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Vorraussetzung für die Finanzierung einer Umschulung vom Arbeitsamt:
- Bestehende Arbeitslosigkeit begründet auf dem Beruf , den man gelernt hat, der aber auf dem aktuellen Arbeitsmarkt in der Form nicht mehr gefragt ist oder entsprechend gesundheitliche Gründe.
- Der gewählte neue Beruf, zu dem umgeschult werden soll, muss natürlich im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gute Aussichten haben, und der Umschüler muss gesundheitlich in der Lage sein, die neue Tätigkeit auch ausführen zu können.
- Wird die Maßnahme genehmigt, übernimmt das Arbeitsamt alle Kosten für die Umschulung. Dazu gehören die Gebühren für die Kurse, Fahrtkosten und Lernmaterial.
Trifft bei mir so zu und wurde wie gesagt auch bewilligt.
Meine Frage bezog sich aber auch nur darauf, ob mir nicht in dieser Situation auch ALGII zustehen würde bzw. der Mindestsatz.