des JC umziehen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages muss das JC zustimmen. Die Miete muss angemessen sein.
wevell
Hallo,
wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllt waren, werden die Leistungen rückwirkend erbracht.
[I][/I]Zus[I]chüsse für die Verpflegung in der kita können auch Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld erhalten. Antrag bei der Kommune stellen.
[/I]Die Behörden tauschen sich in so fern aus, dass kein Leistungsmissbrauch getrieben wird.
wevell
Hallo,
es gibt deswegen keine Strafe. Das erwachsene Kind wird eventuell kein ALG II mehr bekommen, die Eltern könnten weiterhin ALG II bekommen. Lasse dich von einer Erwerbsloseninitiative beraten.
wevell
Hallo,
jeder hat das Recht, auf Sozialleistungen zu verzichten. Teile es dem JC schriftlich mit, Begründung ist nicht nötig.
wevell