Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden. Wenn Versicherungsauflösungen kein Einkommen sind, dann kann sie ja bedenkenlos den Vertrag kündigen, danke.
Beiträge von Billi
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Danke für die Antwort. Nun, sie will die Versicherung kündigen, um ihrer Tochter das Geld zu geben, für den Führerschein. Wenn sie aber die Zahlungen nicht mehr dafür leistet, weiß das Arbeitsamt, das keine Versicherung mehr besteht, und fragt nach, wo das Geld geblieben ist. und da meine Enkeltochter noch in der Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter ist, wird das wohl als Einkommen gewertet werden, denk ich mal. Deshalb die Idee mit dem überschreiben an eine andere Person, die nichts mit Hartz4 zu tun hat.
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Danke für die schnelle Antwort, ich habe meiner Tochter empfohlen, erstmal mit ihrer Sachbearbeiterin der ARGE zu sprechen, was sie dazu meint.
Wenn Sie sich so gut auskennen, können sie mir sicherlich noch eine frage beantworten. Meine Tochter hat ein kleine Versicherung für ihre Tochter abgeschlossen, in die sie monatlich 10 Euro einbezahlt. Wenn sie diese Versicherung nun kündigt, und sich das Geld auszahlen läßt, gilt das sicherlich auch als Einkommen. was aber ist, wenn sie die Versicherung auf jemand anderen überschreibt, hat da das Arbeitsamt noch seine Hand drauf? -
Meine Tochter hat seit Jahren einen Dispokredit über 1000 Euro, noch aus Zeiten, in denen sie Arbeit hatte. Dieser ist jeden Monat ausgereizt, da sie durch Hartz 4 nichts davon abbezahlen kann. Nun möchte ihr die Sparkasse den Dispo sperren und den Dispoausgleich auf 0 Euro.
Ist es möglich, daß ich (Mutter ) ihr 1000 Euro von meinem Konto überweise, damit der Dispo ausgeglichen wird, oder wird das als Einkommen angesehen? Oder soll ich das als besser als Darlehen deklarieren?,ist das dann kein Einkommen.? -
Hallo, habe folgende Frage: Meine Tochter hat nach etlichen Jahren Hartz 4 und AOK Krankenversicherung geheiratet, und ist zusammen mit ihren beiden Kindern bei ihrem Mann in die Siemens-Betriebskrankenkasse aufgenommen worden. Nun folgte die Trennung von ihm, und während meine Tochter bis zur Scheidung in der SBK bleiben muß, sind die Kinder ausgeschlossen worden, da ihr Mann nicht der leibliche Vater ist. Meine Tochter bekommt Trennungsgeld und Hartz 4, und das Jobcenter weigert sich, die Kinder wieder bei der AOK zu melden. Ergo sind die Kinder seit 5 Monaten nicht krankenversichert, was aber erst jetzt aufgefallen ist. Da aber die Kinder durch die Mutter auch hartz bekommen, meine ich, sie müßten wieder bei der AOK durch das Jobcenter versichert werden. Eine Versicherung durch den leiblichen Vater ist schwierig, da kein Kontakt mehr besteht.