Hallo zusammen,
bin noch neu hier und habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation- hoffe, jemand von euch weiß Bescheid und kann mir Auskunft geben.
Im Juli beende ich eine zweijährige Umschulung während der ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekam, davor erhielt ich ALG1 für 3 Monate.
Der Anspruche auf ALG1 besteht noch für 9 Monate nach Ende der Umschulung (auch wenn ich nicht hoffe das ausschöpfen zu müssen..), die Frage ist nur, wieviel bzw. welche Berechnungsgrundlage gilt. Habe schon drei verschiedene Versionen gehört.
1. Gleiches ALG1 wie vor der Umschulung
2. Berechnungsgrundlage ist das Übergangsgeld, es zählt als Einkommen der Zeit
3. Berechnungsgrundlage ist das fiktive Einstiegs-Durchschnittsgehalt des neu erlernten Berufs.
Scheinbar gab es da irgendwelche Änderungen, weshalb keiner sicher Auskunft geben kann oder will.
Schon mal danke,
Gruß, Alex