Beiträge von gehbehindert

    Hallo dms.


    Danke schon mal für Deine Antwort.


    Der Jobcenter hat mir die Fahrtkosten erstattet. Da es Ambulante Termine sind zahlt die KK (noch) nicht.
    Jedenfalls nicht bis ich meine Behinderung mit AG im Schwerbehindertenausweis habe (derzeit nur G). Der
    Antrag ist bereits seit 4 Monaten in Bearbeitung. Da ich auf dem Land wohne und hier keine Fachärzte
    sind bin ich gezwungen 1x am Tag 60 km Fahrtweg zu den Therapien zu haben. Genau die hälfte des
    Fahrtweges also 30 km hat mir der Jobcenter mit 0,20 Euro/km bezahlt.


    Da ich 4x die Woche zu den verschiedenen Therapeuten fahren muss, kommen somit 240 km/pro Woche
    plus Arztbesuche und Krankenhausbesuche für Infusionen, zusammen.


    Öffentliche Verkehrsmittel wären da, aber die Fahrt hin und zurück würden jeweils 3 stunden dauern und ich müsste mit meiner
    Gehbehinderung 2 km von Bushaltestelle zu Bushaltestelle laufen und einige male umsteigen, was ich definitiv nicht kann.
    Ich wäre dann 6 Stunden im Bus unterwegs und hätte dann noch die Therapien zu verkraften.
    Ich kann maximal 200-300 m gehen. Ich muss dazu noch erwähnen, das ich meine Arme auch nicht kontrolliert benutzen kann
    und ich mich somit nicht selbst mit einem Rollstuhl fortbewegen könnte.


    Laut Aussage des Jobcenters würden sie nur die Hinfahrt bezahlen. Die Rückfahrt müsste ich dann selber
    tragen. Würde ich auch sicher gerne machen, aber von ALG II kann ich das einfach nicht zahlen.


    MFG
    Gehbehindert

    Hallo.


    Ich bin durch eine Multiple Sklerose Erkrankung gehbehindert und habe 4 mal in der Woche
    verschiedene Therapien zu denen ich von einem Bekannten gefahren werden muss.


    Mein Bekannter fährt mich nun schon seit September 2012 zu den Therapien und hat mittlerweile
    mehr als 4000 km dafür mit seinem Auto gefahren.
    Heute erhielt ich einen Bescheid, das ich dafür knapp 400 Euro Fahrtgeld erstattet bekomme, was
    noch nicht mal annähernd den Betrag an Benzin deckt. Auf meine Anfrage hin wieso denn nur
    die Hinfahrt bezahlt und genehmigt wurde, erhielt ich die Aussage das dies richtig sei. Es würde nur
    die einfache Entfernung mit 0,20 Euro/Entfernungskilometer angerechnet.


    Ich würde das ja noch verstehen, wenn ich selbst der Fahrer und Halter des Fahrzeugs wäre, aber
    das bin ich ja nicht, sondern es ist eine Hilfsbereite aber fremde Person die mich fährt. Hat er
    mein Fahrer nicht ein Anrecht darauf sein Benzingeld komplett zu erhalten?
    Wie ist das denn bei professionellen Unternehmen die Krankenfahrten machen? Erhalten diese auch
    nur die hälfte?


    Wenn ich die Hälfte der Fahrtkosten von meinen 382,- Euro zahlen muss, dann würde ich ca.
    130 Euro pro Monat dafür abzwacken müssen oder könnte nicht mehr an den Therapien
    teilnehmen, da ich mir das beim besten willen nicht mehr leisten könnte.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    MFG
    Gehbehindert