Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, sprich du wirst voraussichtlich keinen Cent vom Amt sehen. ( Es sei denn ihr habt in der Bedarfsgemeinschaft so wenig Geld, dass ihr Hartz 4 bezieht. ) Inwiefern das Einkommen des Lebenspartners deiner Mutter angerechnet wird oder ein ggf. zu zahlender Unterhalt deines leiblichen Vaters, kann ich dir nicht sagen.
Ich habe jetzt gelesen, dass auch ein berufsvorbereitenes Jahr durch BAB gefördert wird. Ist denn die Wohnung näher an der kommenden Ausbildungsstätte deiner Freundin? ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_261534/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Unter-25.html )
ZitatAlles anzeigenBekomme ich Geld, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie über 15 Jahre alt sind. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft; vorausgesetzt Sie sind erwerbsfähig, hilfebedürftig und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bis dahin erhalten Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern Arbeitslosengeld II oder wenn Sie nicht erwerbsfähig sind Sozialgeld.
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung oder Schulzeit bei meinen Eltern ausziehe?
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter (der kommunale Träger) dem Auszug zugestimmt hat. Es muss zugestimmt werden, wenn
die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Kein Arbeitslosengeld II bekommen Sie, wenn Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht im Übrigen ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern, der ebenfalls vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld II ist.
Ich würde mich mal vom Arbeitsamt beraten lassen...
Das wichtigste ist natürlich, dass du dich weiterhin um eine neue Ausbildung bemühst! Darf man erfahren was zur Kündigung ( In der Probezeit ) in der ersten Ausbildung geführt hat? Sowas hat natürlich deine Ausgangslage verschlechtert. Auf der anderen Seite kannst du damit natürlich auch begründen warum du ausziehen möchtest.